Rechtsprechung
| EuG, 06.02.1997 - T-64/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- EU-Kommission
Filippo de Jorio gegen Rat der Europäischen Union.
Vergütungen der Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialausschusses - Nichtigkeitsklage - Untätigkeitsklage - Offensichtliche Unzulässigkeit.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vergütungen der Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialausschusses - Nichtigkeitsklage - Untätigkeitsklage - Offensichtliche Unzulässigkeit.
Wird zitiert von ... (3)
- EuG, 11.12.2014 - T-102/13
Heli-Flight/ EASA - Zivilluftfahrt - Antrag auf Genehmigung der Flugbedingungen …
Allerdings müssen die im Primärrecht vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sein, hier die des Art. 265 AEUV, in dessen Abs. 2 und 3 bestimmt wird, dass die Untätigkeitsklage von einer natürlichen oder juristischen Person erhoben werden kann, wenn das in Frage stehende Organ von dieser Person zuvor aufgefordert worden ist, tätig zu werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Februar 1959, De Gezamenlijke Steenkolenmijnen in Limburg/Hohe Behörde, 17/57, Slg, EU:C:1959:3, S. 9, 26, und Beschluss vom 6. Februar 1997, de Jorio/Rat, T-64/96, Slg, EU:T:1997:15, Rn. 39). - EuG, 14.06.2016 - T-595/15
Europäischer Tier- und Naturschutz und Giesen / Kommission - Nichtigkeitsklage - …
Rn. 13 Selbst wenn das ursprüngliche Schreiben als Aufforderung zum Tätigwerden im Sinne des Art. 265 Abs. 2 AEUV eingestuft würde, wäre die Klage auf dieser Grundlage jedenfalls als offensichtlich unzulässig abzuweisen, da das fragliche Schreiben nicht von den Klägern stammte, sondern von einem Dritten (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 6. Februar 1997, de Jorio/Rat, T-64/96, EU:T:1997:15, Rn. 40). - EuG, 16.07.1998 - T-219/96
Beamte - Artikel 88 des Statuts - Vorläufige Dienstenthebung - Einbehaltung der …
Il résulte de la jurisprudence que, afin de garantir la sécurité juridique et une bonne administration de la justice, un recours n'est recevable que si les éléments essentiels de fait et de droit sur lesquels celui-ci se fonde ressortent, à tout le moins sommairement, mais d'une façon cohérente et compréhensible, du texte de la requête elle-même (ordonnance du Tribunal du 6 février 1997, de Jorio/Conseil, T-64/96, Rec p. II-127, point 31).
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