Rechtsprechung
| EuG, 27.07.2023 - T-786/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Frajese/ Kommission
Nichtigkeitsklage - Humanarzneimittel - Genehmigung für das Inverkehrbringen des Arzneimittels Spikevax - Genehmigung für das Inverkehrbringen des Arzneimittels Comirnaty - Covid-19-Impfstoff - Fehlendes Rechtsschutzinteresse - Keine unmittelbare Betroffenheit - Keine ...
- Wolters Kluwer
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Frajese/ Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Frajese/ Kommission
Verfahrensgang
- EuG, 27.07.2023 - T-786/22
- EuGH, 30.01.2025 - C-586/23
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (3)
- EuGH, 30.01.2025 - C-586/23
Frajese/ Kommission - Rechtsmittel - Öffentliche Gesundheit - Humanarzneimittel - …
Rn. 1 Mit seinem Rechtsmittel beantragt Herr Giovanni Frajese die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts der Europäischen Union vom 27. Juli 2023, Frajese/Kommission (T-786/22, im Folgenden: angefochtener Beschluss, EU:T:2023:457), mit dem das Gericht seine Klage auf Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses C(2022) 7163 final der Kommission vom 3. Oktober 2022 zur Erteilung einer Zulassung für das Humanarzneimittel "Spikevax - Elasomeran" gemäß der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses C(2021) 94 (final) und auf Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses C(2022) 7342 final der Kommission vom 10. Oktober 2022 zur Erteilung einer Zulassung für das Humanarzneimittel "Comirnaty - Tozinameran, COVID-19-mRNA-Impfstoff (Nukleosid-modifiziert)" gemäß der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses C(2020) 9598 (final) (im Folgenden zusammen: streitige Beschlüsse) abgewiesen hat. - EuG, 21.09.2026 - T-375/25
Nichtigkeitsklage - Humanarzneimittel - Verordnung (EG) Nr. 726/2004 - …
Dagegen wirkt sich der angefochtene Beschluss nicht auf die Rechtsstellung der Klägerin aus und begründet damit keine wie auch immer geartete Belastung oder Verpflichtung ihr gegenüber (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 27. Juli 2023, Frajese/Kommission, T-786/22, nicht veröffentlicht, EU:T:2023:457, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).Er verpflichtet die Ärzte auch nicht dazu, ihren Patienten den fraglichen Impfstoff zu verabreichen, da die Erteilung einer Zulassung nicht bedeutet, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet wären, die Verwendung der zugelassenen Arzneimittel verbindlich vorzuschreiben, sondern nur, dass sie sich ihrem Inverkehrbringen nicht widersetzen können (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 27. Juli 2023, Frajese/Kommission, T-786/22, nicht veröffentlicht, EU:T:2023:457, Rn. 23).
Der AEU-Vertrag hat nämlich mit seinen Art. 263 und 277 einerseits und mit Art. 267 andererseits ein vollständiges System von Rechtsbehelfen und Verfahren geschaffen, das die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Handlungen der Union gewährleisten soll (vgl. Beschluss vom 27. Juli 2023, Frajese/Kommission, T-786/22, nicht veröffentlicht, EU:T:2023:457, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 44 So sind natürliche Personen wie die Klägerin, die Handlungen der Union wegen der Zulässigkeitsvoraussetzungen der Nichtigkeitsklage nicht unmittelbar anfechten können, berechtigt, die von den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit diesen Handlungen erlassenen Maßnahmen vor den nationalen Gerichten anzufechten, indem sie sich auf die Ungültigkeit dieser Handlungen berufen und die nationalen Gerichte veranlassen, dem Gerichtshof Fragen nach der Gültigkeit der Handlungen gemäß Art. 267 AEUV im Wege der Vorabentscheidung vorzulegen (vgl. Beschluss vom 27. Juli 2023, Frajese/Kommission, T-786/22, nicht veröffentlicht, EU:T:2023:457, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 12.01.2026 - T-278/25
" Recours en annulation - Santé publique - Médicaments à usage humain - Défaut de …
Rn. 21 De surcroît, il ressort d'une jurisprudence constante que les décisions par lesquelles la Commission octroie ou modifie l'autorisation de mise sur le marché d'un médicament à usage humain ne sont pas des actes réglementaires, au sens de l'article 263, quatrième alinéa, dernier membre de phrase, TFUE, dès lors qu'elles n'ont pas une portée générale et abstraite (voir, en ce sens, ordonnances du 27 juillet 2023, Frajese/Commission, T-786/22, non publiée, EU:T:2023:457, point 43, et du 11 décembre 2023, UY/Commission, T-109/23, non publiée, EU:T:2023:813, point 55).
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