Rechtsprechung
| EuG, 29.04.2015 - T-558/12, T-559/12 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Changshu City Standard Parts Factory und Ningbo Jinding Fastener / Rat
(fremdsprachig)
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Changshu City Standard Parts Factory / Rat
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
EGV 91/2009 ; EGV 1225/2009 Art 2 Abs 11 ; EGV 1225/2009 Art 2 Abs 8 ; EGV 1225/2009 Art 2 Abs 9 ; EGV 1225/2009 Art 2 Abs 7 Buchst a ; EGV 1225/2009 Art 9 Abs 5 ; EGV 1225/2009 Art 2 Abs 10
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 924/2012 des Rates vom 4. Oktober 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 91/2009 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung ...
Verfahrensgang
- EuG, 29.04.2015 - T-558/12, T-559/12
- Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2016 - C-376/15
- EuGH, 05.04.2017 - C-376/15
Wird zitiert von ... (5)
- EuGH, 05.04.2017 - C-376/15
Changshu City Standard Parts Factory und Ningbo Jinding Fastener/ Rat - …
Rn. 1 Mit ihren Rechtsmitteln beantragen die Changshu City Standard Parts Factory und die Ningbo Jinding Fastener Co. Ltd die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 29. April 2015, Changshu City Standard Parts Factory und Ningbo Jinding Fastener/Rat (T-558/12 und T-559/12, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2015:237), mit dem das Gericht ihre Klagen auf Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 924/2012 des Rates vom 4. Oktober 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 91/2009 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China (…ABl. 2012, L 275, S. 1, im Folgenden: streitige Verordnung) abgewiesen hat.Rn. 18 Durch Beschluss des Präsidenten der Vierten Kammer des Gerichts vom 6. Mai 2014 wurden die Rechtssachen T-558/12 und T-559/12 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
Rn. 78 Da der Rat mit seinem Vorbringen unterlegen ist, sind ihm gemäß dem Antrag der Rechtsmittelführerinnen die Kosten sowohl des Verfahrens des ersten Rechtszugs in den Rechtssachen T-558/12 und T-559/12 als auch des Rechtsmittelverfahrens in der Rechtssache C-376/15 P aufzuerlegen.
Rn. 80 Demnach trägt die Kommission ihre eigenen Kosten im Verfahren des ersten Rechtszugs in den Rechtssachen T-558/12 und T-559/12 sowie im Rechtsmittelverfahren in den Rechtssachen C-376/15 P und C-377/15 P.
Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 29. April 2015, Changshu City Standard Parts Factory und Ningbo Jinding Fastener/Rat (T-558/12 und T-559/12, EU:T:2015:237) wird aufgehoben..
Der Rat der Europäischen Union trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten der Changshu City Standard Parts Factory und der Ningbo Jinding Fastener Co. Ltd sowohl im Verfahren des ersten Rechtszugs in den Rechtssachen T-558/12 und T-559/12 als auch im Rechtsmittelverfahren in der Rechtssache C-376/15 P..
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten im Verfahren des ersten Rechtszugs in den Rechtssachen T-558/12 und T-559/12 sowie im Rechtsmittelverfahren in den Rechtssachen C-376/15 P und C-377/15 P..
- Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-666/19
Changmao Biochemical Engineering/ Kommission - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren …
So hat das Gericht im Urteil vom 29. April 2015, Changshu City Standard Parts Factory und Ningbo Jinding Fastener/Rat (T-558/12 und T-559/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:237, Rn. 114), festgestellt, dass der Rat und die Kommission eine Berichtigung für Unterschiede bei Faktoren ablehnen müssen, die sich nachweislich nicht auf die Preise und damit ihre Vergleichbarkeit auswirken{FN-VERWEIS:54}.Rn. 172 Es trifft zu, dass das Gericht im Urteil vom 29. April 2015, Changshu City Standard Parts Factory und Ningbo Jinding Fastener/Rat (T-558/12 und T-559/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:237), die Auffassung vertreten hat, dass keine Berichtigungen für Effizienz- und Produktivitätsunterschiede zwischen den chinesischen ausführenden Herstellern, denen Antidumpingzölle auferlegt worden waren, und dem Hersteller im Vergleichsland hätten vorgenommen werden können, weil erstere nicht die Voraussetzungen für eine Marktwirtschaftsbehandlung erfüllten und die sie betreffenden Daten daher bei der Ermittlung des Normalwerts nicht hätten berücksichtigt werden können{FN-VERWEIS:65}.
{FN:65} Urteil vom 29. April 2015, Changshu City Standard Parts Factory und Ningbo Jinding Fastener/Rat (T-558/12 und T-559/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:237, Rn. 111).
- Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2016 - C-376/15
Changshu City Standard Parts Factory und Ningbo Jinding Fastener/ Rat - …
Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 29. April 2015, Changshu City Standard Parts Factory und Ningbo Jinding Fastener/Rat (T-558/12 und T-559/12, EU:T:2015:237), wird aufgehoben.{FN:2} - T-558/12 und T-559/12, EU:T:2015:237.
- EuGH, 29.07.2019 - C-436/18
Shanxi Taigang Stainless Steel/ Kommission - Rechtsmittel - Dumping - Einführung …
Rn. 40 Das Ergebnis, zu dem das Gericht in diesem Urteil gelangt sei, führe dazu, dass von vornherein ausgeschlossen werde, dass die ausführenden Hersteller der Länder ohne Marktwirtschaft, die die Voraussetzungen für die MWB nicht erfüllten, für solche Unterschiede nach Art. 2 Abs. 7 Buchst. a der Grundverordnung Berichtigungen des Normalwerts beantragen könnten, obwohl gemäß den Urteilen vom 10. Oktober 2012, Shanghai Biaowu High-Tensile Fastener und Shanghai Prime Machinery/Rat (…T-170/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:531, Rn. 123), sowie vom 29. April 2015, Changshu City Standard Parts Factory und Ningbo Jinding Fastener/Rat (T-558/12 und T-559/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:237, Rn. 110), diesen ausführenden Herstellern bereits auf der Grundlage von Art. 2 Abs. 10 dieser Verordnung die Möglichkeit verschlossen sei, Berichtigungen für diese Unterschiede zu beantragen.Eine solche Möglichkeit sei auch nicht im Urteil vom 29. April 2015, Changshu City Standard Parts Factory und Ningbo Jinding Fastener/Rat (T-558/12 und T-559/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:237, Rn. 110), ausgeschlossen worden, das in Rn. 61 des angefochtenen Urteils genannt werde.
- EuGH - C-377/15 (anhängig)
Changshu City Standard Parts Factory und Ningbo Jinding Fastener / Rat
1) das Urteil des Gerichts in den verbundenen Rechtssachen T-558/12 und T-559/12, Changshu City Standard Parts Factory und Ningbo Jinding Fastener Co. Ltd/Rat der Europäischen Union, aufzuheben;.Vorgehend: EuG , Urteil vom 29.4.2015 (T-558/12).
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