Rechtsprechung
| KG, 05.09.2007 - 1 Ws 122/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Vorbem. 4 Abs. 4 RVG
Haftzuschlag; offener Vollzug - Burhoff online
Haftzuschlag; offener Vollzug
- openjur.de
- Judicialis
RVG Teil 4 Vorbem. 4 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG -VV Vorbemerkung 4 Abs. 4
["Haft"-] Zuschlag auch bei sog. offenem Vollzug - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)
VB 4 Abs. 4 VV RVG
Strafsachen: Gebühren mit Zuschlag - - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen des gebührenrechtlichen Haftzuschlags für den Verteidiger eines Beschuldigten im offenen Vollzug
Verfahrensgang
- LG Berlin, 24.07.2007 - P 15/59 Js 2175/02
- KG, 05.09.2007 - 1 Ws 122/07
Papierfundstellen
- Rpfleger 2008, 98
- StraFo 2007, 483
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- KG, 29.06.2006 - 4 Ws 76/06
Rechtsanwaltsvergütung: Entstehung des gebührenrechtlichen Haftzuschlags; …
Auszug aus KG, 05.09.2007 - 1 Ws 122/07
Denn die (amtliche) Vorbemerkung 4 Abs. 4 zu Teil 4 VV RVG enthält mit ihrem klaren Wortlaut eine generelle, nicht auf den Einzelfall bezogene Regelung ohne Ausnahmen oder Einschränkungen ihrer Anwendung (vgl. KG, Beschlüsse vom 29. Juni 2006 - 4 Ws 76/06 - und vom 5. Dezember 2006 - 3 Ws 213/06 -). - KG, 05.12.2006 - 3 Ws 213/06
Pflichtverteidigergebühren im beschleunigten Verfahren: Voraussetzungen eines …
Auszug aus KG, 05.09.2007 - 1 Ws 122/07
Denn die (amtliche) Vorbemerkung 4 Abs. 4 zu Teil 4 VV RVG enthält mit ihrem klaren Wortlaut eine generelle, nicht auf den Einzelfall bezogene Regelung ohne Ausnahmen oder Einschränkungen ihrer Anwendung (vgl. KG, Beschlüsse vom 29. Juni 2006 - 4 Ws 76/06 - und vom 5. Dezember 2006 - 3 Ws 213/06 -).
- KG, 29.08.2008 - 1 Ws 212/07
Verteidigergebühren: Vergütungsanspruch für Mitwirkung im Überprüfungsverfahren …
Die genannte Vorbemerkung enthält nach ihrem Wortlaut eine generelle, gerade nicht auf den Einzelfall bezogene, zwingende Regelung, die ohne Ausnahmen oder Einschränkungen ihrer Anwendung gilt, so dass es für die Entstehung des Anspruchs auf die Gebühr mit Zuschlag nicht darauf ankommt, ob im Einzelfall aufgrund der Inhaftierung Umstände gegeben sind, die zu konkreten Erschwernissen der Tätigkeit des Rechtsanwalts geführt haben (vgl. KG StraFo 2007, 482; Senat StraFo 2007, 483). - OLG Stuttgart, 20.07.2010 - 5 Ws 120/10
Rechtsanwaltsgebühren im Maßregelvollzug: Haftzuschlag bei Aufenthalt des …
Zwar liegt darin eine Ungleichbehandlung mit dem Verteidiger, der einem Verurteilten beigeordnet ist, der Strafhaft im offenen Vollzug verbüßt, und dafür mit dem Haftzuschlag honoriert wird (KG Berlin StraFo 2007, 483;… Gerold/Schmidt-Burhoff, RVG, 19. Auflage, Vorb. 4 VV, Rn. 46 m.w.N.). - OLG Jena, 30.01.2009 - 1 Ws 29/09
Haftzuschlag (erhöhte Terminsgebühr des Pflichtverteidigers) bei Aufenthalt des …
Die (amtliche) Vorbemerkung Nr. 4 Abs. 4 zu Teil 4 VV RVG enthält nach ihrem klaren Wortlaut nämlich eine generelle, nicht auf den Einzelfall bezogene Regelung ohne Ausnahmen oder Einschränkungen ihrer Anwendung (vgl. KG StraFo 2007, 483). - OLG Karlsruhe, 25.10.2022 - 2 Ws 273/22
Gebührenrechtlicher Haftzuschlag für Terminsgebühr des Verteidigers bei Wohnen …
Nach ganz überwiegender Auffassung ist in diesem Sinne inhaftiert auch der im offenen Vollzug befindliche Mandant (…vgl. Knaudt in BeckOK RVG, 57. Ed. Stand 01.09.2022, RVG VV Vorbemerkung 4 Rn. 64;… Kremer in Riedel/Sußbauer RVG, 10 Aufl. 2015, RVG [VV Vorbemerkung 4] Rn. 41; KG, Beschluss vom 05.09.2007 - 1 Ws 122/07 -, BeckRS 2007, 15746;… OLG Jena, a.a.O.;… OLG Stuttgart, a.a.O.).
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