Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 2a Ss 149/01 - 46/01 II |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 27
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 1; StGB § 27
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beihilfevoraussetzungen; Aufenthalt eines Ausländers; Beihilfe zum illegalen Aufenthalt; Visum ; Pass; Förderung des Taterfolgs
Papierfundstellen
- StV 2002, 312
- StraFo 2002, 21
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (13)
- BGH, 12.06.1990 - 5 StR 614/89
Prostitution als Erwerbstätigkeit im Sinne des Ausländergesetzes - Aufenthalt …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 2a Ss 149/01
Das Gewähren von Unterkunft und Verpflegung wie auch das Entlohnen für eine Arbeitsleistung gegenüber einem Ausländer, der sich ohne die erforderliche Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung oder Duldung im Bundesgebiet aufhält, stellt aber für sich alleine in objektiver Hinsicht noch keine Beihilfe zu einem Vergehen nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG dar (BGH NJW 1990, 2207 zu §§ 47, 47 a AuslG aF; Pfälz. OLG Zweibrücken MDR 1992, 894).In diesem Sinne ist die Bewertung zu verstehen, an einer Beihilfehandlung durch Gewähren von Wohnung o.a. könne es bereits in objektiver Hinsicht fehlen, wenn der Haupttäter in jedem Fall entschlossen war, seiner Ausreisepflicht zuwiderzuhandeln (so BGH NJW 1990, 2207 f; BayObLG NStZ 1999, 627 f).
- BGH, 18.04.1996 - 1 StR 14/96
Beihilfe zum Betrug (Anforderungen an die Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 2a Ss 149/01
a) Als Hilfeleistung ist grundsätzlich jede Handlung anzusehen, welche die Herbeiführung des Taterfolgs durch den Täter in irgendeiner Weise objektiv gefördert hat (vgl. BGHSt 42, 135, 136 = NJW 1996, 2517; BGH StV 1981, 72, 73), ohne dass sie für den Erfolg ursächlich gewesen sein muss (st.Rspr.;… vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 8, NJW 2001, 2409, 2410, jew. m.w.N.). - BGH, 08.03.2001 - 4 StR 453/00
Beihilfe; Hilfeleisten; Neutrale Handlungen; Totschlag; Kausalität; Beihilfe zur …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 2a Ss 149/01
a) Als Hilfeleistung ist grundsätzlich jede Handlung anzusehen, welche die Herbeiführung des Taterfolgs durch den Täter in irgendeiner Weise objektiv gefördert hat (vgl. BGHSt 42, 135, 136 = NJW 1996, 2517; BGH StV 1981, 72, 73), ohne dass sie für den Erfolg ursächlich gewesen sein muss (st.Rspr.; vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 8, NJW 2001, 2409, 2410, jew. m.w.N.).
- BGH, 18.04.1952 - 1 StR 871/51
Landfriedensbruch wegen Überfalls auf eine jüdische Synagoge durch die NSDAP - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 2a Ss 149/01
Bedingter Vorsatz würde für die innere Tatseite der Beihilfe ausreichen (BGHSt 2, 279, 281;… BGHR StGB § 27 Abs. Vorsatz 7). - BGH, 21.07.1993 - 2 StR 282/93
Beihilfe zu einer Tat durch Bestärken des Tatentschlusses und Vermittlung eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 2a Ss 149/01
Dies kann auch dadurch geschehen, dass der Gehilfe den Haupttäter in seinem Tatentschluss bestärkt und ihm dadurch etwa ein erhöhtes Sicherheitsgefühl vermittelt (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 8; BayObLGSt 1984, 8; OLG Karlsruhe NStZ 1985, 78). - BGH, 26.05.1988 - 1 StR 111/88
Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben - Voraussetzungen für eine …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 2a Ss 149/01
b) Darüberhinaus setzt eine Verurteilung wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt voraus, dass der Gehilfe nicht nur die Haupttat in ihren wesentlichen Merkmalen kennt, sondern auch in der Absicht handelt, durch sein Verhalten das vorsätzliche Vorhaben des Haupttäters zu fördern (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 2). - OLG Zweibrücken, 22.06.1992 - 1 Ss 234/91
Beihilfe zu einem Vergehen; Beschäftigung; Ausländer; Unterstützungshandlung; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 2a Ss 149/01
