Rechtsprechung
| EuG, 12.02.2020 - T-320/18 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
WD/ EFSA
(fremdsprachig)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
WD/ EFSA
(fremdsprachig)
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
WD/ EFSA
Öffentlicher Dienst - Zeitbedienstete - Befristeter Vertrag - Entscheidung über die Nichtneueinstufung - Fehlende Beurteilungen - Zuteilung von Neueinstufungspunkten im Wege der Übertragung - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Entscheidung über die Nichtverlängerung - ...
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Abratzky/ EFSA
Verfahrensgang
- EuG, 12.02.2020 - T-320/18
- EuGH, 24.06.2021 - C-167/20
Wird zitiert von ... (3)
- EuG, 07.10.2026 - T-408/25
JS/ Parlament
Cet équilibre implique notamment que, lorsqu'elle statue à propos de la situation d'un agent, l'autorité prenne en considération l'ensemble des éléments qui sont susceptibles de déterminer sa décision et que, ce faisant, elle tienne compte non seulement de l'intérêt du service mais aussi, notamment, de celui de l'agent concerné (arrêt du 12 février 2020, WD/EFSA, T-320/18, non publié, EU:T:2020:45, point 130 et jurisprudence citée). - EuG, 14.12.2022 - T-296/21
SU/ EIOPA - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Befristeter Vertrag - …
Beurteilungen stellen nämlich einen schriftlichen und förmlichen Nachweis über die Qualität der Arbeit dar, die der Bedienstete im betreffenden Zeitraum geleistet hat (…Urteile vom 13. Dezember 2018, Wahlström/Frontex, T-591/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:938, Rn. 55 und 56, sowie vom 12. Februar 2020, WD/EFSA, T-320/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:45, Rn. 60).Rn. 47 Daraus folgt, dass erstens die Beurteilung der Klägerin für 2019 ein nicht abgeschlossenes Dokument ist, das für die Zwecke der Beurteilung der Leistungen der Klägerin nicht berücksichtigt werden durfte, und zweitens die Klägerin inzidenter die Rechtswidrigkeit in Bezug auf die nicht abgeschlossene Beurteilung für das genannte Jahr geltend machen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Februar 2020, WD/EFSA, T-320/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:45, Rn. 62).
Rn. 60 Folglich erfolgte die Beurteilung der Leistungen der Klägerin auf der Grundlage einer unvollständigen Akte, da in dieser ihre endgültige Beurteilung für 2019 nicht enthalten war (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Februar 2020, WD/EFSA, T-320/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:45, Rn. 61).
Genauer gesagt reicht der bloße Umstand, dass die Personalakte der Klägerin bei der Beurteilung ihrer Leistungen insbesondere wegen des Fehlens einer Beurteilung unvollständig war, nicht aus, um eine Entscheidung über die Nichtverlängerung aufzuheben, es sei denn, es steht fest, dass dieser Umstand das Verlängerungsverfahren entscheidend beeinflusst haben konnte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Februar 2020, WD/EFSA, T-320/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:45, Rn. 63).
- EuG, 22.11.2023 - T-484/22
QN/ eu-LISA - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Neueinstufung - …
Rn. 40 Die ADB sind insoweit Ausdruck des weiten Ermessens, über das die eu-LISA bei der Neueinstufung von Bediensteten auf Zeit verfügt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Februar 2020, WD/EFSA, T-320/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:45, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 28. April 2021, Correia/EWSA, T-843/19, EU:T:2021:221, Rn. 54).Rn. 41 Hat eine solche Agentur jedoch durch eine innerdienstliche Richtlinie eine Sonderregelung erlassen, die die Transparenz des Neueinstufungsverfahrens gewährleisten soll, indem sie dessen Modalitäten und Verfahren festlegt, stellt sich diese Regelung nach der Rechtsprechung als eine Selbstbeschränkung ihres Ermessens dar, von der sie nur dann ohne Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung abweichen kann, wenn sie die Gründe angibt, die diese Änderung zu rechtfertigen vermögen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Februar 2020, WD/EFSA, T-320/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:45, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung, vgl. ferner entsprechend Urteil vom 9. November 2022, QM/Europol, T-164/21, EU:T:2022:695, Rn. 87 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".