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Rechtsprechung
   OLG München, 21.02.1992 - 23 U 4651/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6485
OLG München, 21.02.1992 - 23 U 4651/91 (https://dejure.org/1992,6485)
OLG München, Entscheidung vom 21.02.1992 - 23 U 4651/91 (https://dejure.org/1992,6485)
OLG München, Entscheidung vom 21. Februar 1992 - 23 U 4651/91 (https://dejure.org/1992,6485)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abschluß eines Speditionsvertrags; Darlegungslast; Beweislast; Frachtvertrag; Verletzung von Hinweispflichten; Ordnungsgemäße Verpackung; Einwand der Haftungsbeschränkung

Verfahrensgang

  • LG München I - 11 HKO 2920/91
  • OLG München, 21.02.1992 - 23 U 4651/91

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 81
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Stuttgart, 09.02.2011 - 3 U 173/10

    Frachtführerhaftung: Qualifiziertes Verschulden bei offensichtlichem …

    Nach herrschender Meinung ist der Frachtführer verpflichtet, den Absender auf positiv erkannte oder evidente Verpackungsmängel aufmerksam zu machen (OLG Hamburg VersR 1970, 51; OLG München TranspR 1992, 185; Koller, a.a.O., § …
  • BGH, 14.05.1998 - I ZR 95/96

    Berufung des Auftraggebers auf grobe Fahrlässigkeit des Spediteurs

    Denn Auftraggeber, die als Großverlader tätig sind, und ein Unternehmen beauftragen, das im Rechtsverkehr ersichtlich als Spediteur im Sinne von § 2 lit. a ADSp auftritt, müssen grundsätzlich davon ausgehen, daß der Auftragnehmer den ihm erteilten Auftrag im Zweifel als Speditionsauftrag gemäß §§ 407 ff. HGB versteht (vgl. OLG München TranspR 1992, 185, 186; OLG Düsseldorf VersR 1993, 1426, 1427;… Koller, Transportrecht, 3. Aufl., HGB, § 407 Rdn. 19).
  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 232/97

    Shareware-Version

    Denn Auftraggeber, die als Großverlader tätig sind und ein Unternehmen beauftragen, das im Rechtsverkehr ersichtlich als Spediteur i.S. von § 2 lit. a ADSp a.F. auftritt, müssen grundsätzlich davon ausgehen, daß der Auftragnehmer den ihm erteilten Auftrag im Zweifel als Speditionsauftrag gemäß §§ 407 ff. HGB (in der bis zum 30. Juni 1998 geltenden Fassung) versteht (vgl. BGH TranspR 1998, 475, 476; OLG München TranspR 1992, 185, 186; OLG Düsseldorf VersR 1993, 1426, 1427;… Koller, Transportrecht, 3. Aufl., HGB, § 407 Rdn. 19).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.1996 - 18 U 203/95

    Voraussetzungen des Zustandekommens eines originären Frachtvertrages; Abgrenzung …

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt grundlegend von den Entscheidungen des OLG München (VersR 93, 81 ff), des OLG Düsseldorf (VersR 94, 201) und des BGH (BGHZ 38, 150, 153), in denen sich die Parteien jeweils unstreitig auf die Beförderung oder den Transport der Ware geeinigt hatten.
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