Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 11.10.2001 - 6 U 163/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gerichtsstandsvereinbarung: Auslegung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen der internationalen Zuständigkeit des Landgerichts Hamburg; Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung in einer Auftragsbestätigung; Anordnung der abgesonderten Verhandlung über die Zulässigkeit einer Klage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 09.06.2000 - 420 O 26/00
- OLG Hamburg, 11.10.2001 - 6 U 163/00
Papierfundstellen
- TranspR 2002, 111
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.01.1991 - VIII ZR 122/90
Übernahme der Kosten der Nachbesserung durch den Käufer
Auszug aus OLG Hamburg, 11.10.2001 - 6 U 163/00
Bei einander widersprechenden Geschäftsbedingungen der Vertragspartner gelten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beide Geschäftsbedingungen, soweit sie einander nicht widersprechen (BGH, NJW 1985, 1838, 1839; NJW 1991, 1604, 1606). - BGH, 20.03.1985 - VIII ZR 327/83
Geltung widerstreitender AGB
Auszug aus OLG Hamburg, 11.10.2001 - 6 U 163/00
Bei einander widersprechenden Geschäftsbedingungen der Vertragspartner gelten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beide Geschäftsbedingungen, soweit sie einander nicht widersprechen (BGH, NJW 1985, 1838, 1839; NJW 1991, 1604, 1606). - BGH, 05.07.1972 - VIII ZR 118/71
Vollstreckbarerklärung französischer Urteile
Auszug aus OLG Hamburg, 11.10.2001 - 6 U 163/00
Es spricht weder eine Vermutung für die Ausschließlichkeit noch gegen sie (BGH, NJW 1972, 1671;… Zöller/Vollkommer, ZPO , 22. Aufl., § 38 Rdn. 14).
- OLG Schleswig, 02.06.2006 - 2 W 80/06
Zuständigkeitsbestimmung: Formularmäßig vereinbarter Gerichtsstand des Verkäufers …
Nach herrschender Meinung (RGZ 159, 254, 256; BGHZ 59, 116, 119;… Zöller/Vollkommer, a.a.O. § 38 Rn. 14; OLG Hamburg, TranspR 2002, 111) spricht zunächst weder eine Vermutung für eine Ausschließlichkeit der Zuständigkeit eines prorogierten Gerichtes noch gegen sie. - OLG Köln, 02.12.2003 - 24 U 52/03
Abgrenzung der Artikel 18 und 19 WA vom nationalen Leistungsstörungsrecht; Umfang …
Er ist vielmehr gehalten, das Informationsdefizit des Anspruchstellers durch detaillierten Sachvortrag zum Ablauf des Betriebes und den ergriffenen Sicherungsmaßnahmen auszugleichen (BGHZ 145, 170, 183 ff.; OLG Köln - 3. Zivilsenat - NJW-RR 2002, 1682, 1684 = OLGR 2002, 390 = TranspR 2002, 111).
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