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Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.03.2003 - 11 U 124/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7623
OLG Celle, 06.03.2003 - 11 U 124/02 (https://dejure.org/2003,7623)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.03.2003 - 11 U 124/02 (https://dejure.org/2003,7623)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. März 2003 - 11 U 124/02 (https://dejure.org/2003,7623)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Frachtvertrag: Vereinbarung über den Tausch von Paletten zwischen Versender und Frachtführer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 407 HGB ; §§ 407 ff HGB
    Vereinbarung eines Palettentausches zwischen Versender und Frachtführer ; Tauschvereinbarung als Darlehen ; Übergang des Tauschrisikos auf den Frachtführer ; Allgemeine Geschäftsbedingungen ; Angemessenes Entgelt für Rückführungspflicht

  • Judicialis

    HGB § 407; ; HGB §§ 407 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB §§ 407 ff
    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Überbürdung des Tauschrisikos von EURO-Paletten auf den Fuhrunternehmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Vereinbarung eines Palettentausches zwischen Versender und Frachtführer ; Tauschvereinbarung als Darlehen ; Übergang des Tauschrisikos auf den Frachtführer ; Allgemeine Geschäftsbedingungen ; Angemessenes Entgelt für Rückführungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • TranspR 2003, 450
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 11.03.1999 - 11 U 27/98

    Angemessenheit der Verpflichtung eines Frachtführers zum Palettentausch unter …

    Auszug aus OLG Celle, 06.03.2003 - 11 U 124/02
    Sie geht weiter dahin, dass eine wirksame Überbürdung des Tauschrisikos einer klaren und deutlichen vertraglichen Absprache bedarf, aus der sich insbesondere ergibt, dass der Frachtführer für die Rückführungspflicht hinsichtlich der Paletten und die Übernahme des Tauschrisikos ein angemessenes Entgelt zu erhalten hat, (vgl. insb. Senatsurteil vom 11. März 1999, 11 U 27/98, TranspR 2001, 97 ff. ferner Knorre, TranspR 2001, S. 1 ff.).
  • BVerfG, 17.09.2020 - 2 BvR 1605/16

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …

    Nach der von der Beschwerdeführerin angeführten Rechtsprechung ist die Vereinbarung eines Palettentauschs, soweit sie mit der Überbürdung des Tauschrisikos auf den Frachtführer einhergeht, in Allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich nicht möglich (vgl. OLG Celle, Urteil vom 6. März 2003 - 11 U 124/02 -, juris, Rn. 20; AG Kehl…, Urteil vom 13. Februar 2007 - 4 C 607/06 -, juris, Rn. 23;… siehe auch Knorre, TranspR 2006, S. 82 ).
  • OLG Celle, 22.09.2005 - 11 U 70/03

    Nachweis einer vertraglichen Überwälzung von Palettentauschrisiko; Entstehung von …

    Zudem sind die vermeintlichen die Paletten betreffenden Auftragsinhalte nur in Text enthalten, der als von der Beklagten vorgegebene AGB angesehen werden muss, so dass entsprechend der Senatsentscheidung vom 11. März 1999 11 U 27/98 = TranspR 01, 97 ff. (vgl. ferner Senatsurteil 11 U 124/02 vom 6. März 2003 = TranspR 03, 450 ff.) die Beklagte darauf einen schlüssigen Gegenanspruch nicht zu gründen vermag.
  • LG Duisburg, 05.01.2023 - 22 O 2/22

    Kfm. Bestätigungsschreiben muss auf Verhandlung Bezug nehmen!

    Ein Frachtführer ist aber ohne besondere Abrede und mangels entsprechenden Handelsbrauchs - der im vorliegenden Fall nicht ersichtlich ist - nicht gehalten, dem Absender, der ihm Gut auf Paletten übergeben hat, Paletten zu überlassen oder Paletten in gleicher Zahl und Beschaffenheit zurückzugeben (vgl. BGH, NJW, 1987, 1641, 1642; OLG Celle, TranspR 1994, 342, 345; OLG Hamm, TranspR 2000, 323; OLG Celle, BeckRS 2007, 10808;… Koller, Transportrecht, 10. Auflage, 2020, § 407 HGB, Rn. 55;… Knorre/Demuth/Schmidt/Knorre, Handbuch des Transportrechts, 3. Aufl., 2022, K, Rn. 126).

