Rechtsprechung
| VGH Hessen, 22.09.1994 - TK 2039/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 9 Abs 2 BPersVG, § 9 Abs 4 BPersVG, § 2 Abs 1 Nr 3 Buchst b ArbGG
Abgrenzung der Zuständigkeit von Verwaltungsgericht und Arbeitsgericht hinsichtlich der Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung; Personalbemessungsentscheidungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
(Abgrenzung der Zuständigkeit von Verwaltungsgericht und Arbeitsgericht hinsichtlich der Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung; Personalbemessungsentscheidungen)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers; Wahrnehmung ständiger Aufgaben der Jugendvertretung und Auszubildendenvertretung als Ersatzmitglied; Umwandlung eines Feststellungsantrages in einen Auflösungsantrag bei fehlender Entscheidung bis zum erfolgreichen Abschluss des ...
Verfahrensgang
- VG Kassel, 16.07.1993 - K 3/92
- VGH Hessen, 22.09.1994 - TK 2039/93
- BVerwG, 09.10.1996 - 6 P 20.94
Papierfundstellen
- ESVGH 45, 159 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus VGH Hessen, 22.09.1994 - TK 2039/93
Insoweit gilt ähnliches wie hinsichtlich des schutzwürdigen Interesses des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung eines gekündigten Arbeitnehmers während des Kündigungsschutzprozesses (vgl. dazu BAG, Beschluß vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122). - BAG, 29.11.1989 - 7 ABR 67/88
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters nach Berufsausbildung
Auszug aus VGH Hessen, 22.09.1994 - TK 2039/93
Der Senat folgt damit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Beschluß vom 29. November 1989 (- 7 ABR 67.88 -, BB 1991, 65 = DB 1991, 235 = PersR 1991, 65). - BVerwG, 15.10.1985 - 6 P 13.84
Mitglied einer Jugendvertretung - Personalvertretung - …
Auszug aus VGH Hessen, 22.09.1994 - TK 2039/93
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, einen Arbeitsplatz einzurichten, um seiner Weiterbeschäftigungspflicht nach § 9 Abs. 2 BPersVG nachkommen zu können (BVerwG, Beschluß vom 15. Oktober 1985 - 6 P 13.84 -, BVerwGE 72, 154).
- BVerwG, 30.10.1987 - 6 P 25.85
Wiederbesetzungssperre - Haushaltsrecht - Gemeindebereich - Hindernis der …
Auszug aus VGH Hessen, 22.09.1994 - TK 2039/93
Rn. 20 Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings verschiedene frühere Entscheidungen darauf gestützt, daß in § 9 Abs. 1 und 2 BPersVG genannte Voraussetzungen nicht vorgelegen hätten (keine Weiterbeschäftigungspflicht bei einem Ersatzmitglied, welches in größeren zeitlichen Abständen punktuell an der Arbeit eines personalvertretungsrechtlichen Organs mitgewirkt hatte, Urteil vom 25. Juni 1986 - 6 P 28.84 -, Buchholz 238.3 A § 9 BPersVG Nr. 3; Nichteinhaltung der Dreimonatsfrist des § 9 Abs. 2 BPersVG, Beschluß vom 30. Oktober 1987 - 6 P 25.85 -, Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 4; Umfang zeitlich getrennter Vertretungstätigkeiten von Ersatzmitgliedern als Voraussetzung für ein Weiterbeschäftigungsverlangen, Beschluß vom 28. Februar 1990 - 6 P 21.87 Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 7; Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes, Urteil vom 31. Mai 1990 - 6 P 16.88 -, Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 8). - BVerwG, 28.02.1990 - 6 P 21.87
Personalvertretung - Weiterbeschäftigungsverlangen eines Ersatzmitglieds - …
Auszug aus VGH Hessen, 22.09.1994 - TK 2039/93
Rn. 20 Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings verschiedene frühere Entscheidungen darauf gestützt, daß in § 9 Abs. 1 und 2 BPersVG genannte Voraussetzungen nicht vorgelegen hätten (keine Weiterbeschäftigungspflicht bei einem Ersatzmitglied, welches in größeren zeitlichen Abständen punktuell an der Arbeit eines personalvertretungsrechtlichen Organs mitgewirkt hatte, Urteil vom 25. Juni 1986 - 6 P 28.84 -, Buchholz 238.3 A § 9 BPersVG Nr. 3; Nichteinhaltung der Dreimonatsfrist des § 9 Abs. 2 BPersVG, Beschluß vom 30. Oktober 1987 - 6 P 25.85 -, Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 4; Umfang zeitlich getrennter Vertretungstätigkeiten von Ersatzmitgliedern als Voraussetzung für ein Weiterbeschäftigungsverlangen, Beschluß vom 28. Februar 1990 - 6 P 21.87 Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 7; Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes, Urteil vom 31. Mai 1990 - 6 P 16.88 -, Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 8). - BVerwG, 31.05.1990 - 6 P 16.88
Weiterbeschäftigungsanspruch eines Jugendvertreters im Krankenpflegebereich
Auszug aus VGH Hessen, 22.09.1994 - TK 2039/93
