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   EuG, 25.04.2012 - T-326/11   

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https://dejure.org/2012,6379
EuG, 25.04.2012 - T-326/11 (https://dejure.org/2012,6379)
EuG, Entscheidung vom 25.04.2012 - T-326/11 (https://dejure.org/2012,6379)
EuG, Entscheidung vom 25. April 2012 - T-326/11 (https://dejure.org/2012,6379)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Gemeinschaftswortmarke BrainLAB - Fehlender Antrag auf Verlängerung der Eintragung der Marke - Löschung der Marke bei Ablauf der Eintragung - Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Art. 81 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

  • Europäischer Gerichtshof

    Brainlab / HABM (BrainLAB)

    Gemeinschaftsmarke - Gemeinschaftswortmarke BrainLAB - Fehlender Antrag auf Verlängerung der Eintragung der Marke - Löschung der Marke bei Ablauf der Eintragung - Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Art. 81 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

  • EU-Kommission

    Brainlab / HABM (BrainLAB)

    Gemeinschaftsmarke - Gemeinschaftswortmarke BrainLAB - Fehlender Antrag auf Verlängerung der Eintragung der Marke - Löschung der Marke bei Ablauf der Eintragung - Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Art. 81 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Antrag auf Verlängerung der Eintragung einer Gemeinschaftsmarke; Aufhebungsklage der Markeninhaberin bei Fristversäumnis aufgrund Verkettung einer Vielzahl unglücklicher Umstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Antrag auf Verlängerung der Eintragung einer Gemeinschaftsmarke; Aufhebungsklage der Markeninhaberin bei Fristversäumnis aufgrund Verkettung einer Vielzahl unglücklicher Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuG, 13.05.2009 - T-136/08

    Aurelia Finance / HABM (AURELIA) - Gemeinschaftsmarke - Gemeinschaftswortmarke

    Auszug aus EuG, 25.04.2012 - T-326/11
    Vielmehr müsse lediglich das Fristenüberwachungssystem des berufsmäßigen Vertreters ein einwandfreies Funktionieren gewährleisten (Urteil des Gerichts vom 13. Mai 2009, Aurelia Finance/HABM [AURELIA], T-136/08, Slg. 2009, II-1361, Randnr. 18).
  • EuG, 15.09.2011 - T-271/09

    Prinz Sobieski zu Schwarzenberg / OHMI - British-American Tobacco Polska (Romuald

    Auszug aus EuG, 25.04.2012 - T-326/11
    Insoweit ergibt sich aus Art. 81 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009, dass die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zwei Voraussetzungen unterliegt: Erstens muss der Betroffene mit der unter den gegebenen Umständen gebotenen Sorgfalt gehandelt haben, und zweitens muss seine Verhinderung den Verlust eines Rechts oder eines Rechtsbehelfs zur unmittelbaren Folge gehabt haben (vgl. Urteil des Gerichts vom 15. September 2011, Prinz Sobieski zu Schwarzenberg/HABM - British-American Tobacco Polska [Romuald Prinz Sobieski zu Schwarzenberg], T-271/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 23.02.2016 - T-279/15

    Pirelli Tyre / HABM (Revêtements de pneus)

    En effet, celle-ci agissant au nom et pour le compte du titulaire, ses actes doivent être considérés comme étant ceux du titulaire [voir, en ce sens, s'agissant de l'article 81 du règlement n° 207/2009, arrêts AURELIA, point 15 supra, EU:T:2009:155, point 15, et du 25 avril 2012, Brainlab/OHMI (BrainLAB), T-326/11, Rec, EU:T:2012:202, point 38].
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