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Rechtsprechung
   EuG, 02.04.2020 - T-3/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,7687
EuG, 02.04.2020 - T-3/19 (https://dejure.org/2020,7687)
EuG, Entscheidung vom 02.04.2020 - T-3/19 (https://dejure.org/2020,7687)
EuG, Entscheidung vom 02. April 2020 - T-3/19 (https://dejure.org/2020,7687)
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Wird zitiert von ... (2)

  • EuG, 13.09.2021 - T-616/19

    Katjes Fassin/ EUIPO - Haribo The Netherlands & Belgium (WONDERLAND) - Verfahren …

    Rn. 28 Nach ständiger Rechtsprechung entfällt bei einer Rücknahme des Widerspruchs im Lauf des Verfahrens vor der Beschwerdekammer, das eine Entscheidung über den Widerspruch zum Gegenstand hat, oder im Lauf des Verfahrens vor dem Unionsrichter, das eine Entscheidung über eine beim EUIPO eingelegte Beschwerde gegen die Widerspruchsentscheidung zum Gegenstand hat, die Grundlage des Verfahrens, das damit gegenstandslos wird (Beschluss vom 9. Februar 2004, Synopharm/HABM - Pentafarma [DERMASYN], T-120/03, EU:T:2004:33, Rn. 20, vgl. auch Beschluss vom 2. April 2020, Thai World Import & Export/EUIPO - Elvir [Yaco], T-3/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:150, Rn. 4 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 32 Infolgedessen ist dem Wiederaufnahmeantrag stattzugeben und gemäß Art. 130 Abs. 2 der Verfahrensordnung festzustellen, dass infolge der Rücknahme des Widerspruchs gegen die Eintragung der Marke WONDERLAND die Aufhebungsklage in der Rechtssache T-616/19 gegenstandslos geworden und damit erledigt ist (vgl. in diesem Sinne entsprechend Beschluss vom 2. April 2020, Yaco, T-3/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:150, Rn. 6).

  • EuG, 22.04.2021 - T-616/19

    Katjes Fassin/ EUIPO - Haribo The Netherlands & Belgium (WONDERLAND) - Verfahren …

    Rn. 33 Nach ständiger Rechtsprechung entfällt bei einer Zurücknahme des Widerspruchs im Lauf des Verfahrens vor der Beschwerdekammer, das eine Entscheidung über den Widerspruch zum Gegenstand hat, oder im Lauf des Verfahrens vor dem Unionsrichter, das eine Entscheidung über eine beim EUIPO eingelegte Beschwerde gegen die Widerspruchsentscheidung zum Gegenstand hat, die Grundlage des Verfahrens, das damit gegenstandslos wird (Beschluss vom 9. Februar 2004, Synopharm/HABM - Pentafarma [DERMASYN], T-120/03, EU:T:2004:33, Rn. 20, vgl. auch Beschluss vom 2. April 2020, Thai World Import & Export/EUIPO - Elvir [Yaco], T-3/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:150, Rn. 4 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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