Rechtsprechung
| EuG, 28.06.2018 - T-147/15 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Tschechische Republik/ Kommission
(fremdsprachig)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Tschechische Republik/ Kommission
Nichtigkeitsklage - Eigenmittel der Europäischen Union - Finanzielle Verantwortung der Mitgliedstaaten - Antrag auf Befreiung von der Bereitstellung der Eigenmittel - Schreiben der Kommission - Nicht anfechtbare Handlung - Unzulässigkeit
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Tschechische Republik / Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- EuG, 28.06.2018 - T-147/15
- Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2020 - C-575/18
- EuGH, 09.07.2020 - C-575/18
Wird zitiert von ... (4)
- EuGH, 09.07.2020 - C-575/18
Tschechische Republik/ Kommission - Rechtsmittel - Eigenmittel der Europäischen …
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Tschechische Republik die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts der Europäischen Union vom 28. Juni 2018, Tschechische Republik/Kommission (T-147/15, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtener Beschluss, EU:T:2018:395), mit dem ihre Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses des Leiters der Direktion "Eigenmittel und Finanzplanung" der Generaldirektion Haushalt der Europäischen Kommission, der in dem Schreiben vom 20. Januar 2015 mit dem Aktenzeichen Ares (2015)217973 (im Folgenden: streitiges Schreiben) enthalten sein soll, abgewiesen wurde. - EuG, 11.05.2022 - T-151/20
The General Court upholds in part the Czech Republic's action based on the unjust …
Rn. 17 Mit Beschluss vom 28. Juni 2018, Tschechische Republik/Kommission (T-147/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:395), wurde die Klage als unzulässig abgewiesen, da sie gegen eine Handlung gerichtet sei, die nicht Gegenstand einer Nichtigkeitsklage sein könne.Rn. 18 Das gegen den Beschluss vom 28. Juni 2018, Tschechische Republik/Kommission (T-147/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:395), gerichtete Rechtsmittel wurde vom Gerichtshof mit Urteil vom 9. Juli 2020, Tschechische Republik/Kommission (C-575/18 P, EU:C:2020:530), zurückgewiesen.
- Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2020 - C-575/18
Tschechische Republik/ Kommission - Rechtsmittel - Eigenmittel der Europäischen …
{FN:2} T-147/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:395 (im Folgenden: angefochtener Beschluss). - Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-494/22
Kommission/ Tschechische Republik (Briquets de poche) - Rechtsmittel - …
{FN:2} Vgl. Beschluss vom 28. Juni 2018, Tschechische Republik/Kommission (T-147/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:395), mit dem das Gericht die Klage für unzulässig erklärte; er wurde im Rechtsmittelverfahren mit Urteil vom 9. Juli 2020, Tschechische Republik/Kommission (C-575/18 P, EU:C:2020:530), aufrechterhalten.
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