Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 14.05.2003 - III-4 Ws 223/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung von Haftbefehl und freiheitseinschränkenden Auflagen bei erheblichen Verstößen gegen das Beschleunigungsgebot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Krefeld, 09.10.2001 - 24 Ls 0/24
- OLG Düsseldorf, 14.05.2003 - III-4 Ws 223/03
Papierfundstellen
- StV 2004, 82
- StraFo 2003, 378
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2003 - 4 Ws 223/03
Insbesondere die freiheitsbeschränkenden Auflagen sind mit einer meist erheblichen Beeinträchtigung der persönlichen Freiheit verbunden (vgl. BVerfGE 53, 152,158 ff = NJW 80, 1448,1449 m.w.N., BVerfG in StV 1996, 156 ff; Senatsbeschluss vom 04. März 2002 - 4 Ws 58/02;… KK- Boujong, StPO, 4. Aufl., § 120 Rdn. 9ff). - BVerfG, 29.06.1995 - 2 BvR 2537/94
Verfassungsrechtliche Prüfung der Fortdauer der Untersuchungshaft
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2003 - 4 Ws 223/03
Insbesondere die freiheitsbeschränkenden Auflagen sind mit einer meist erheblichen Beeinträchtigung der persönlichen Freiheit verbunden (vgl. BVerfGE 53, 152,158 ff = NJW 80, 1448,1449 m.w.N., BVerfG in StV 1996, 156 ff; Senatsbeschluss vom 04. März 2002 - 4 Ws 58/02;… KK- Boujong, StPO, 4. Aufl., § 120 Rdn. 9ff).
- OLG Dresden, 13.10.2006 - 1 Ws 207/06
Strafprozessrecht: Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus, Verletzung des …
Es gilt insbesondere auch nach dem Erlass eines auf Freiheitsentziehung lautenden angefochtenen tatrichterlichen Urteils (OLG Koblenz, StV 2004, 329 f.;… Boujong in KK, StPO , 5. Aufl., § 120 Rdnr. 8 m.w.N.) sowie für den Fall, dass der Untersuchungshaftbefehl außer Vollzug gesetzt wurde (OLG Düsseldorf StraFo 2003, 378 f.; BVerfG StV 1996, 156 ) oder die Untersuchungshaft zur Vollstreckung von Strafhaft in anderer Sache unterbrochen wird (vgl. OLG Hamm JMBl. NW 1982, 33 ff.).
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