Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - III-3 Ws 48 - 50/07, III-3 Ws 48/07, III-3 Ws 49/07, III-3 Ws 50/07, 3 Ws 48 - 50/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Entpflichtung des bereits bestellten Pflichtverteidigers und der Beiordnung eines neuen Pflichtverteidigers auf Antrag des Angeklagten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StraFo 2007, 156
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 27.10.2004 - 3 Ws 1094/04
Revision in Strafsachen: Pflichtverteidigerwechsel auf Wunsch des Angeklagten und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - 3 Ws 48/07
Nach ständiger Rechtsprechung ist unabhängig davon dem Wunsch des Angeklagten auf Wechsel des Pflichtverteidigers nämlich ausnahmsweise dann zu entsprechen, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist und durch die Beiordnung des neuen Verteidigers weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht werden (zu vgl. OLG Frankfurt NJW 2005, 377, 378; KG NStZ 1993, 201, 202;… Meyer-Goßner, StPO, § 143 Rdnr. 5 m.w.N.). - OLG Bamberg, 18.08.2005 - Ws 626/05
Zurücknahme der Bestellung des bisherigen Pflichtverteidigers und Beiordnung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - 3 Ws 48/07
Da ein Vertrauensverhältnis zwischen Verteidiger und Angeklagtem eine wesentliche Voraussetzung für eine sachdienliche Verteidigung ist, ist dem Angeklagten eine Verteidigung durch den Anwalt seines Vertrauens zu ermöglichen, wenn keine wichtigen Gründe entgegenstehen (…zu vgl. OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Bamberg NStZ 2006, 467). - KG, 20.11.1992 - 4 Ws 228/92
Angeklagter; Pflichtverteidiger; Wechsel; Verlust; Vertrauen; Beiordnung; Neuer
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - 3 Ws 48/07
Nach ständiger Rechtsprechung ist unabhängig davon dem Wunsch des Angeklagten auf Wechsel des Pflichtverteidigers nämlich ausnahmsweise dann zu entsprechen, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist und durch die Beiordnung des neuen Verteidigers weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht werden (zu vgl. OLG Frankfurt NJW 2005, 377, 378; KG NStZ 1993, 201, 202;… Meyer-Goßner, StPO, § 143 Rdnr. 5 m.w.N.).
- OLG Naumburg, 14.04.2010 - 2 Ws 52/10
Pflichtverteidigung: Voraussetzungen für einen Verteidigerwechsel
Rn. 8 Darüber hinaus bleibt das Auswechseln eines Pflichtverteidigers unter Fürsorgegesichtspunkten dann entsprechend § 142 Abs. 1 StPO zulässig, wenn der Angeklagte und beide Verteidiger damit einverstanden sind, hierdurch keine Verfahrensverzögerung droht und der Landeskasse keine Mehrkosten entstehen (KG, Beschluss vom 15. Juni 1987, 4 Ws 151/87; OLG Naumburg StraFo 2005, 73; OLG Bamberg NJW 2006, 1536; OLG Köln NStZ 2006, 514; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07. Februar 2007, III-3 Ws 48-50/07; OLG Frankfurt, Beschluss vom 03. Dezember 2007, 3 Ws 1205/07; OLG Köln, Beschluss vom 11. Februar 2008, 2 Ws 54/08; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28. Juli 2008, 1 Ws 262/08;… Meyer-Goßner, a. a. O., § 143 Rn. 5a m.w.N.).Ein zum Verteidiger bestellter Rechtsanwalt darf keine geringeren als die gesetzlich vorgesehenen Gebühren und Auslagen vereinbaren oder fordern (§ 49b Abs. 1 Satz 1 BRAO; so auch OLG Jena NJOZ 2006, 2102, 2104; OLG Köln, Beschluss vom 11. Februar 2008, 2 Ws 43/08; a.A. beispielsweise 1. Strafsenat StraFo 2005, 73; OLG Hamm NJW 1954, 1541; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07. Februar 2007, III-3 Ws 48-50/07; offen lassend OLG Hamm NJW 1968, 854, 855; vgl. hierzu auch Müller/Schmidt NStZ 2009, 251, 252).
