Rechtsprechung
| EuG, 18.05.2010 - T-200/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Abertis Infraestructuras / Kommission
- EU-Kommission
Abertis Infraestructuras, SA gegen Europäische Kommission.
Nichtigkeitsklage - Unternehmenszusammenschlüsse - Entscheidung, das nach Art. 21 Abs. 4 der Verordnung [EG] Nr. 139/2004 eingeleitete Verfahren einzustellen - Klagefrist - Fristbeginn - Unzulässigkeit.
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 25. Mai 2009 - Abertis Infraestructuras/Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Entscheidung C(2008) 4494 der Kommission vom 13. August 2008, das Verfahren nach Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates in Bezug auf die Bestimmungen über das Genehmigungsverfahren für die Übertragung von Autobahnkonzessionen ...
Wird zitiert von ... (5)
- EuG, 28.11.2019 - T-377/16
Hypo Vorarlberg Bank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - …
Rn. 91 Zum anderen hat das Gericht in anderen Rechtssachen entschieden, dass eine Anforderung der Übersendung des vollständigen Wortlauts eines Beschlusses, die mehr als vier Monate, nachdem der Kläger von der Existenz dieses Rechtsakts Kenntnis erlangt hatte, erfolgte, als außerhalb jeder angemessenen Frist anzusehen ist (…vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 15. Juli 1998, LPN und GEOTA/Kommission, T-155/95, EU:T:1998:167, Rn. 44, und vom 18. Mai 2010, Abertis Infraestructuras/Kommission, T-200/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:200, Rn. 63). - EuG, 19.11.2018 - T-14/17
Landesbank Baden-Württemberg/ CRU - Nichtigkeitsklage - Wirtschafts- und …
Rn. 46 Zum anderen hat das Gericht in anderen Rechtssachen entschieden, dass eine Anforderung der Übersendung des vollständigen Wortlauts eines Beschlusses, die mehr als vier Monate, nachdem der Kläger von der Existenz dieses Rechtsakts Kenntnis erlangt hatte, erfolgte, als außerhalb jeder angemessenen Frist anzusehen ist (…vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 15. Juli 1998, LPN und GEOTA/Kommission, T-155/95, EU:T:1998:167, Rn. 44, und vom 18. Mai 2010, Abertis Infraestructuras/Kommission, T-200/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:200, Rn. 63). - EuG, 19.11.2018 - T-42/17
VR-Bank Rhein-Sieg/ CRU - Nichtigkeitsklage - Wirtschafts- und Währungsunion - …
Rn. 46 Zum anderen hat das Gericht in anderen Rechtssachen entschieden, dass eine Anforderung der Übersendung des vollständigen Wortlauts eines Beschlusses, die mehr als vier Monate, nachdem der Kläger von der Existenz dieses Rechtsakts Kenntnis erlangt hatte, erfolgte, als außerhalb jeder angemessenen Frist anzusehen ist (…vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 15. Juli 1998, LPN und GEOTA/Kommission, T-155/95, EU:T:1998:167, Rn. 44, und vom 18. Mai 2010, Abertis Infraestructuras/Kommission, T-200/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:200, Rn. 63). - EuG, 19.11.2018 - T-494/17
Iccrea Banca/ Kommission u.a. - Nichtigkeits- und Schadensersatzklage - …
Rn. 41 Zum anderen hat das Gericht in anderen Rechtssachen entschieden, dass eine Anforderung der Übersendung des vollständigen Wortlauts eines Beschlusses, die mehr als vier Monate, nachdem der Kläger von der Existenz dieses Rechtsakts Kenntnis erlangt hatte, erfolgte, als außerhalb jeder angemessenen Frist anzusehen ist (…vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 15. Juli 1998, LPN und GEOTA/Kommission, T-155/95, EU:T:1998:167, Rn. 44, und vom 18. Mai 2010, Abertis Infraestructuras/Kommission, T-200/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:200, Rn. 63). - EuG, 17.10.2024 - T-729/22
Complejo Agrícola Las Lomas/ Kommission - Nichtigkeitsklage - Landwirtschaft - …
Rn. 31 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass in einigen Fällen entschieden wurde, dass ein Antrag auf Mitteilung des vollständigen Wortlauts eines Rechtsakts, der zwei Monate (…vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 5. März 1993, Ferriere Acciaierie Sarde/Kommission, C-102/92, EU:C:1993:86, Rn. 19), mehr als vier Monate (…vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 10. November 2011, Agapiou Joséphidès/Kommission und EACEA, C-626/10 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:726, Rn. 130 bis 132…, vom 15. Juli 1998, LPN und GEOTA/Kommission, T-155/95, EU:T:1998:167, Rn. 44, …und vom 19. November 2018, VR-Bank Rhein-Sieg/SRB, T-42/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:813, Rn. 44 bis 49) bzw. mehr als sechs Monate (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 18. Mai 2010, Abertis Infraestructuras/Kommission, T-200/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:200, Rn. 63) nach Kenntniserlangung durch den Kläger erfolgte, die angemessene Frist überschritten hat.
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