Das Gewähren von Unterkunft und Verpflegung wie auch das Entlohnen für eine Arbeitsleistung gegenüber einem Ausländer, der sich ohne die erforderliche Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung oder Duldung im Bundesgebiet aufhält, stellt aber für sich alleine in objektiver Hinsicht noch keine Beihilfe zu einem Vergehen nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG dar (BGH NJW 1990, 2207 zu §§ 47, 47 a AuslG aF; Pfälz. OLG Zweibrücken MDR 1992, 894). - BayObLG, 21.05.1999 - 4St RR 86/99
Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt durch Gewähren von Unterkunft und/oder …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 2a Ss 149/01
In diesem Sinne ist die Bewertung zu verstehen, an einer Beihilfehandlung durch Gewähren von Wohnung o.a. könne es bereits in objektiver Hinsicht fehlen, wenn der Haupttäter in jedem Fall entschlossen war, seiner Ausreisepflicht zuwiderzuhandeln (so BGH NJW 1990, 2207 f; BayObLG NStZ 1999, 627 f). - BGH, 26.04.1995 - 3 StR 30/95
Aufklärung - Aufklärungsrüge - Sachverständiger - Sachverständigengutachten - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 2a Ss 149/01
Als Tathandlungen kommen somit nur Hilfeleistungen in Betracht, bei denen der Täter weiß oder jedenfalls damit rechnet und es billigend in Kauf nimmt, dass sich sein Verhalten als Unterstützung einer Straftat erweist (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 9). - BGH, 08.09.1994 - 4 StR 364/94
Beihilfe bei einseitiger Kenntnisnahme ohne objektiv fördernden Beitrag - Aktive …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 2a Ss 149/01
a) Als Hilfeleistung ist grundsätzlich jede Handlung anzusehen, welche die Herbeiführung des Taterfolgs durch den Täter in irgendeiner Weise objektiv gefördert hat (vgl. BGHSt 42, 135, 136 = NJW 1996, 2517; BGH StV 1981, 72, 73), ohne dass sie für den Erfolg ursächlich gewesen sein muss (st.Rspr.; vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 8, NJW 2001, 2409, 2410, jew. m.w.N.). - BGH, 04.11.1980 - 1 StR 511/80
Strafschärfende Bewertung eines gesetzlichen Tatbestandsmerkmals - …
- OLG Karlsruhe, 19.06.1984 - 3 Ss 25/84
- BayObLG, 07.02.1984 - RReg. 4 St 257/83
- BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09
Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers (Beihilfe; omissio libera in causa); …
Jedoch ließe eine solche Willenshaltung des B. entgegen einer in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (BayObLG NStZ 1999, 627; NJW 2002, 1663; OLG Düsseldorf StV 2002, 312; KG NStZ 2006, 530) die Strafbarkeit des Angeklagten nicht entfallen. - OLG Hamm, 01.06.2010 - 3 RVs 310/09
Strafbarkeit der Unterstützung eines ausreisepflichtigen Ausländers; …
Eine Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt durch Gewähren von Unterkunft und Verpflegung liege nach der Rechtsprechung nur dann vor, wenn der Täter seinen weiteren Aufenthalt davon abhängig mache (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.01.2009 - 2 Ss 53/08 - KG, NStZ 2006, 530; KG, Beschluss vom 04.07.2001- 1 Ss 263/00 - BayObLG, NStZ 1999, 627; BayObLG, NJW 2002, 1663; OLG Düsseldorf, StV 2002, 312). - OLG Frankfurt, 25.02.2005 - 1 Ss 9/04
Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt von Ausländern: Duldungsanspruch des …
Der Senat neigt dazu, an seiner Auffassung, wonach Unterstützungshandlungen, wie die bloße Gewährung von Unterkunft und Verpflegung oder die Entlohnung von Arbeitsleistungen, keine Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt darstellen sollen, wenn der Ausländer unabhängig davon zur Fortsetzung seines Aufenthaltes fest entschlossen ist und er keiner Bestärkung seines Tatentschlusses mehr bedurfte, nicht länger festzuhalten (entgegen BayObLG, NJW 2002, 1663; NStZ 1999, 767; OLG Düsseldorf, StV 2002, 312).Diese in der obergerichtlichen Rechtssprechung zum Teil vertretene Auffassung (vgl. BayOblG, Beschluß vom 21.05.1999 - 4 St RR 86/99 - und Beschluß vom 25.06.2001 - 4 St RR 77/01; OLG Düsseldorf StV 2002, 312, KG, Beschluß vom 04.07.2001 - (4) 1 Ss 263/00 (195/00)) hat ihren Ausgangspunkt in einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.06.1990 (BGH NJW 1990, 2207).
- OLG Köln, 25.03.2003 - Ss 92/03 Voraussetzung für die Tatbestandsverwirklichung ist daher, dass die unterstützte Tatrechtswidrig und vorsätzlich begangen worden ist (…BayObLG a.a.O.; OLG Düsseldorf StV 2002, 312 = StraFo 2002, 21;… Senge a.a.O.; vgl. auch BGH NJW 2000, 1732, 1735 = StV 2000, 357 = NStZ 2000, 657).
