Rechtsprechung
| EuG, 02.12.2015 - T-522/13 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Tsujimoto / OHMI - Kenzo (KENZO ESTATE)
(fremdsprachig)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Tsujimoto / OHMI - Kenzo (KENZO ESTATE)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Gemeinschaftsmarke - Klage des Anmelders der Wortmarke "KENZO ESTATE" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 29 bis 31, 35, 41 und 43 auf Aufhebung der Entscheidung R 1363/2012-2 der Zweiten Beschwerdekammer der Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 3. ...
Verfahrensgang
- EuG, 02.12.2015 - T-522/13
- EuGH - C-86/16 (anhängig)
Wird zitiert von ... (2)
- Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2017 - C-85/16
Tsujimoto/ EUIPO - Rechtsmittel - Anmeldung einer Unionsmarke - "KENZO ESTATE" - …
{FN:3} Urteil vom 2. Dezember 2015, Tsujimoto/HABM - Kenzo (KENZO ESTATE), T-522/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:922.In den vorliegenden Schlussanträgen bezeichne ich die Urteile in den Rechtssachen T-414/13 und T-522/13 zusammen als "die angefochtenen Urteile".
Als Herr Tsujimoto die in der Rechtssache T-522/13 in Rede stehende Marke anmeldete, galt die ursprüngliche Fassung dieser Verordnung.
Die Nummerierung und die relevanten Bestimmungen blieben in der Richtlinie 2008/95, die galt, als Herr Tsujimoto die in der Rechtssache T-522/13 in Rede stehende Marke anmeldete, gleich.
{FN:12} Rn. 57 des angefochtenen Urteils T-414/13; die entsprechende Passage des Urteils T-522/13 findet sich in Rn. 58.
{FN:13} Vgl. Rn. 58 und 59 des Urteils T-414/13 (EU:T:2015:923) sowie Rn. 59 und 60 des Urteils T-522/13 (EU:T:2015:922), die übereinstimmend formuliert sind.
{FN:16} Vgl. Rn. 58 des Urteils T-414/13 (EU:T:2015:923) und die entsprechende Rn. 59 des Urteils T-522/13 (EU:T:2015:922), angeführt oben, Nr. 19.
- EuGH, 30.05.2018 - C-85/16
Tsujimoto/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Anmeldungen der Wortmarke KENZO …
Rn. 1 Mit seinen Rechtsmitteln beantragt Herr Kenzo Tsujimoto die Aufhebung der Urteile des Gerichts der Europäischen Union vom 2. Dezember 2015, Tsujimoto/HABM - Kenzo (KENZO ESTATE) (T-414/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:923), und vom 2. Dezember 2015, Tsujimoto/HABM - Kenzo (KENZO ESTATE) (T-522/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:922) (im Folgenden zusammen: angefochtene Urteile), mit denen das Gericht seine Klagen auf Aufhebung der Entscheidungen der Zweiten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 22. Mai 2013 (Sache R 333/2012-2) bzw. vom 3. Juli 2013 (Sache R 1363/2012-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Kenzo und Herrn Tsujimoto abgewiesen hat.
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