Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 08.03.2001 - 6 U 78/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Haftungsbeschränkung in einem Speditionsvertrag; Geltendmachung von Schadensersatz wegen des Verlustes von Ware gegenüber einem Frachtführer; Entfallen einer Haftungsbeschränkung bei grobem Verschulden; Verlust der Frachtgut aufgrund eines groben ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Aktivlegitimation eines Assekuradeurs eines Transportversicherers zur Einziehung abgetretener Schadensersatzansprüche des VN aus einem Transportschadenfall
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 22.02.2000 - 414 O 55/98
- OLG Hamburg, 08.03.2001 - 6 U 78/00
Papierfundstellen
- TranspR 2001, 443
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamburg, 25.11.1995 - 6 U 199/94
Paket; Wertpaket; Verlust; Schadensersatz; Mitverschulden; Haftung; Paketdienst; …
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- OLG Köln, 05.08.2003 - 3 U 28/03
Formularmäßige Vereinbarung der Ablehnung des Vertragsschlusses in einem …
Bei Kenntnis der Beklagten vom Inhalt der Ware hätte sie die Beförderung gemäß Anschnitt 2 Abs. 3 ihrer AGB ablehnen oder den Absender auf eine andere Transportart verweisen können (dazu auch BGH, NJW 2002, 3255, 3257; TranspR 2002, 458; 2002, 452, 457; OLG Hamburg, TranspR 1996, 304, 305; TranspR 2001, 443, 445). - OLG Frankfurt, 01.07.2004 - 16 U 54/04
Paketbeförderung: Beschränkung der Möglichkeiten für eine Haftungsfreizeichnung …
Nach der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (8. März 2001 - 6 U 78/00 = TranspR 2001, 443) kann der unterlassene Hinweis auf den sehr hohen Wert einer Ware ein grobes Mitverschulden des Absenders begründen; das Oberlandesgericht Köln hat dem Einlieferer von "Verbotsgut" (dort eines ungefaßten Edelsteins) per Expreßbrief ohne Transportversicherung ein Mitverschulden angelastet. - OLG Köln, 26.03.2002 - 3 U 214/01
Darlegungslast bei Transportschaden
Auch die von der Beklagten angeführte obergerichtliche Rechtsprechung (…vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 18.01.2001 - 6 U 276/99 - ; Urt. v. 08.03.2001 - 6 U 78/00 - in : TranspR 2001, 443, 444) führt zu keiner anderen Bewertung, da in diesen Verfahren der Transporteur die von ihm bei Sendungen mit höheren Werten ergriffenen Maßnahmen im einzelnen aufgeführt hat, so dass sich anhand dessen beurteilen ließ, ob die fehlende Wertangabe das Verlustrisiko messbar erhöht hat.
- OLG Köln, 08.07.2003 - 3 U 20/03
Inanspruchnahme einer Transportversicherung wegen des Verlusts einer Sendung von …
Bei Kenntnis der Beklagten vom Inhalt der Ware hätte sie die Beförderung gemäß Abschnitt 2 Abs. 3 ihrer AGB ablehnen können oder den Absender auf eine andere Transportart verweisen können (dazu auch BGH, NJW 2002, 3255, 3257; BGH, TranspR 2002, 458; TranspR 2002, 452, 457; OLG Hamburg, TranspR 1996, 304, 305; TranspR 2001, 443, 445). - OLG Köln, 11.11.2003 - 3 U 44/03
Die Haftung für den Verlust und die Beschädigung von Postsendungen im nationalen …
Bei Kenntnis der Beklagten vom Inhalt der Ware hätte sie die Beförderung gemäß Anschnitt 2 Abs. 3 ihrer AGB ablehnen oder den Absender auf eine andere Transportart verweisen können (dazu auch BGH, NJW 2002, 3255, 3257; TranspR 2002, 458; 2002, 452, 457; OLG Hamburg, TranspR 1996, 304, 305; TranspR 2001, 443, 445). - OLG Hamburg, 27.06.2002 - 6 U 231/01
Mitverschulden des Auftraggebers bei Übergabe von wertvollem Transportgut an den …
"Ein Absender, der dem Frachtführer wertvolles Gut übergibt, ohne auf dessen hohen Wert hinzuweisen, muss sich über § 254 BGB ein Mitverschulden dann nicht anrechnen lassen, wenn dem Frachtführer aus der Geschäftsbeziehung bekannt ist, welche Werte zur Beförderung kommen (Abgrenzung zur bisherigen Rechtsprechung des Senats: TranspR 1996, 119; TranspR 2001, 443;… Urt. v. 18.1.2001 - 6 U 276/99).«.
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