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Rechtsprechung
   EuG, 09.09.2013 - T-429/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,25152
EuG, 09.09.2013 - T-429/11 (https://dejure.org/2013,25152)
EuG, Entscheidung vom 09.09.2013 - T-429/11 (https://dejure.org/2013,25152)
EuG, Entscheidung vom 09. September 2013 - T-429/11 (https://dejure.org/2013,25152)
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Volltextveröffentlichung

Sonstiges (5)

  • EU-Kommission (Verfahrensdokumentation)

    Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, SA gegen Europäische Kommission.

    [fremdsprachig]

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 4. August 2011 - Banco Bilbao Vizcaya Argentaria/Kommission

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    AEUV Art 107 ; AEUV Art 108

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses K (2010) 9566 endg. der Kommission vom 12. Januar 2011 über die steuerliche Abschreibung des finanziellen Geschäfts- oder Firmenwerts bei Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen (staatliche Beihilfe 45/07 [ex NN ...

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • EuG, 12.11.2015 - T-499/12

    Das Gericht weist die Klage von zwei Minderheitsaktionären der HSH Nordbank ab …

    Rn. 33 Darüber hinaus kann eine klagende Partei aufgrund ihrer aktiven Beteiligung am Verfahren, das zum Erlass des angefochtenen Rechtsakts geführt hat, nach der Rechtsprechung nur dann individuell betroffen sein, wenn es um besondere Konstellationen geht, in denen sie eine klar umschriebene und mit dem Gegenstand der Entscheidung eng zusammenhängende Stellung als Verhandlungspartner einnimmt, die für sie tatsächliche Umstände begründet, die sie aus dem Kreis aller übrigen Personen herausheben (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 9. September 2013, Banco Bilbao Vizcaya Argentaria/Kommission, T-429/11, EU:T:2013:488, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 05.06.2012 - T-431/11

    Iberdrola / Kommission

    Die Klagegründe und wesentlichen Argumente sind dieselben wie in der Rechtssache T-429/11, BBVA/Kommission.
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