Rechtsprechung
| OLG Dresden, 13.02.2014 - 2 Ws 658/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beschwerde der Staatsanwaltschaft - und das Unterschrifterfordernis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wahrung des Schriftformerfordernisses bei Beschwerdeeinreichung durch die Staatsanwaltschaft
Besprechungen u.ä.
- kanzlei-hoenig.de (Kurzanmerkung)
Achtzehn Seiten für die Tonne
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 26.11.2013 - 11 KLs 208 Js 62715/13
- OLG Dresden, 13.02.2014 - 2 Ws 658/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 220
- StraFo 2014, 163
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (13)
- GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78
Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1 …
Auszug aus OLG Dresden, 13.02.2014 - 2 Ws 658/13
Darüber hinaus muss feststehen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (vgl. RGSt 62, 53 [54]; 63, 246 [247]; 67, 385 [388]; BGHSt 2, 77 [78]; 12, 317; GmS-OGB NJW 1980, 172 [174]; BGH NJW 1984, 1974;… Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 314 Rdnr. 15 ff. m.w.N.).Ein Schriftsatz, an dessen Einreichung vom Gesetz besondere verfahrensrechtliche Folgen geknüpft sind und der deshalb einen "bestimmenden Schriftsatz" (GmS-OGB NJW 1980, 172 [173] darstellt, kann seine fristwahrende Funktion nur erfüllen, wenn er diesen Formerfordernissen entspricht.
- RG, 30.11.1933 - III 992/33
Was gehört zur "Schriftlichkeit" im Sinne des § 314 StPO.?
Auszug aus OLG Dresden, 13.02.2014 - 2 Ws 658/13
Das Merkmal der Schriftlichkeit schließt zwar nach dem Sprachgebrauch nicht ohne Weiteres notwendig die handschriftliche Unterzeichnung ein (so bereits RGSt 67, 385).Darüber hinaus muss feststehen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (vgl. RGSt 62, 53 [54]; 63, 246 [247]; 67, 385 [388]; BGHSt 2, 77 [78]; 12, 317; GmS-OGB NJW 1980, 172 [174]; BGH NJW 1984, 1974;… Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 314 Rdnr. 15 ff. m.w.N.).
- GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98
Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit …
Auszug aus OLG Dresden, 13.02.2014 - 2 Ws 658/13
Schließlich stellt der Hinweis auf die maschinelle Erstellung weder eine qualifizierte elektronische Signatur im Sinne des § 41 a StPO dar, noch ist das Beschwerdeschreiben als elektronisches Dokument mittels eines Computerfaxes übersandt worden (vgl. insoweit GmS-OGB NJW 2000, 2340).
- BGH, 13.05.1959 - 4 StR 115/59
Auszug aus OLG Dresden, 13.02.2014 - 2 Ws 658/13
Zum Anderen ergeht die Entscheidung im Einklang mit der Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (vgl. § 18 Abs. 2 RsprEinhG; BGHSt 13, 149 und 173;… BGH GA 1982, 126). - BGH, 13.03.1959 - 9 BJs 384/58
Möglichkeit der Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens aus tatsächlichen …
Auszug aus OLG Dresden, 13.02.2014 - 2 Ws 658/13
Zum Einen besteht die Vorlagepflicht bei Entscheidungen über Beschwerden nur im Falle des § 121 Abs. 2 Nr. 3 GVG; entscheidet das Oberlandesgericht als Beschwerdegericht über die Eröffnung, ist es hingegen nicht vorlagepflichtig (BGHSt 13, 46). - BGH, 07.01.1959 - 2 StR 550/58
Leserlichkeit der Unterzeichnung einer Revisionsbegründung bei Entbehren des …
Auszug aus OLG Dresden, 13.02.2014 - 2 Ws 658/13
Darüber hinaus muss feststehen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (vgl. RGSt 62, 53 [54]; 63, 246 [247]; 67, 385 [388]; BGHSt 2, 77 [78]; 12, 317; GmS-OGB NJW 1980, 172 [174]; BGH NJW 1984, 1974;… Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 314 Rdnr. 15 ff. m.w.N.). - BGH, 23.06.1983 - 1 StR 351/83
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Wirksamer …
Auszug aus OLG Dresden, 13.02.2014 - 2 Ws 658/13
Darüber hinaus muss feststehen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (vgl. RGSt 62, 53 [54]; 63, 246 [247]; 67, 385 [388]; BGHSt 2, 77 [78]; 12, 317; GmS-OGB NJW 1980, 172 [174]; BGH NJW 1984, 1974;… Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 314 Rdnr. 15 ff. m.w.N.). - BVerwG, 15.06.1959 - Gr. Sen. 1.58
