Rechtsprechung
| EuG, 04.02.2014 - T-604/11 und T-292/12 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Mega Brands / OHMI - Diset (MAGNEXT)
Sonstiges (3)
- EU-Kommission (Verfahrensdokumentation)
Mega Brands International, Luxembourg, Zweigniederlassung Zug gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
[fremdsprachig]
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Mega Brands / OHMI - Diset (MAGNEXT)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Gemeinschaftsmarke - Aufhebungsklage der Anmelderin einer schwarz-weißen Bildmarke mit dem Wortbestandteil "MAGNEXT" für Waren der Klasse 28 gegen die Entscheidung R 1695/2010"4 der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 27. ...
Wird zitiert von ...
- EuGH, 19.03.2015 - C-182/14
MEGA Brands International / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung …
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die MEGA Brands International, Luxembourg, Zweigniederlassung Zug, das Urteil des Gerichts der Europäischen Union Mega Brands/HABM - Diset (MAGNEXT) (T-604/11 und T-292/12, EU:T:2014:56, im Folgenden: angefochtenes Urteil) aufzuheben, soweit das Gericht darin ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 24. April 2012 (Sache R 1722/2011-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Diset SA (im Folgenden: Diset) und ihr abgewiesen hat.Rn. 13 Mit Klageschriften, die am 28. November 2011 (Rechtssache T-604/11) und am 3. Juli 2012 (Rechtssache T-292/12) bei der Kanzlei des Gerichts eingingen, erhob die Rechtsmittelführerin zwei Klagen auf Aufhebung der ablehnenden Entscheidungen der Beschwerdekammer des HABM.
Rn. 24 Das Gericht hat infolgedessen in der Rechtssache T-604/11 die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM zur Bildmarke aufgehoben und in der Rechtssache T-292/12 den Antrag auf Aufhebung der Entscheidung der Beschwerdekammer zur Wortmarke MAGNEXT zurückgewiesen.
Rn. 44 Die Rechtsmittelführerin wirft dem Gericht vor, die Tatsachen verfälscht zu haben, indem es zu dem Schluss gekommen sei, dass zwischen den einander gegenüberstehenden Marken eine durchschnittliche klangliche Ähnlichkeit bestehe, obwohl es den Grad der klanglichen Ähnlichkeit zwischen der Bildmarke, um die es in der Rechtssache T-604/11 gehe, und der älteren Marke als sehr gering angesehen habe.
Nr. 4 des Tenors des Urteils des Gerichts der Europäischen Union Mega Brands/HABM - Diset (MAGNEXT) (T-604/11 und T-292/12, EU:T:2014:56) wird aufgehoben..
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