Rechtsprechung
| BGH, 15.01.2009 - I ZR 164/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anwendung der allgemeinen bzw. der für Beförderungsansprüche nach dem Handelsgesetzbuch einschlägigen Verjährungsregelungen auf in einem Rahmenvertrag geregelte Frachtvergütungsansprüche; Hemmung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheides bzw. durch die ...
- tis-gdv.de
HGB, Verjährung, Vorsatz
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hemmung der Verjährung eines Anspruchs im Zuge der Überleitung vom Mahn- in das streitige Verfahren
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- TranspR 2009, 132
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.11.1999 - I ZR 145/97
Auswirkungen des Wegfalls des Tarifzwangs im Güterkraftverkehr
- BGH, 06.03.2008 - III ZR 206/07
Voraussetzungen der Rückwirkung der Zustellung des Mahnbescheids auf den Eingang …
Auszug aus BGH, 15.01.2009 - I ZR 164/06
Die Unterbrechung endet dann mit Ablauf des 31. Dezember 2001 und setzt sich ab dem 1. Januar 2002 gemäß Art. 229 § 6 Abs. 2 EGBGB als Hemmung fort (vgl. BGH, Urt. v. 6.3.2008 - III ZR 206/07, NJW 2008, 1674 Tz. 13 f.).
- BGH, 12.05.2016 - I ZR 48/15
Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen
Da das Verfahren hiernach bis zur Abgabe an das Streitgericht nicht länger als sechs Monate in Stillstand geraten ist, bestand die durch die Zustellung des Mahnbescheides bewirkte Hemmung bis zur Einreichung des Antrages auf Durchführung des Streitverfahrens und auch nach Abgabe an das Streitgericht fort (vgl. BGH, TranspR 2009, 132 Rn. 19). - BGH, 12.05.2016 - I ZR 272/14
Zur Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen
Der Mahnbescheid weist die im Streitverfahren weiterverfolgten Zahlungsansprüche jeweils gesondert aus und nimmt zur Erläuterung der Einzelforderungen auf das Abmahnschreiben vom 13. Juli 2010 Bezug (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 2009 - I ZR 164/06, TranspR 2009, 132 Rn. 18 ff.;… Versäumnisurteil vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 229/09, MDR 2010, 1097 Rn. 11;… Urteil vom 10. Oktober 2013 - VII ZR 155/11, NJW 2013, 3509 Rn. 13 ff.).Die durch die Zustellung des Mahnbescheides bewirkte Hemmung wirkte ferner mit Rücksicht darauf, dass das Verfahren bis zur Abgabe an das Streitgericht jedenfalls nicht länger als sechs Monate in Stillstand geraten ist, auch nach Abgabe an das für das streitige Verfahren zuständige Gericht fort (BGH, TranspR 2009, 132 Rn. 19;… Palandt/Ellenberger, BGB, 75. Aufl. 2016, § 204 Rn. 36).
- BGH, 22.04.2010 - I ZR 31/08
Frachtvertrag: Anwendung der dreijährigen Verjährungsfrist auf …
Damit resultieren die vom Kläger geltend gemachten Schadensersatzansprüche aus den - den §§ 407 bis 452 HGB unterliegenden - Beförderungen (vgl. BGH TranspR 2000, 214, 217 f.; BGH, Urt. v. 15.1.2009 - I ZR 164/06, TranspR 2009, 132 Tz. 16).
- BGH, 10.05.2012 - IX ZR 143/11
Hemmung der Verjährung durch Zustellung einer Streitverkündungsschrift: Dauer der …
Die sechsmonatige Frist des § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB beginnt nach einhelliger Auslegung mit dem Eintritt der formellen Rechtskraft (so auch BGH, Urteil vom 15. Januar 2009 - I ZR 164/06, TranspR 2009, 132 Rn. 21), sofern das Verfahren nicht ohne eine formeller Rechtskraft fähige Entscheidung beendet wird. - LG Hamburg, 17.07.2015 - 412 HKO 117/14
Frachtgeschäft: Geltung von Frachtrecht für Transport-Rahmenverträge; …
Für Rahmenverträge über Transportleistungen gilt Frachtrecht (§§ 407 ff HGB) - Anschluss an BGH vom 15.01.2009, I ZR 164/06.Auch solche Verträge unterfallen dem Frachtrecht (BGH, Urteil vom 15. Januar 2009 - I ZR 164/06 -, juris RN 15).
Für entsprechende Rahmenverträge gilt nichts anderes (BGH, Urteil vom 15. Januar 2009 - I ZR 164/06 -, juris RN 15).
- OLG Frankfurt, 06.02.2025 - 5 U 63/24
Klage auf Leistung in ausländischer Währung
Dass dieses Vorgehen für die Fiktion der Rechtshängigkeit auf den Zeitpunkt der Zustellung des Mahnbescheids nach § 696 Abs. 3 ZPO schadet, ist für die Verjährung nicht relevant (vgl. BGH, Urt. v. 15.1.2009 - I ZR 164/06, TranspR 2009, 132 Rn. 20;… Thomas/Putzo/Nordmeier, 45. Aufl. 2024, § 696 Rn. 13; Ebert, NJW 2003, 732, 733).
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