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Rechtsprechung
   EuG, 10.01.2024 - T-505/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,37
EuG, 10.01.2024 - T-505/22 (https://dejure.org/2024,37)
EuG, Entscheidung vom 10.01.2024 - T-505/22 (https://dejure.org/2024,37)
EuG, Entscheidung vom 10. Januar 2024 - T-505/22 (https://dejure.org/2024,37)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Levantur/ EUIPO - Fantasia Hotels & Resorts (LUXURY BAHIA PRINCIPE FANTASIA Don Pablo Collection)

    Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Unionsbildmarke LUXURY BAHIA PRINCIPE FANTASIA Don Pablo Collection - Älterer nationaler Handelsname FANTASIA HOTELES - Relativer Nichtigkeitsgrund - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 4 und Art. 53 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Levantur/ EUIPO - Fantasia Hotels & Resorts (LUXURY BAHIA PRINCIPE FANTASIA Don Pablo Collection)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Levantur/ EUIPO - Fantasia Hotels & Resorts (LUXURY BAHIA PRINCIPE FANTASIA Don Pablo Collection)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • EuG, 30.04.2025 - T-251/24

    Serana Europe/ EUIPO - Cytogen Produkte für Medizin + Forschung (Marrowgrow) - …

    Rn. 16 Zur Voraussetzung der Benutzung von Zeichen im geschäftlichen Verkehr ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass ein Zeichen im geschäftlichen Verkehr benutzt wird, wenn seine Benutzung im Zusammenhang mit einer auf einen wirtschaftlichen Vorteil gerichteten kommerziellen Tätigkeit, nämlich der Eroberung neuer Absatzmärkte, und nicht im privaten Bereich erfolgt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. März 2011, Anheuser-Busch/Budějovický Budvar, C-96/09 P, EU:C:2011:189, Rn. 142 und 152, sowie vom 10. Januar 2024, Levantur/EUIPO - Fantasia Hotels & Resorts [LUXURY BAHIA PRINCIPE FANTASIA Don Pablo Collection], T-505/22, nicht veröffentlicht, EU:T:2024:3, Rn. 52).

    Rn. 18 Art. 8 Abs. 4 der Verordnung 2017/1001 stellt im Übrigen nicht auf eine "ernsthafte" Benutzung des Zeichens im Sinne von Art. 47 Abs. 2 und 3 dieser Verordnung ab, und dem Wortlaut dieser Bestimmung lässt sich nichts dafür entnehmen, dass das Erfordernis des Nachweises der ernsthaften Benutzung auf ein solches Zeichen anwendbar wäre (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. März 2011, Anheuser-Busch/Budějovický Budvar, C-96/09 P, EU:C:2011:189, Rn. 143, sowie vom 10. Januar 2024, LUXURY BAHIA PRINCIPE FANTASIA Don Pablo Collection, T-505/22, nicht veröffentlicht, EU:T:2024:3, Rn. 51).

    Eine solche geografische Ausdehnung des Vertriebs reicht für die Annahme aus, dass diese Zeichen eine geografische Bedeutung haben, die nicht lediglich örtlich ist (vgl. entsprechend Urteil vom 10. Januar 2024, LUXURY BAHIA PRINCIPE FANTASIA Don Pablo Collection, T-505/22, nicht veröffentlicht, EU:T:2024:3, Rn. 60 und 71), und zwar unabhängig von der Frage der Benutzung derselben Zeichen in den anderen Mitgliedstaaten, auf die sich die Beschwerdekammer in Rn. 45 der angefochtenen Entscheidung bezieht.

  • EuG, 30.04.2025 - T-250/24

    Serana Europe/ EUIPO - Cytogen Produkte für Medizin + Forschung (Lymphogrow) - …

    Rn. 16 Zur Voraussetzung der Benutzung im geschäftlichen Verkehr ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass ein Zeichen im geschäftlichen Verkehr benutzt wird, wenn seine Benutzung im Zusammenhang mit einer auf einen wirtschaftlichen Vorteil gerichteten kommerziellen Tätigkeit, nämlich der Eroberung neuer Absatzmärkte, und nicht im privaten Bereich erfolgt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. März 2011, Anheuser-Busch/Budějovický Budvar, C-96/09 P, EU:C:2011:189, Rn. 142 und 152, sowie vom 10. Januar 2024, Levantur/EUIPO - Fantasia Hotels & Resorts [LUXURY BAHIA PRINCIPE FANTASIA Don Pablo Collection], T-505/22, nicht veröffentlicht, EU:T:2024:3, Rn. 52).