    Maßgeblich ist insoweit, dass Bestandteil der Vereinbarung die Übernahme des Tauschrisikos durch den Frachtführer ist (OLG Celle, BeckRS 2007, 10808;… OLG Karlsruhe, BeckRS 2017, 1458393, Rn. 19;… Knorre/Demuth/Schmidt/Knorre, Handbuch des Transportrechts, 3.Auflage, 2022, K, Rn. 126 f.), wobei allerdings im Zweifel davon auszugehen ist, dass ein Schuldner möglichst wenig zusätzliche Pflichten und Risiken tragen will (OLG Celle, TransportR, 2003, 450, 451;… Koller, Transportrecht, 10. Aufl., 2020, § 407 HGB, Rn. 58 a), wobei auch zu berücksichtigen ist das Interesse, die Güter palettiert zu transportieren, in aller Regel im Schwerpunkt beim Absender und deshalb gerade nicht beim Frachtführer liegt (vgl. OLG Hamm, TransportR, 2000, 229, 230;… Koller, Transportecht, 10. Aufl., 2020, § 407 HGB, Fußnote 360).

    Rn. 59 Ein Frachtführer ist aber ohne besondere Abrede und mangels entsprechenden Handelsbrauchs - der im vorliegenden Fall nicht ersichtlich ist - nicht gehalten, dem Absender, der ihm Gut auf Paletten übergeben hat, Paletten zu überlassen oder Paletten in gleicher Zahl und Beschaffenheit zurückzugeben (vgl. BGH, NJW, 1987, 1641, 1642; OLG Celle, TranspR 1994, 342, 345; OLG Hamm, TranspR 2000, 323; OLG Celle, BeckRS 2007, 10808;… Koller, Transportrecht, 10. Auflage, 2020, § 407 HGB, Rn. 55;… Knorre/Demuth/Schmidt/Knorre, Handbuch des Transportrechts, 3. Aufl., 2022, K, Rn. 126).

    Rn. 60 Maßgeblich ist insoweit, dass Bestandteil der Vereinbarung die Übernahme des Tauschrisikos durch den Frachtführer ist (OLG Celle, BeckRS 2007, 10808;… OLG Karlsruhe, BeckRS 2017, 1458393, Rn. 19;… Knorre/Demuth/Schmidt/Knorre, Handbuch des Transportrechts, 3.Auflage, 2022, K, Rn. 126 f.), wobei allerdings im Zweifel davon auszugehen ist, dass ein Schuldner möglichst wenig zusätzliche Pflichten und Risiken tragen will (OLG Celle, TransportR, 2003, 450, 451;… Koller, Transportrecht, 10. Aufl., 2020, § 407 HGB, Rn. 58 a), wobei auch zu berücksichtigen ist das Interesse, die Güter palettiert zu transportieren, in aller Regel im Schwerpunkt beim Absender und deshalb gerade nicht beim Frachtführer liegt (vgl. OLG Hamm, TransportR, 2000, 229, 230;… Koller, Transportecht, 10. Aufl., 2020, § 407 HGB, Fußnote 360).

  • AG Brakel, 28.04.2010 - 7 C 366/09

    Palettentausch - Schadensersatzregelung

    Denn es ist der Frachtführer, im vorliegenden Fall der Kläger, der das Risiko trägt, dass der Empfänger der Fracht keine eigenen Europaletten zur Verfügung stellt (…vgl. hierzu u.a. OLG Frankfurt, Urt. v. 15.04.2003, Az. 21 U 72/02; OLG Celle, Urt. v. 06.03.2003, Az. 11 U 124/02;… s.a. OLG Celle, Urt. v. 22.09.2005, Az. 11 U 70/03; AG Kehl, Urteil vom 13.02.2007, Az.: 4 C 607/06).
  • AG München, 13.07.2007 - 142 C 36111/06