Der Senat teilt die im angefochtenen Urteil vertretene Auffassung (UA S. 18, 19), dass der Annahme einer Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt eines Ausländern durch Gewährung von Unterkunft nicht entgegen steht, dass der Ausländer ohnehin zur Fortsetzung seines unerlaubten Aufenthalts unter allen Umständen entschlossen war (König NJW 2002, 1623 mit zutreffender Auswertung von BGH NJW 1990, 2207, 2208; anderer Ansicht BayObLG NStZ 1999, 627 = StV 2000, 366; NJW 2002, 1663; OLG Düsseldorf StV 2002, 312 = StraFo 2002, 21; wohl auch KG, Beschluss vom 04.07.2001 - 1 Ss 263/00).
- OLG Karlsruhe, 14.01.2009 - 2 Ss 53/08
Voraussetzungen für die Annahme von Beihilfe zum illegalen Aufenthalt
Werden einem solchen in seinem Tatentschluss gefestigten Täter Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten geboten, die ihm den Aufenthalt zwar erleichtern, von denen er sein ungesetzliches Verbleiben im Inland aber nicht abhängig macht, vermag dies die durch den Täter verwirklichte Rechtsgutsverletzung, nämlich die Verbotswidrigkeit seines Aufenthaltes, nicht zu fördern (BGH NStZ 1990, 443; BayObLG NStZ 1999, 627; NJW 2002, 1663; KG (4) 1 Ss 263/00, bei JURIS; OLG Düsseldorf StV 2002, 312). - OLG Köln, 25.03.2003 - Ss 93/02 Voraussetzung für die Tatbestandsverwirklichung ist daher, dass die unterstützte Tatrechtswidrig und vorsätzlich begangen worden ist (…BayObLG a.a.O.; OLG Düsseldorf StV 2002, 312 = StraFo 2002, 21;… Senge a.a.O.; vgl. auch BGH NJW 2000, 1732, 1735 = StV 2000, 357 = NStZ 2000, 657).
Der Senat teilt die im angefochtenen Urteil vertretene Auffassung (UA S. 18, 19), dass der Annahme einer Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt eines Ausländern durch Gewährung von Unterkunft nicht entgegen steht, dass der Ausländer ohnehin zur Fortsetzung seines unerlaubten Aufenthalts unter allen Umständen entschlossen war (König NJW 2002, 1623 mit zutreffender Auswertung von BGH NJW 1990, 2207, 2208; anderer Ansicht BayObLG NStZ 1999, 627 = StV 2000, 366; NJW 2002, 1663; OLG Düsseldorf StV 2002, 312 = StraFo 2002, 21; wohl auch KG, Beschluss vom 04.07.2001 - 1 Ss 263/00).
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Rechtsprechung
| LG Dortmund, 20.11.2000 - 14 (VI) Qs 73/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung gemäß § 140 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) bei einem auf eigene Kosten von einem Anwalt vertretenen Nebenkläger; Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung gemäß § 140 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) im Falle der Beiordnung ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StraFo 2002, 21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 26.09.1996 - 3 Ss 1079/96
Durchführung der Hauptverhandlung ohne den zum Termin nicht erschienenen …
Auszug aus LG Dortmund, 20.11.2000 - 14 (VI) Qs 73/00
Rn. 15 NStZ-RR 1997, 78 ff). - OLG Hamm, 08.09.1998 - 2 Ss 1075/98
Sprungrevision, Aufhebung, notwendige Verteidigung, 10 Monate, Schwere der Tat, …
Auszug aus LG Dortmund, 20.11.2000 - 14 (VI) Qs 73/00
Rn. 14 knecht/Meyer-Goßner, StPO, § 140 Rz. 31; OLG Hamm, StV 1999, 11 f;.
- OLG Hamm, 24.04.2008 - 2 Ss 164/08
Verfahrensrüge; notwendiger Verteidiger; Anwesenheit Hauptverhandlung; …
Es kann dahinstehen, ob dann, wenn ein Mitangeklagter durch einen Verteidiger vertreten wird, allen anderen Mitangeklagten immer ein Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beizuordnen ist, wofür allerdings der Rechtsgedanke des § 140 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 sprechen könnte (vgl. dazu OLG Hamm StV 1999, 11: OLG Zweibrücken StV 2005, 491 m.w.N.; LG Dortmund StraFo 2002, 21;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 140 Rn. 31).
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