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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 13.06.2005 - Ws 69/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,23013
OLG Bremen, 13.06.2005 - Ws 69/05 (https://dejure.org/2005,23013)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13.06.2005 - Ws 69/05 (https://dejure.org/2005,23013)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13. Juni 2005 - Ws 69/05 (https://dejure.org/2005,23013)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 120 Abs. 1 S. 1 § 263 Abs. 2
    Fortdauer der Untersuchungshaft bei Ladungsfehler und Überlastung des Gerichts

Verfahrensgang

  • LG Bremen - 27 Qs 182/05
  • OLG Bremen, 13.06.2005 - Ws 69/05

Papierfundstellen

  • StV 2005, 445
  • StraFo 2005, 378
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • OLG Bremen, 11.10.1999 - Ws 153/99

    Reichweite des Beschleunigungsgebots in Überhaftsachen

    Auszug aus OLG Bremen, 13.06.2005 - Ws 69/05
    Das Beschleunigungsgebot gilt auch dann, wenn sich der Angeklagte in anderer Sache in Untersuchungshaft befindet und deshalb nur Überhaft notiert ist (Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 11.10.1999 - Ws 153/99 - OLG Brandenburg StV 1999, 161; OLG Dresden bei Paeffgen NStZ 2005, 81).

    Zwar ist allein bei Betrachtung der Tatvorwürfe und der deshalb zu erwartenden Strafe die bisherige Dauer der Untersuchungshaft nicht unverhältnismäßig, jedoch setzt unabhängig von der zu erwartenden Strafe der Verfahrensgrundsatz der Verhältnismäßigkeit insbesondere bei Verstößen gegen das Beschleunigungsgebot der Haftdauer Grenzen (Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 11.10.1999-Ws 153/99-; Hans. OLG Hamburg StV 1993, 375; BVerfG, NStZ 1995, 459; StV 1999, 40 und 162 sowie Beschluss vom 22.02.2005 - 2 BvR 109/05 - ).

  • BVerfG, 22.02.2005 - 2 BvR 109/05

    Freiheit der Person (Dauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; …

    Auszug aus OLG Bremen, 13.06.2005 - Ws 69/05
    Zwar ist allein bei Betrachtung der Tatvorwürfe und der deshalb zu erwartenden Strafe die bisherige Dauer der Untersuchungshaft nicht unverhältnismäßig, jedoch setzt unabhängig von der zu erwartenden Strafe der Verfahrensgrundsatz der Verhältnismäßigkeit insbesondere bei Verstößen gegen das Beschleunigungsgebot der Haftdauer Grenzen (Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 11.10.1999-Ws 153/99-; Hans. OLG Hamburg StV 1993, 375; BVerfG, NStZ 1995, 459; StV 1999, 40 und 162 sowie Beschluss vom 22.02.2005 - 2 BvR 109/05 - ).
  • OLG Hamm, 23.09.2003 - 3 Ws 395/03

    Untersuchungshaft; Jugendlicher; Verhältnismäßigkeit, Verzögerung, …

    Auszug aus OLG Bremen, 13.06.2005 - Ws 69/05
    Das Beschleunigungsgebot gilt auch dann, wenn sich der Angeklagte in anderer Sache in Untersuchungshaft befindet und deshalb nur Überhaft notiert ist (Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 11.10.1999 - Ws 153/99 - OLG Brandenburg StV 1999, 161; OLG Dresden bei Paeffgen NStZ 2005, 81).
  • BVerfG, 01.05.1995 - 2 BvR 40/94

    Verfassungsmäßigkeit der Fortdauer der Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Bremen, 13.06.2005 - Ws 69/05
    Zwar ist allein bei Betrachtung der Tatvorwürfe und der deshalb zu erwartenden Strafe die bisherige Dauer der Untersuchungshaft nicht unverhältnismäßig, jedoch setzt unabhängig von der zu erwartenden Strafe der Verfahrensgrundsatz der Verhältnismäßigkeit insbesondere bei Verstößen gegen das Beschleunigungsgebot der Haftdauer Grenzen (Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 11.10.1999-Ws 153/99-; Hans. OLG Hamburg StV 1993, 375; BVerfG, NStZ 1995, 459; StV 1999, 40 und 162 sowie Beschluss vom 22.02.2005 - 2 BvR 109/05 - ).
  • OLG Düsseldorf, 21.09.1987 - 3 Ws 437/87

    Sechsmonatsfrist; Hauptverhandlungsbeginn; Überlastung des Gerichts; …

    Auszug aus OLG Bremen, 13.06.2005 - Ws 69/05
    Eine zur ordnungsgemäßen Vorbereitung der Hauptverhandlung nicht erforderliche Verfahrensverzögerung steht im Falle ihrer Unabwendbarkeit einer bereits eingetretenen Verzögerung gleich (Hans. OLG Bremen, Beschlüsse vom 07.08.2002 - BL 115/02 - und 20.05.2005 - BL 75-77/05 - OLG Düsseldorf StV 1988, 390 [OLG Düsseldorf 21.09.1987 - 3 Ws 437/87] ; LG Gera StV 1997, 141).
  • OLG Hamburg, 26.05.1993 - 2 Ws 270/93

    Untersuchungshaft; Aufhebung des Haftbefehls; Versäumnisse mehrerer …

    Auszug aus OLG Bremen, 13.06.2005 - Ws 69/05
    Zwar ist allein bei Betrachtung der Tatvorwürfe und der deshalb zu erwartenden Strafe die bisherige Dauer der Untersuchungshaft nicht unverhältnismäßig, jedoch setzt unabhängig von der zu erwartenden Strafe der Verfahrensgrundsatz der Verhältnismäßigkeit insbesondere bei Verstößen gegen das Beschleunigungsgebot der Haftdauer Grenzen (Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 11.10.1999-Ws 153/99-; Hans. OLG Hamburg StV 1993, 375; BVerfG, NStZ 1995, 459; StV 1999, 40 und 162 sowie Beschluss vom 22.02.2005 - 2 BvR 109/05 - ).
  • LG Gera, 01.07.1996 - 5 KLs 261 Js 12036/94
    Auszug aus OLG Bremen, 13.06.2005 - Ws 69/05
    Eine zur ordnungsgemäßen Vorbereitung der Hauptverhandlung nicht erforderliche Verfahrensverzögerung steht im Falle ihrer Unabwendbarkeit einer bereits eingetretenen Verzögerung gleich (Hans. OLG Bremen, Beschlüsse vom 07.08.2002 - BL 115/02 - und 20.05.2005 - BL 75-77/05 - OLG Düsseldorf StV 1988, 390 [OLG Düsseldorf 21.09.1987 - 3 Ws 437/87] ; LG Gera StV 1997, 141).
  • KG, 15.03.2019 - 4 Ws 24/19

    Beschwerde gegen einen Untersuchungshaftbefehl: Haftbefehlsaufhebung wegen …

    Bei der Abwägung zu beachten sind alle von der Justiz zu verantwortenden, auch noch nicht eingetretenen, aber hinreichend konkret absehbaren Verzögerungen (vgl. BVerfG NJW 2006, 668; OLG Koblenz StraFo 2006, 496; OLG Bremen StraFo 2005, 378 und Beschluss vom 3. Januar 2018 - 1 Ws 143-145/17 - [juris] mwN; OLG Stuttgart NStZ-RR 2012, 62; Sächs. VerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - Vf. 25-IV-15 (HS) - [juris] mwN).
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