Rechtsprechung
| EuG, 05.07.2023 - T-639/20 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
TIB Chemicals/ Kommission
Umwelt und Schutz der menschlichen Gesundheit - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 - Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen - Delegierte Verordnung (EU) 2020/1182 - Einstufung von Dioctylzinndilaurat [1]; Dioctyl-, Bis(coco-acyloxy)-stannanderivate ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
TIB Chemicals/ Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
TIB Chemicals/ Kommission
Wird zitiert von ... (4)
- EuG, 10.09.2025 - T-625/22
Die Klage Österreichs gegen die Einbeziehung von Kernenergie und fossilem Gas in …
Rn. 64 Nach der Rechtsprechung ergibt sich jedoch aus dem Wortlaut der Nrn. 12 bis 15 der Interinstitutionellen Vereinbarung keine Verpflichtung, unter allen Umständen eine Folgenabschätzung der delegierten Verordnungen vorzunehmen (…vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile vom 3. Dezember 2019, Tschechische Republik/Parlament und Rat, C-482/17, EU:C:2019:1035, Rn. 82 bis 85, und vom 5. Juli 2023, TIB Chemicals/Kommission, T-639/20, nicht veröffentlicht, EU:T:2023:374, Rn. 206).Nach gefestigter Rechtsprechung verfügt die Kommission aber über ein weites Ermessen bei der Bewertung wissenschaftlicher Studien und bei der Entscheidung, welchen Studien, unabhängig von ihrer zeitlichen Abfolge, Vorrang vor anderen zukommen soll (…Urteile vom 24. Oktober 2018, Deza/Kommission, T-400/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:712, Rn. 95, und vom 5. Juli 2023, TIB Chemicals/Kommission, T-639/20, nicht veröffentlicht, EU:T:2023:374, Rn. 34).
- EuG, 27.11.2024 - T-449/22
Evonik Operations/ Kommission - Umwelt und Schutz der menschlichen Gesundheit - …
Abgesehen von dieser Plausibilitätskontrolle darf das Gericht seine Beurteilung komplexer Tatsachen nicht an die Stelle der Beurteilung des Organs setzen, das den Rechtsakt erlassen hat (vgl. Urteil vom 5. Juli 2023, TIB Chemicals/Kommission, T-639/20, nicht veröffentlicht, EU:T:2023:374, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 232 Mithin handelt es sich bei den Verfahrensrechten, die der Klägerin im Rahmen des Verfahrens zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung zustehen, um diejenigen, die die Verordnung Nr. 1272/2008 ausdrücklich vorsieht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juli 2023, TIB Chemicals/Kommission, T-639/20, nicht veröffentlicht, EU:T:2023:374, Rn. 180 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 236 Art. 37 Abs. 4 der Verordnung Nr. 1272/2008 sieht demnach zwar die Möglichkeit vor, sich zu dem Vorschlag für die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung zu äußern, doch bietet diese Verordnung den Beteiligten nicht die Möglichkeit, Bemerkungen zur Stellungnahme des RAC vorzubringen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juli 2023, TIB Chemicals/Kommission, T-639/20, nicht veröffentlicht, EU:T:2023:374, Rn. 184).
Diese Informationen - namentlich die Stellungnahme des RAC - sind für sie allerdings nicht verbindlich (Urteil vom 5 Juli 2023, TIB Chemicals/Kommission, T-639/20, nicht veröffentlicht, EU:T:2023:374, Rn. 204).
Rn. 275 Demnach war die Kommission im Rahmen des Verfahrens zur Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung, das zum Erlass der angefochtenen Verordnung geführt hat, nicht verpflichtet, eine Folgenabschätzung dieser Verordnung nach Nr. 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung durchzuführen (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 5. Juli 2023, TIB Chemicals/Kommission, T-639/20, nicht veröffentlicht, EU:T:2023:374, Rn. 206).
- EuG, 21.01.2026 - T-174/24
Umwelt und Schutz der menschlichen Gesundheit - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 - …
Rn. 126 In diesem Zusammenhang beschränken sich die den Klägerinnen im Rahmen des Verfahrens zur Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen zustehenden Verfahrensrechte auf diejenigen, die ausdrücklich in der Verordnung Nr. 1272/2008 vorgesehen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juli 2023, TIB Chemicals/Kommission, T-639/20, nicht veröffentlicht, EU:T:2023:374, Rn. 180 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 130 Folglich ist festzustellen, dass Art. 37 Abs. 4 der Verordnung Nr. 1272/2008 zwar die Möglichkeit vorsieht, Erklärungen zum Vorschlag einer harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung abzugeben, die Verordnung den betroffenen Parteien jedoch keine Möglichkeit einräumt, Erklärungen zur Stellungnahme des RAC abzugeben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juli 2023, TIB Chemicals/Kommission, T-639/20, nicht veröffentlicht, EU:T:2023:374, Rn. 184)..
- EuG, 21.05.2025 - T-265/23
Fischerei - Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 - Erhaltung der biologischen …
Rn. 44 Insoweit ist es Sache des Klägers, wenn er einen die Nichtigerklärung des angefochtenen Rechtsakts rechtfertigenden offensichtlichen Irrtum des Organs bei der Würdigung komplexer Tatsachen dartun will, Beweise vorzubringen, die ausreichen, um die Sachverhaltswürdigung im angefochtenen Rechtsakt als nicht plausibel erscheinen zu lassen (vgl. Urteil vom 5. Juli 2023, TIB Chemicals/Kommission, T-639/20, nicht veröffentlicht, EU:T:2023:374, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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