Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 02.11.2000 - 2 AR 95/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pauschvergütung für beigeordneten Zeugenbeistand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StraFo 2001, 108
Wird zitiert von ...
- OLG Zweibrücken, 27.03.2003 - 1 AR 80/02
Vergütung des Zeugenbeistandes: Pauschvergütung für den Beistand eines …
Da der betreute Zeuge kein Verfahrensteilnehmer im üblichen Sinn wie der Angeklagte, der Nebenkläger oder Privatkläger ist und lediglich im Zusammenhang mit seiner Vernehmung anwaltlichen Beistand benötigt, ist der Gebührentatbestand des § 91 BRAGO heranzuziehen, der auf die Entgeltung einzelner Tätigkeiten zugeschnitten ist; umfasst diese Leistung nicht lediglich die Beratung oder schriftliche Beiträge, sondern den Beistand in Vernehmungen des Zeugen in Vorbereitung oder in der Hauptverhandlung selbst, so kommt Nr. 2 der Vorschrift zur analogen Anwendung (…vgl. OLG Köln aaO; andere Lösungen vertreten z.B. OLG Hamm StV 2001, 126; OLG Bamberg StraFO 2001, 108; LG Würzburg StV 2001, 127).
dejure.org
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