Rn. 20 Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings verschiedene frühere Entscheidungen darauf gestützt, daß in § 9 Abs. 1 und 2 BPersVG genannte Voraussetzungen nicht vorgelegen hätten (keine Weiterbeschäftigungspflicht bei einem Ersatzmitglied, welches in größeren zeitlichen Abständen punktuell an der Arbeit eines personalvertretungsrechtlichen Organs mitgewirkt hatte, Urteil vom 25. Juni 1986 - 6 P 28.84 -, Buchholz 238.3 A § 9 BPersVG Nr. 3; Nichteinhaltung der Dreimonatsfrist des § 9 Abs. 2 BPersVG, Beschluß vom 30. Oktober 1987 - 6 P 25.85 -, Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 4; Umfang zeitlich getrennter Vertretungstätigkeiten von Ersatzmitgliedern als Voraussetzung für ein Weiterbeschäftigungsverlangen, Beschluß vom 28. Februar 1990 - 6 P 21.87 Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 7; Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes, Urteil vom 31. Mai 1990 - 6 P 16.88 -, Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 8). - BVerwG, 13.03.1989 - 6 P 22.85
Weiterbeschäftigung - Jugend- oder Personalvertretung - Verwaltungsinterner …
Auszug aus VGH Hessen, 22.09.1994 - TK 2039/93
Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings in einem Beschluß vom 13. März 1989 - 6 P 22.85 -, NVwZ-RR 1989, 373 = PersV 1989, 357, entschieden, daß ein Verwaltungsorgan, das die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers wahrnimmt, sich hinsichtlich der Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Mitgliedes einer Jugendvertretung oder Personalvertretung nicht auf ein von ihm selbst beschlossenes Einstellungshindernis (Einstellungsstopp des Bremer Senats) berufen könne, wenn die Weiterbeschäftigung haushaltsrechtlich möglich sei. - BVerwG, 22.04.1987 - 6 P 15.83
Weiterbeschäftigungsanspruch des Mitgliedes einer Jugendvertretung - Auflösung …
Auszug aus VGH Hessen, 22.09.1994 - TK 2039/93
Rn. 16 Sie vertritt die Auffassung, das Verwaltungsgericht habe unter Beachtung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. April 1987 - 6 P 15.83 - PersR 1987, 189, richtig entschieden. - VGH Baden-Württemberg, 03.05.1994 - PB 15 S 2971/93
Übernahme von Auszubildenden gemäß BPersVG § 9 Abs 4
Auszug aus VGH Hessen, 22.09.1994 - TK 2039/93
Dies würde dem Begünstigungsverbot des § 8 BPersVG zuwiderlaufen (vgl. OVG Schleswig, Beschluß vom 19. Januar 1993 - 11 L 4/92 - und VGH Baden Württemberg, Beschluß vom 3. Mai 1994 - PB 15 S 2971/93 -), sich also nicht mehr nur als Schutzmaßnahme, sondern als Bevorzugung erweisen. - BVerwG, 01.03.1993 - 6 PB 17.92
Die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz - Teilzeitarbeit für eine Übergangszeit …
Auszug aus VGH Hessen, 22.09.1994 - TK 2039/93
Es hat jedoch in seinem Beschluß vom 1. März 1993 (- 6 PB 17.92 -, PersR 93, 315) klargestellt, daß damit nichts darüber gesagt sei, welche Wirkung eine von der obersten Dienstbehörde des Dienststellenleiters verfügte Einstellungssperre habe. - OVG Schleswig-Holstein, 19.01.1993 - 11 L 4/92
Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden der Bundeswehr; …
- BVerwG, 25.06.1986 - 6 P 28.84
Erfolgloser Wahlbewerber - Jugendvertretung - Ersatzmitglied - Beendigung der …
- BVerwG, 09.10.1996 - 6 P 20.94
Personalvertretungsrecht - Beschlussverfahren, Verwaltungsgerichtliche …
den Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. September 1994 - TK 2039/93 - und den Beschluß des Verwaltungsgerichts Kassel vom 16. Juli 1993 - K 3/92 - aufzuheben und den Antrag der Antragstellerin abzuweisen. - OVG Niedersachsen, 17.05.1995 - 18 L 931/95
Weiterbeschäftigungsanspruch des ehemaligen Jugendvertreters; Feststellung der …
Er teilt nicht die vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (Beschluß vom 22.9.1994 - TK 2039/93 - PersR 1995, 88) im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 78 a BetrVG (Beschluß vom 29.11.1989 - 7 ABR 67/88 - PersR 1991, 65) vertretene Auffassung, die Verwaltungsgerichte hätten allein über die. - OVG Niedersachsen, 20.09.1995 - 17 L 6187/94
Überprüfung der Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung auf Seiten des Arbeitgebers; …
Er teilt nicht die vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (Beschluß vom 22.9.1994 - TK 2039/93 - PersR 1995, 88) im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 78 a BetrVG (Beschluß vom 29.11.1989 - 7 ABR 67/88 - PersR 1991, 65; zweifelnd neuerdings vom 11.1.1995 - 7 AZR 574/94 -, PersR 1995, 223) vertretene Auffassung, die Verwaltungsgerichte hätten allein über die Frage zu entscheiden, ob dem Arbeitgeber gemäß § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG eine Weiterbeschäftigung zumutbar ist; der Streit darüber, ob ein an die Berufsausbildung anschließendes Arbeitsverhältnis begründet worden ist, falle in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte.
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