Rechtsprechung
| EuG, 08.02.1993 - T-101/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
VerfO Gerichtshof Art. 94 § 1; ; VerfO Gerichtshof Art. 43 § 1; ; VerfO Gerichtshof Art. 43 § 4; ; VerfO Gerichtshof Art. 44 § 3; ; EWG-Satzung Art. 17
- EU-Kommission
Dimitrios Stagakis gegen Europäisches Parlament.
Unzulässigkeit der Klage wegen Nichtbeachtung der Formvorschriften - Prozesskostenhilfe.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Wird zitiert von ... (2)
- EuG, 23.05.2007 - T-223/06
Parlament / Eistrup
Der Verstoß gegen eine wesentliche Formvorschrift führt jedoch zur Unzulässigkeit der Klage (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 8. Februar 1993, Stagakis/Parlament, T-101/92, Slg. 1993, II-63, Randnr. 8), ohne dass seine Auswirkungen zu untersuchen oder insbesondere zu prüfen wäre, ob die Gegenpartei durch das Fehlen einer eigenhändigen Unterschrift auf der Klageschrift beeinträchtigt worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 6. April 2000, Kommission/ICI, C-286/95 P, Slg. 2000, I-2341, Randnrn. - EuG, 28.02.2007 - T-238/06
Pax / OHMI - Premier Profiles (SEKURA) - Gemeinschaftsmarke - Fehlerhafte …
Diese Voraussetzung stellt demnach ein wesentliches Formerfordernis dar, dessen Nichtbeachtung zur Unzulässigkeit der Klage führt (vgl. in diesem Sinn Beschluss des Gerichts vom 8. Februar 1993, Stagakis/Parlament, T-101/92, Slg. 1993, II-63, Randnr. 8).
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