Rechtsprechung
| BGH, 17.10.1988 - StbSt (R) 4/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 04.03.1985 - AnwSt (R) 22/84
Beweiserhebung des Ehrengerichts über strafgerichtliche Feststellungen
Auszug aus BGH, 17.10.1988 - StbSt (R) 4/88
Das Berufungsgericht hat eine Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf in der Schweiz anhängige Strafverfahren gegen andere in den Gesamtkomplex der Straftaten verwickelte Personen mit der Begründung abgelehnt, es habe die Frage, ob Zweifel an der Richtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen angebracht seien, allein anhand des Strafurteils zu prüfen; dies ist rechtlich zutreffend (BGHSt 33, 155, 156) [BGH 04.03.1985 - AnwSt R 22/84].Soweit die unter Beweis gestellten Behauptungen im Widerspruch zu den Feststellungen der Wirtschaftsstrafkammer stehen, hat das Berufungsgericht die Beweiserhebung mit Recht als unzulässig abgelehnt (§ 244 Abs. 3 Satz 1 StPO); denn sie würde zumindest im Ergebnis auf eine Beweiserhebung darüber hinauslaufen, ob Zweifel an der Richtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen angebracht sind, und eine solche ist dem Berufsgericht verwehrt (BGHSt 33, 155 [BGH 04.03.1985 - AnwSt R 22/84]).
- BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83
Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO
Auszug aus BGH, 17.10.1988 - StbSt (R) 4/88
Die vom Berufungsgericht bestätigte Ausschließung aus dem Beruf (§ 90 Abs. 1 Nr. 4 StBerG) kommt als schärfste, in das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) eingreifende berufsgerichtliche Maßnahme nur in Betracht, wenn sie zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit einer den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden unabhängigen und eigenverantwortlichen Hilfeleistung in Steuersachen, insbesondere zum Schutz der Mandanten und der übrigen Beteiligten, erforderlich ist (vgl. BVerfGE 66, 337, 360 [BVerfG 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83]; BGHSt 32, 305, 306 ff.) [BGH 12.03.1984 - StbStR 5/83]. - BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81
Gebundenheit der Staatsanwaltschaft an eine vor Anklageerhebung getroffene …
Auszug aus BGH, 17.10.1988 - StbSt (R) 4/88
Dieser Grundsatz hindert das Gericht aber nicht, auch außerhalb des so umschriebenen Sachverhalts liegende Feststellungen bei der Beurteilung der angeschuldigten Pflichtverletzung und der Person des Berufsangehörigen zu berücksichtigen (vgl. BGHSt 30, 165, 166 [BGH 26.06.1981 - 3 StR 83/81];… KK-Hürxthal 2. Aufl. § 264 Rn. 24). - BGH, 05.10.1964 - AnwSt (R) 8/64
Begründung einer Verfahrensrüge mit der Verletzung des Gesetzes durch Richter und …
Auszug aus BGH, 17.10.1988 - StbSt (R) 4/88
Ob dies der Fall ist, muß unter Würdigung aller den Einzelfall und die Persönlichkeit des Betroffenen kennzeichnenden Umstände entschieden werden, wobei dem Schuldgehalt der Tat nicht die gleiche überragende Bedeutung zukommt, wie im allgemeinen Strafrecht (vgl. BGHSt 20, 73, 74) [BGH 05.10.1964 - AnwSt R 8/64]. - BGH, 12.03.1984 - StbSt (R) 5/83
Verfassungsmäßigkeit der Regelung des Berufsverbots
Auszug aus BGH, 17.10.1988 - StbSt (R) 4/88
Die vom Berufungsgericht bestätigte Ausschließung aus dem Beruf (§ 90 Abs. 1 Nr. 4 StBerG) kommt als schärfste, in das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) eingreifende berufsgerichtliche Maßnahme nur in Betracht, wenn sie zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit einer den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden unabhängigen und eigenverantwortlichen Hilfeleistung in Steuersachen, insbesondere zum Schutz der Mandanten und der übrigen Beteiligten, erforderlich ist (vgl. BVerfGE 66, 337, 360 [BVerfG 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83]; BGHSt 32, 305, 306 ff.) [BGH 12.03.1984 - StbStR 5/83].
- BGH, 16.12.1991 - StbSt (R) 2/91
Besetzung des BGH-Steuerberatersenats bei Entscheidung außerhalb der …
Die Ausschließung aus dem Beruf kommt als schärfste, in das Grundrecht des Art. 12 Abs. 1 GG eingreifende berufsgerichtliche Maßnahme nur in Betracht, wenn sie zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit einer den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden unabhängigen und eigenverantwortlichen Hilfeleistung in Steuersachen, insbesondere zum Schutze der Mandanten und der übrigen Beteiligten erforderlich ist (BGHSt 32, 305, 306 [BGH 12.03.1984 - StbStR 5/83]; Senatsurteile vom 25. April 1988 - StbSt (R) 2/88, vom 17. Oktober 1988 - StbSt (R) 4/88 und 5/88, vom 3. Juli 1989 - StbSt (R) 1/89; BVerfGE 66, 337, 360).
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