Beglaubigung der Unterschrift einer Revisionsschrift und einer …
Auszug aus OLG Dresden, 13.02.2014 - 2 Ws 658/13
Der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes hat bei der Forderung eines Beglaubigungsvermerkes in Anlehnung an die Entscheidung des Großen Senat des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 1959 (BVerwGE 10, 1) nur insoweit eine Ausnahme anerkannt, als es auf die Beifügung eines Dienstsiegels nicht ankommt. - BGH, 18.10.1951 - 3 StR 513/51
Auszug aus OLG Dresden, 13.02.2014 - 2 Ws 658/13
Darüber hinaus muss feststehen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (vgl. RGSt 62, 53 [54]; 63, 246 [247]; 67, 385 [388]; BGHSt 2, 77 [78]; 12, 317; GmS-OGB NJW 1980, 172 [174]; BGH NJW 1984, 1974;… Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 314 Rdnr. 15 ff. m.w.N.). - OLG Zweibrücken, 15.03.2000 - 1 Ws 125/00
Auszug aus OLG Dresden, 13.02.2014 - 2 Ws 658/13
Diesem Ergebnis stehen auch nicht die Entscheidungen des Landgerichts Düsseldorf vom 18. April 2012 (Az.: 10 Qs 82/11) sowie des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 15. März 2000 (Az.: 1 Ws 125/00) - jeweils zitiert nach juris - entgegen. - LG Düsseldorf, 18.04.2012 - 10 Qs 82/11
Erforderlichkeit der handschriftlichen Unterschrift für das …
- RG, 23.02.1928 - II 74/28
Ist der Strafantrag schriftlich angebracht (§ 158 StPO.), wenn die …
- RG, 06.09.1929 - III 722/29
1. Kann eine als Beschluß bezeichnete Entscheidung, durch welche die Berufung im …
- OLG Nürnberg, 09.11.2015 - 2 Ws 633/15
Unterzeichnung der Berufungsschrift
Rn. 3 Mit Verfügung vom 13.08.2015 wies das Landgericht Regensburg unter Verweis auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Dresden vom 13.02.2014 (StraFo 2014, 163) und des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 01.10.2014 (NStZ-RR 2015, 19) darauf hin, dass vorliegend Bedenken bestünden, ob die vorgeschriebene Schriftform nach § 314 Abs. 1 StPO eingehalten sei. - OLG Karlsruhe, 01.10.2014 - 2 (6) Ss 442/14
Berufungseinlegung im Strafverfahren: Wahrung der Schriftform bei Schriftsatz der …
Rn. 4 Zur Wahrung der Schriftform ist erforderlich, dass sich aus dem Schriftstück selbst (BGHSt 30, 182, 183;… teilweise a.A. wohl LR-Gössel, StPO, 26. Aufl. 2012, § 314 Rn. 19) zweifelsfrei der Inhalt der abgegebenen Erklärung, die Person des Erklärenden, aber auch ergibt, dass es sich nicht um einen bloßen Entwurf handelt (Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes - GmS-OGB - NJW 1980, 172; BVerfGE 15, 288; BGH NJW 1984, 1974; NStZ 2002, 558; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2000, 308; OLG Nürnberg NStZ-RR 2008, 316; OLG Jena Beschluss vom 19.3.2008 - 1 Ws 99/09, bei juris; OLG Dresden StraFo 2014, 163;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl. 2014, Einl Rn. 128;… LR-Gössel a.a.O. § 314 Rn. 15 ff.;… KK-Paul, StPO, 7. Aufl. 2013, § 314 Rn. 10). - OLG Dresden, 09.04.2025 - 6 Ws 8/25
Berufung der Staatsanwaltschaft muss nicht qualifiziert signiert werden
Rn. 65 Entsprechend ist es für Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft zur Wahrung der Schriftform als ausreichend angesehen worden, dass bei Einlegung per Telefax der Name des tätig gewordenen Beamten in Maschinenschrift wiedergegeben und mit dem Hinweis auf eine maschinelle Erstellung versehen war (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15. März 2000 - 1 Ws 125/00 -, veröffentlicht in NStZ-RR 2000, 308-309, Rn 5; a.A. OLG Dresden, Beschluss vom 13. Februar 2014 - 2 Ws 658/13 -, veröffentlicht in StrAFo 2014, 163-165; dagegen zutreffend OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01. Oktober 2014 - 2 (6) Ss 442/14 -, veröffentlicht in NStZ-RR 2015, 19, jeweils zitiert nach juris).
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