- LG Hagen, 03.08.2015 - 31 Qs 1/15
Pflichtverteidiger, Auswechselung, Kostenneutralität
Zwar hat das Amtsgericht im Nichtabhilfebeschluss vom 22.07.2015 zutreffend ausgeführt, dass ohne Vorliegen wichtiger Gründe - wie hier - einem Wechsel des Pflichtverteidigers ausnahmsweise dann entsprochen werden kann, wenn der Angeklagte und beide Verteidiger damit einverstanden sind, durch den Wechsel keine Verfahrensverzögerung eintritt und der Staatskasse dadurch keine Mehrkosten entstehen (h.M., vgl. KG, Beschluss vom 15. Juni 1987, 4 Ws 151/87; OLG Naumburg StraFo 2005, 73; OLG Bamberg NJW 2006, 1536; OLG Köln NStZ 2006, 514; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07. Februar 2007, 111-3 Ws 48-50/07; OLG Frankfurt, Beschluss vom 03. Dezember 2007, 3 Ws 1205/07 - NStZ-RR 2008, 47; OLG Köln, Beschluss vom 11. Februar 2008, 2 Ws 54/08; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28. Juli 2008, 1 Ws 262/08; OLG Hamm, Beschluss vom 31. März 2009, 2 Ws 89/09;… Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 143 Rn. 5a m. w. N.). - OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - 3 Ws 50/07
Voraussetzungen der Entpflichtung des bereits bestellten Pflichtverteidigers und …
III-3 Ws 48/07 III-3 Ws 49/07 III-3 Ws 50/07. - OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - 3 Ws 49/07
Voraussetzungen der Entpflichtung des bereits bestellten Pflichtverteidigers und …
III-3 Ws 48/07 III-3 Ws 49/07 III-3 Ws 50/07.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - III-3 Ws 50/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Entpflichtung des bereits bestellten Pflichtverteidigers und der Beiordnung eines neuen Pflichtverteidigers auf Antrag des Angeklagten
Papierfundstellen
- StraFo 2007, 156
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- OLG Frankfurt, 27.10.2004 - 3 Ws 1094/04
Revision in Strafsachen: Pflichtverteidigerwechsel auf Wunsch des Angeklagten und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - 3 Ws 50/07
Nach ständiger Rechtsprechung ist unabhängig davon dem Wunsch des Angeklagten auf Wechsel des Pflichtverteidigers nämlich ausnahmsweise dann zu entsprechen, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist und durch die Beiordnung des neuen Verteidigers weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht werden (zu vgl. OLG Frankfurt NJW 2005, 377, 378; KG NStZ 1993, 201, 202;… Meyer-Goßner, StPO, § 143 Rdnr. 5 m.w.N.). - OLG Bamberg, 18.08.2005 - Ws 626/05
Zurücknahme der Bestellung des bisherigen Pflichtverteidigers und Beiordnung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - 3 Ws 50/07
Da ein Vertrauensverhältnis zwischen Verteidiger und Angeklagtem eine wesentliche Voraussetzung für eine sachdienliche Verteidigung ist, ist dem Angeklagten eine Verteidigung durch den Anwalt seines Vertrauens zu ermöglichen, wenn keine wichtigen Gründe entgegenstehen (…zu vgl. OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Bamberg NStZ 2006, 467). - OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - 3 Ws 48/07
Voraussetzungen der Entpflichtung des bereits bestellten Pflichtverteidigers und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - 3 Ws 50/07
III-3 Ws 48/07 III-3 Ws 49/07 III-3 Ws 50/07. - KG, 20.11.1992 - 4 Ws 228/92
Angeklagter; Pflichtverteidiger; Wechsel; Verlust; Vertrauen; Beiordnung; Neuer
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - 3 Ws 50/07
Nach ständiger Rechtsprechung ist unabhängig davon dem Wunsch des Angeklagten auf Wechsel des Pflichtverteidigers nämlich ausnahmsweise dann zu entsprechen, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist und durch die Beiordnung des neuen Verteidigers weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht werden (zu vgl. OLG Frankfurt NJW 2005, 377, 378; KG NStZ 1993, 201, 202;… Meyer-Goßner, StPO, § 143 Rdnr. 5 m.w.N.).
