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Weitere Entscheidung unten: EuG, 24.09.2007

Rechtsprechung
   EuG, 15.03.2005 - T-225/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,99836
EuG, 15.03.2005 - T-225/01 (https://dejure.org/2005,99836)
EuG, Entscheidung vom 15.03.2005 - T-225/01 (https://dejure.org/2005,99836)
EuG, Entscheidung vom 15. März 2005 - T-225/01 (https://dejure.org/2005,99836)
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Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   EuG, 24.09.2007 - T-225/01 DEP   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,57857
EuG, 24.09.2007 - T-225/01 DEP (https://dejure.org/2007,57857)
EuG, Entscheidung vom 24.09.2007 - T-225/01 DEP (https://dejure.org/2007,57857)
EuG, Entscheidung vom 24. September 2007 - T-225/01 DEP (https://dejure.org/2007,57857)
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Volltextveröffentlichung

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGV
    Körperschaftsteuerabzug; Portugal; Spanien; Staatliche Beihilfen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gobierno Foral de Navarra / Kommission

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • EuGH, 06.03.2003 - C-186/02

    Comunidad Autónoma de la Rioja / Ramondín u.a. - Streithilfeanträge

    - er beim Gericht unter dem Aktenzeichen T-225/01 eine Nichtigkeitsklage gegen die Entscheidung 2002/893/EG der Kommission vom 11. Juli 2001 über eine spanische Beihilferegelung zugunsten neu gegründeter Unternehmen in der Autonomen Gemeinschaft Navarra (Spanien) (…ABl. 2002, L 314, S. 17) erhoben habe, in der steuerliche Maßnahmen als eine staatliche Beihilferegelung qualifiziert worden seien, die für Unternehmen, wenn sie bestimmte objektive Kriterien erfüllten, die Möglichkeit vorsähen, in den ersten sieben Jahren nach der Geschäftsaufnahme für vier aufeinander folgende Geschäftsjahre in Bezug auf die Erträge der Veranlagungszeiträume in den Genuss einer 50%igen Steuerermäßigung für den Gesamtsteuerbetrag zu kommen;.

    - der Wortlaut der Norma Foral (Regionalgesetz) Nr. 22/1994 der Diputacíon Foral de Álava (Selbstverwaltungskörperschaft Álava) vom 20. Dezember 1994 über den Vollzug des Haushalts 1995 des Territorio Histórico de Álava (Boletín Oficial del Territorio Histórico de Álava Nr. 5 vom 13. Januar 1995), um die es in der vorliegenden Rechtssache gehe, trotz der tatsächlichen Unterschiede zwischen beiden Rechtssachen eine gewisse Ähnlichkeit mit der Ley Foral (Regionalgesetz) Nr. 24/1996 vom 30. Dezember 1996 über die Körperschaftsteuer (Boletín Oficial de Navarra Nr. 159 vom 31. Dezember 1996) aufweise, um die es in der Rechtssache T-225/01 gehe.

    Er stützt sich insoweit auf den Beschluss des Gerichts vom 10. April 2002 in der Rechtssache T-225/01, in dem die Comunidad Autónoma de La Rioja als Streithelferin zur Unterstützung der Kommission zugelassen worden sei, weil die in dieser Rechtssache in Rede stehende Ley Foral Nr. 24/1996, die zugunsten neu gegründeter Unternehmen verabschiedet worden sei, die Wirtschaft von La Rioja, einer an Navarra angrenzenden Region, unmittelbar betreffen könne.

    Im vorliegenden Fall macht der Gobierno Foral de Navarra eine Ähnlichkeit zwischen den nationalen Rechtsvorschriften, um die es in der Rechtssache T-225/01 geht, und denen geltend, die in der vorliegenden Rechtssache in Rede stehen.

    Er hat jedoch keine konkreten Auswirkungen dieser Maßnahmen auf sein Gebiet angeführt, im Unterschied zu der Comunidad Autónoma de La Rioja, die in der Rechtssache T-225/01 zur Begründung ihres Antrags auf Zulassung als Streithelferin der Kommission ein Abwanderungsrisiko in Bezug auf mehrere in ihrem Gebiet ansässige Unternehmen geltend gemacht hat, das infolge der Beihilferegelung bestehe, die eine benachbarte Gemeinschaft erlassen habe.

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