Rechtsprechung
| OLG München, 07.05.2008 - 7 U 5338/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Frachtführerhaftung: Verpackungsmangel bei vom Absender selbst verpacktem Frachtgut; Entkräftung der vermuteten Schadensursächlichkeit durch Darlegung eines qualifizierten Verschuldens des Frachtführers
- Judicialis
HGB § 425 Abs. 1; ; HGB § 427 Abs. 1 Nr. 2; ; HGB § 427 Abs. 2 Satz 1; ; HGB § 435
- tis-gdv.de
Beschädigung von Serum, Beschädigung, Temperatur
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beigabe von Kühlelementen als ungenügende Verpackung i.S.d. § 427 Abs. 1 Nr. 2 HGB - Nachweisobliegenheit des Absenders durch gesetzliche Vermutung - Keine Vermutung eines qualifizierten Verschuldens aus Sachschäden trotz Recherchepflicht des Frachtführers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Zur Frachtführerhaftung für Verpackungsmangel bei vom Absender selbst verpacktem Frachtgut
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorliegen eines Verpackungsmangels i.S.d. § 427 Abs. 1 Nr. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) hinsichtlich einer Beifügung von Kühlelementen zu dem vom Absender selbst verpackten Frachtgut; Beweispflicht des sich auf einen Wegfall der Haftungsgrenzen berufenden Ersatzberechtigten zu ...
Verfahrensgang
- LG München I, 20.10.2006 - 14 HKO 1936/04
- OLG München, 07.05.2008 - 7 U 5338/06
Papierfundstellen
- TranspR 2008, 318
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.06.2006 - I ZR 176/03
Anforderungen an die Darlegung des qualifizierten Verschuldens des Frachtführers …
Auszug aus OLG München, 07.05.2008 - 7 U 5338/06
Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.06.2006 (TranspR 2006, 390/393) hat der Frachtführer darzulegen, welche Kenntnisse er über den konkreten Schadensverlauf hat und welche Schadensursachen er ermitteln konnte. - OLG Saarbrücken, 25.02.2004 - 1 U 422/03
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf mündliche Gutachtenerläuterung
Auszug aus OLG München, 07.05.2008 - 7 U 5338/06
Dem erst in der mündlichen Verhandlung am 23.04.2008 vom Klägervertreter gestellten Antrag, den Sachverständigen (mündlich) anzuhören, war nicht nachzukommen, da dieser Antrag nicht begründet wurde und nicht einmal erkennbar war, in welcher Richtung die Klägerin durch Fragen an den Sachverständigen eine weitere Aufklärung herbeizuführen wünschte (vgl. OLG Saarbrücken, OLGR 2004, 379).
- LG Köln, 15.02.2018 - 83 O 62/15
Verstoß des Frachtführers gegen sekundäre Darlegungslast über …
Rn. 25 Auch wenn, falls der Schaden durch mangelhafte Verpackung entstehen konnte, nach § 427 Abs. 2 HGB vermutet wird, dass der Verpackungsmangel für den Schaden kausal war, so dass der Frachtführer zusätzlich nur darzulegen und zu beweisen hat, dass die Verursachung des konkreten Schadens durch die von ihm nachgewiesene Unzulänglichkeit der Verpackung möglich ist, und der Absender dann grundsätzlich den Gegenbeweis zu führen hat, dass die Gefahr für den Schaden nicht ursächlich gewesen ist (vgl. OLG Stuttgart, TranspR 2012, 459 ff. m.w.N.; OLG München TranspR 2008, 318 ff.), ist vorliegend jedoch zu berücksichtigen, dass die Klägerin den Gegenbeweis nicht führen kann.
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