Rechtsprechung
| EuG, 06.10.2020 - T-550/20 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Sharpston/ Rat und les Représentants des Gouvernements des États membres
(fremdsprachig)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Sharpston/ Rat und les Représentants des Gouvernements des États membres
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Sharpston/ Rat und les Représentants des Gouvernements des États membres
Verfahrensgang
- EuG, 04.09.2020 - T-550/20
- EuGH, 10.09.2020 - C-423/20
- EuGH, 10.09.2020 - C-424/20
- EuG, 06.10.2020 - T-550/20
- EuGH, 16.06.2021 - C-685/20
Wird zitiert von ... (2)
- EuGH, 16.06.2021 - C-685/20
Sharpston/ Rat und les Représentants des Gouvernements des États membres - …
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt Frau Eleanor Sharpston die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts der Europäischen Union vom 6. Oktober 2020, Sharpston/Rat und Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten (T-550/20, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtener Beschluss, EU:T:2020:475), mit dem das Gericht ihren Antrag auf Nichtigerklärung des Beschlusses (EU) 2020/1251 der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 2. September 2020 zur Ernennung von drei Richtern und eines Generalanwalts beim Gerichtshof (…ABl. 2020, L 292, S. 1, im Folgenden: streitiger Beschluss), soweit er die Ernennung von Herrn Athanasios Rantos zum Generalanwalt beim Gerichtshof für die Zeit vom 7. September 2020 bis zum 6. Oktober 2021 betrifft, zurückgewiesen hat. - EuG, 11.06.2025 - T-477/23
Nichtigkeitsklage - Wirtschafts- und Währungspolitik - Bankenunion - …
Rn. 35 Das Gericht ist für Klagen, die gemäß Art. 263 AEUV erhoben werden, nur zuständig, wenn sie sich gegen Handlungen der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union richten (Beschluss vom 6. Oktober 2020, Sharpston/Rat und Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, T-550/20, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:475, Rn. 33).
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| EuG, 04.09.2020 - T-550/20 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Sharpston/ Rat und les Représentants des Gouvernements des États membres
(fremdsprachig)
Verfahrensgang
- EuG, 04.09.2020 - T-550/20
- EuGH, 10.09.2020 - C-423/20
- EuGH, 10.09.2020 - C-424/20
- EuG, 06.10.2020 - T-550/20
- EuGH, 16.06.2021 - C-685/20
Wird zitiert von ...
- EuGH, 16.06.2021 - C-685/20
Sharpston/ Rat und les Représentants des Gouvernements des États membres - …
Rn. 12 Mit Beschluss vom 4. September 2020, Sharpston/Rat und Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten (T-550/20 R, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:416), gab der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter des Gerichts dem Antrag auf einstweilige Anordnungen bis zum Erlass des das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes beendenden Beschlusses vorläufig statt, wobei die Kostenentscheidung vorbehalten blieb.Rn. 14 Mit Beschlüssen der Vizepräsidentin des Gerichtshofs vom 10. September 2020, Rat/Sharpston (C-423/20 P[R], nicht veröffentlicht, EU:C:2020:700), und vom 10. September 2020, Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten/Sharpston (C-424/20 P[R], nicht veröffentlicht, EU:C:2020:705), wurde der Beschluss vom 4. September 2020, Sharpston/Rat und Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten (T-550/20 R, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:416), aufgehoben, und die Anträge auf einstweilige Anordnungen wurden in vollem Umfang zurückgewiesen.
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