Rechtsprechung
| EuG, 15.11.2018 - T-809/17 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Intercontact Budapest/ CdT
(fremdsprachig)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Intercontact Budapest/ CdT
Nichtigkeitsklage - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - Einstufung eines Bieters im Kaskadenverfahren - Klagefrist - Verspätung - Unzulässigkeit
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Intercontact Budapest/ CdT
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Wird zitiert von ...
- EuG, 14.06.2023 - T-376/21
Instituto Cervantes/ Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
Rn. 33 Insbesondere beginnt die Klagefrist erst mit der Mitteilung der Merkmale und Vorzüge des höher eingestuften Angebots zu laufen, da die zunächst erteilte Information über die Ablehnung des Angebots des betroffenen Bieters keine Informationen über das höher eingestufte Angebot enthielt (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Oktober 2015, Direct Way und Direct Way Worldwide/Parlament, T-126/13, EU:T:2015:819, Rn. 34 bis 36, und Beschluss vom 15. November 2018, 1ntercontact Budapest/CdT, T-809/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:794, Rn. 19 bis 24).Rn. 34 Um das Klagerecht sachgerecht ausüben zu können, benötigt eine klagende Partei ein Mindestmaß an Informationen, die es ihr ermöglichen, eine etwaige Unregelmäßigkeit bei der vom öffentlichen Auftraggeber vorgenommenen Auswahl festzustellen oder, wenn die auf einen Antrag hin erteilte Information lückenhaft bleibt, eine mangelnde Begründung zu rügen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 15. November 2018, 1ntercontact Budapest/CdT, T-809/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:794, Rn. 25).
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