    Rn. 18 Art. 8 Abs. 4 der Verordnung 2017/1001 stellt im Übrigen nicht auf eine "ernsthafte" Benutzung des Zeichens im Sinne von Art. 47 Abs. 2 und 3 dieser Verordnung ab, und dem Wortlaut dieser Bestimmung lässt sich nichts dafür entnehmen, dass das Erfordernis des Nachweises der ernsthaften Benutzung auf ein solches Zeichen anwendbar wäre (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. März 2011, Anheuser-Busch/Budějovický Budvar, C-96/09 P, EU:C:2011:189, Rn. 143, und vom 10. Januar 2024, LUXURY BAHIA PRINCIPE FANTASIA Don Pablo Collection, T-505/22, nicht veröffentlicht, EU:T:2024:3, Rn. 51).

    Eine solche geografische Ausdehnung des Vertriebs reicht für die Annahme aus, dass diese Zeichen eine geografische Bedeutung haben, die nicht lediglich örtlich ist (vgl. entsprechend Urteil vom 10. Januar 2024, LUXURY BAHIA PRINCIPE FANTASIA Don Pablo Collection, T-505/22, nicht veröffentlicht, EU:T:2024:3, Rn. 60 und 71), und zwar unabhängig von der Frage der Benutzung derselben Zeichen in den anderen Mitgliedstaaten, auf die sich die Beschwerdekammer in Rn. 45 der angefochtenen Entscheidung bezieht.

  • EuG, 30.04.2025 - T-249/24

    Serana Europe/ EUIPO - Cytogen Produkte für Medizin + Forschung (Amniogrow) - …

    Rn. 16 Zur Voraussetzung der Benutzung im geschäftlichen Verkehr ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass ein Zeichen im geschäftlichen Verkehr benutzt wird, wenn seine Benutzung im Zusammenhang mit einer auf einen wirtschaftlichen Vorteil gerichteten kommerziellen Tätigkeit, nämlich der Eroberung neuer Absatzmärkte, und nicht im privaten Bereich erfolgt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. März 2011, Anheuser-Busch/Budějovický Budvar, C-96/09 P, EU:C:2011:189, Rn. 142 und 152, sowie vom 10. Januar 2024, Levantur/EUIPO - Fantasia Hotels & Resorts [LUXURY BAHIA PRINCIPE FANTASIA Don Pablo Collection], T-505/22, nicht veröffentlicht, EU:T:2024:3, Rn. 52).

    Rn. 18 Art. 8 Abs. 4 der Verordnung 2017/1001 stellt im Übrigen nicht auf eine "ernsthafte" Benutzung des Zeichens im Sinne von Art. 47 Abs. 2 und 3 dieser Verordnung ab, und dem Wortlaut dieser Bestimmung lässt sich nichts dafür entnehmen, dass das Erfordernis des Nachweises der ernsthaften Benutzung auf ein solches Zeichen anwendbar wäre (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. März 2011, Anheuser-Busch/Budějovický Budvar, C-96/09 P, EU:C:2011:189, Rn. 143, und vom 10. Januar 2024, LUXURY BAHIA PRINCIPE FANTASIA Don Pablo Collection, T-505/22, nicht veröffentlicht, EU:T:2024:3, Rn. 51).

    Eine solche geografische Ausdehnung des Vertriebs reicht für die Annahme aus, dass diese Zeichen eine geografische Bedeutung haben, die nicht lediglich örtlich ist (vgl. entsprechend Urteil vom 10. Januar 2024, LUXURY BAHIA PRINCIPE FANTASIA Don Pablo Collection, T-505/22, nicht veröffentlicht, EU:T:2024:3, Rn. 60 und 71), und zwar unabhängig von der Frage der Benutzung derselben Zeichen in den anderen Mitgliedstaaten, auf die sich die Beschwerdekammer in Rn. 46 der angefochtenen Entscheidung bezieht.

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