    Palettentausch

    Diese Überbürdung des Tauschrisikos setzt jedoch ein klare und eindeutige vertragliche Absprache voraus, aus der sich ergibt, dass der Frachtführer für die Rückführungspflicht und die Übernahme des Tauschrisikos ein angemessenes Entgelt zu erhalten hat (OLGR Celle 2005, 750 ff; OLG Celle TranspR 2003, 450 ff., AG Kehl, Urteil vom 13.02.2007, Az.: 4 C 607/06 abrufbar über die JURIS-Datenbank).
  • LG Düsseldorf, 06.08.2018 - 22 S 103/17
    So vertritt das Oberlandesgericht Celle (…Urt. v. 11.03.1999, Az. 11 U 27/98, juris) die Auffassung, dass ein Palettentausch mit Überbürdung des Tauschrisikos auf den Frachtführer grundsätzlich nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart werden könne und der Frachtführer für die Rückführungspflicht und das übernommene Tauschrisiko ein angemessenes Entgelt erhalten müsse (OLG Celle, Urt. v. 06.03.2003, Az. 11 U 124/02, juris, dort Rn. 20).
  • OLG Köln, 08.05.2008 - 3 U 195/07

    Beurteilung der Wirksameit einer Vereinbarung zum Palettentausch; Überbürdung des …

    Wirksam ist eine entsprechende Vereinbarung zum Palettentausch, soweit sie mit der Überbürdung des Tauschrisikos auf den Frachtführer einhergeht, grundsätzlich nur dann, wenn sie entweder auf einer individualvertraglichen Vereinbarung beruht, oder aber, soweit sich die Vereinbarung in allgemeinen Geschäftsbedingungen findet, eine hinreichend klaren und eindeutige Absprache enthält, in deren Rahmen zugunsten des Frachtführers die Rückführungspflicht hinsichtlich der Paletten und die Übernahme des Tauschrisikos angemessen entgolten werden (OLG Celle, OLGR 2003, 332 ff.; Knorre, TranspR 2006, 84).
  • AG Oldenburg/Holstein, 22.11.2012 - 23 C 872/11

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer Palettentausch- bzw. …

    Einer solchen angemessenen Entlohnung der Übernahme des Tauschrisikos bedürfte es es jedoch, um eine unangemessene Benachteiligung auszuschließen (vgl. insb. Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 16.08.2007, Az. 2 U 29/07; OLG Celle, Urteil vom 06.03.2003, Az.: 11 U 124/02).
  • AG Kehl, 13.02.2007 - 4 C 607/06

    Wirksamkeit einer in den Transportauftragsbestätigungen von Transportunternehmen …

    Eine solche Verpflichtung kann durch vorformulierte Geschäftsbedingungen nicht wirksam begründet werden, sondern setzt eine Individualvereinbarung mit einem gesonderten Entgelt für die Risikoübernahme voraus (vgl. Knorre, Anmerkung zu OLG Frankfurt, TranspR 2006, 84 mit Hinweis auf OLG Celle, TranspR 2003, 450).
  • LG Düsseldorf, 06.08.2018 - 22 S 103/1746
    So vertritt das Oberlandesgericht Celle (…Urt. v. 11.03.1999, Az. 11 U 27/98, juris) die Auffassung, dass ein Palettentausch mit Überbürdung des Tauschrisikos auf den Frachtführer grundsätzlich nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart werden könne und der Frachtführer für die Rückführungspflicht und das übernommene Tauschrisiko ein angemessenes Entgelt erhalten müsse (OLG Celle, Urt. v. 06.03.2003, Az. 11 U 124/02, juris, dort Rn. 20).
  • OLG München, 25.02.2026 - 7 U 826/24

    Palettentausch, Transportvertrag, Schadensersatz, Unangemessene Benachteiligung, …

  • AG Aichach, 19.02.2019 - 102 C 52/19
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