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Rechtsprechung
   EuG, 13.09.2012 - T-379/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,26029
EuG, 13.09.2012 - T-379/09 (https://dejure.org/2012,26029)
EuG, Entscheidung vom 13.09.2012 - T-379/09 (https://dejure.org/2012,26029)
EuG, Entscheidung vom 13. September 2012 - T-379/09 (https://dejure.org/2012,26029)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Italien / Kommission

  • EU-Kommission

    Italienische Republik gegen Europäische Kommission.

    Staatliche Beihilfen - Verbrauchsteuerbefreiung für zum Beheizen von Treibhäusern verwendeten Diesel - Entscheidung, mit der die Unvereinbarkeit der Beihilferegelung mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und die Rückforderung der ausgezahlten Beihilfen angeordnet wird - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 24. September 2009 - Italien/Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung K(2009) 5497 endgültig der Kommission vom 13. Juli 2009, mit der die von den italienischen Behörden durchgeführte Beihilferegelung zugunsten von Gewächshausbetreibern in Form einer Befreiung von für die Beheizung von Gewächshäusern ...

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • EuG, 13.05.2020 - T-607/17

    Das Gericht weist die Klagen gegen den Beschluss der Kommission ab, mit dem die …

    Rn. 161 Die Kommission beantragt, den dritten Teil des ersten Klagegrundes als unbegründet zurückzuweisen, da das der von der Klägerin geltend gemachten Argumentation entsprechende Vorbringen wiederholt von der Rechtsprechung zurückgewiesen worden sei (Urteil vom 13. September 2012, 1talien/Kommission, T-379/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:422, Rn. 47 und 48).

    Rn. 168 Gerade deshalb begründet im Übrigen der bloße Umstand, dass eine Maßnahme für alle Wirtschaftsteilnehmer, die die vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen, von Vorteil sein kann, d. h., dass sie ihren Anwendungsbereich auf der Grundlage objektiver Kriterien festlegt, noch nicht den allgemeinen Charakter dieser Maßnahme und schließt nicht aus, dass sie selektiven Charakter hat (vgl. Urteil vom 13. September 2012, 1talien/Kommission, T-379/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:422, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.07.2016 - C-20/15

    Kommission / World Duty Free Group - Rechtsmittel - Art. 107 Abs. 1 AEUV - …

    Rn. 95 Hierzu stelle ich fest, dass das Gericht selbst in Rn. 47 des Urteils vom 13. September 2012, 1talien/Kommission (T-379/09, EU:T:2012:422), befunden hat, dass "[sich d]er selektive Charakter einer Maßnahme … anhand der Gesamtheit der Unternehmen [beurteilt] und … sich nicht nach den Unternehmen, denen derselbe Vorteil innerhalb ein und derselben Kategorie zugutekommt[, bemisst] … Zudem begründet der bloße Umstand, dass eine Maßnahme für alle Wirtschaftsteilnehmer, die die vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen, von Vorteil sein kann, d. h. ihren Anwendungsbereich auf der Grundlage objektiver Kriterien festlegt, noch nicht den allgemeinen Charakter dieser Maßnahme und schließt nicht aus, dass sie selektiven Charakter hat …".
  • EuG, 25.03.2015 - T-538/11

    Belgien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Öffentliche Gesundheit - Beihilfen …

    Rn. 114 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Selektivität einer Maßnahme anhand der Gesamtheit der Unternehmen zu beurteilen ist und sich nicht nach den Unternehmen bemisst, denen derselbe Vorteil innerhalb ein und derselben Kategorie zugute kommt (…Urteile vom 11. Juni 2009, 1talien/Kommission, T-222/04, Slg, EU:T:2009:194, Rn. 66, und vom 13. September 2012, 1talien/Kommission, T-379/09, EU:T:2012:422, Rn. 47).
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