- OLG Jena, 11.03.2008 - 1 Ws 87/08
Voraussetzungen für die Auswechslung des Pflichtverteidigers
In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird verbreitet die Auffassung vertreten, dass unabhängig von den vorgenannten Voraussetzungen für eine Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung dem Wunsch des Angeklagten auf Wechsel des Pflichtverteidigers dann zu entsprechen ist, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist und die Beiordnung des neuen Verteidigers weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht (siehe KG NStZ 1993, 201, 202; OLG Hamburg, StV 1999, 588 ; OLG Brandenburg StV 2001, 442 - Volltext bei juris; OLG Naumburg StraFo 2005, 73; OLG Bamberg NJW 2006, 1536, 1537; OLG Düsseldorf StraFo 2007, 156, 157; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 47, 48). - OLG Saarbrücken, 11.03.2013 - 1 Ws 47/13
Vorliegen der Voraussetzungen einer unrichtigen Sachbehandlung i.S.v. § 21 GKG im …
Zwar ist nach überwiegender, vom Senat geteilter Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Kommentarliteratur eine Auswechselung des Verteidigers ausnahmsweise auch ohne Vorliegen von Widerrufsgründen zulässig, wenn beide Verteidiger damit einverstanden sind, dadurch keine Verfahrensverzögerung eintritt und keine Mehrkosten entstehen (vgl. Senatsbeschluss vom 26. März 2009 - 1 Ws 54/09 - OLG Oldenburg, NStZ-RR 2010, 210 ; OLG Brandenburg, StV 2001, 442 ; OLG Düsseldorf, StraFo 2007, 156; OLG Frankfurt, StV 2008, 128 ;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 143 Rn. 5 a m.w.N.) und gilt dies insbesondere bei einem Wechsel zwischen erster und zweiter Instanz (…Meyer-Goßner, a.a.O.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - III-3 Ws 49/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Entpflichtung des bereits bestellten Pflichtverteidigers und der Beiordnung eines neuen Pflichtverteidigers auf Antrag des Angeklagten
Papierfundstellen
- StraFo 2007, 156
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- OLG Frankfurt, 27.10.2004 - 3 Ws 1094/04
Revision in Strafsachen: Pflichtverteidigerwechsel auf Wunsch des Angeklagten und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - 3 Ws 49/07
Nach ständiger Rechtsprechung ist unabhängig davon dem Wunsch des Angeklagten auf Wechsel des Pflichtverteidigers nämlich ausnahmsweise dann zu entsprechen, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist und durch die Beiordnung des neuen Verteidigers weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht werden (zu vgl. OLG Frankfurt NJW 2005, 377, 378; KG NStZ 1993, 201, 202;… Meyer-Goßner, StPO, § 143 Rdnr. 5 m.w.N.). - OLG Bamberg, 18.08.2005 - Ws 626/05
Zurücknahme der Bestellung des bisherigen Pflichtverteidigers und Beiordnung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - 3 Ws 49/07
Da ein Vertrauensverhältnis zwischen Verteidiger und Angeklagtem eine wesentliche Voraussetzung für eine sachdienliche Verteidigung ist, ist dem Angeklagten eine Verteidigung durch den Anwalt seines Vertrauens zu ermöglichen, wenn keine wichtigen Gründe entgegenstehen (…zu vgl. OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Bamberg NStZ 2006, 467). - OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - 3 Ws 48/07
Voraussetzungen der Entpflichtung des bereits bestellten Pflichtverteidigers und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - 3 Ws 49/07
III-3 Ws 48/07 III-3 Ws 49/07 III-3 Ws 50/07. - KG, 20.11.1992 - 4 Ws 228/92
Angeklagter; Pflichtverteidiger; Wechsel; Verlust; Vertrauen; Beiordnung; Neuer
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - 3 Ws 49/07
Nach ständiger Rechtsprechung ist unabhängig davon dem Wunsch des Angeklagten auf Wechsel des Pflichtverteidigers nämlich ausnahmsweise dann zu entsprechen, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist und durch die Beiordnung des neuen Verteidigers weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht werden (zu vgl. OLG Frankfurt NJW 2005, 377, 378; KG NStZ 1993, 201, 202;… Meyer-Goßner, StPO, § 143 Rdnr. 5 m.w.N.).
- VerfGH Berlin, 17.04.2007 - VerfGH 39/07
Verletzung des Freiheitsgrundrechts durch mangelnde Begründungstiefe bei …
Der Beschluss des Kammergerichts vom 31. Januar 2007 - 1 AR 1239/05 - 3 Ws 49/07 - und der Haftbefehl des Landgerichts Berlin vom 9. Januar 2007 - 502 - 12/06 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 8 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung von Berlin.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".