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   OVG Niedersachsen, 20.06.2008 - 8 LA 11/08   

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OVG Niedersachsen, 20.06.2008 - 8 LA 11/08 (https://dejure.org/2008,16859)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.06.2008 - 8 LA 11/08 (https://dejure.org/2008,16859)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Juni 2008 - 8 LA 11/08 (https://dejure.org/2008,16859)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Gemeinschaftsrechtliche Zuwendungen zur Förderung des ländlichen Raumes - Rücknahme wegen absichtlicher Falschangaben

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 48 Abs. 1 VwVfG; Art. 71 Abs. 1 VO 817/2004/EG; Art. 72 Abs. 1 S. 2 VO 817/2004/EG
    Voraussetzungen für die Zurücknahme von Zuwendungen zur Förderung des ländlichen Raumes aus Mitteln der Europäischen Gemeinschaft (EG) wegen absichtlicher Falschangaben des Antragstellers; Anforderungen an das Vorliegen einer absichtlichen Falschangabe zur Erlangung ...

  • Judicialis

    VO (EG) Nr. 1257/1999; ; VO (EG) Nr. 1698/2005; ; VO (EG) Nr. 1975/2006; ; VO (EG) Nr. 2419/2001; ; VO (EG) Nr. 817/2004; ; VO (EG/Euratom) Nr. 2988/1995; ; VO (EWG) Nr. 3887/92; ; VwVfG § 48

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Zurücknahme von Zuwendungen zur Förderung des ländlichen Raumes aus Mitteln der Europäischen Gemeinschaft (EG) wegen absichtlicher Falschangaben des Antragstellers; Anforderungen an das Vorliegen einer absichtlichen Falschangabe zur Erlangung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • UPR 2009, 108
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2006 - 10 LB 45/03

    Anspruch eines Schäfers auf eine Zuwendung für die Einführung ökologischer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2008 - 8 LA 11/08
    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass § 48 Abs. 1 VwVfG i. V. m. § 1 Nds. VwVfG Rechtsgrundlage für die Rücknahme des Bewilligungsbescheides ist (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 21.2.2006 - 10 LB 45/03 -, AUR 2007, 244 ff., und v. 24.4.2008 - 10 LB 156/07 -, Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit, jeweils m. w. N.).

    Ob ausnahmsweise als Bestandteil der Ermessensentscheidung trotzdem noch Raum für eine ergänzende Prüfung der Verhältnismäßigkeit gewesen ist (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 21.2.2006, a. a. O., m. w. N.), kann dahinstehen.

  • OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 10 LB 156/07

    Bewilligung von Flächenzahlungen und Rückforderung von Flächenzahlungen und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2008 - 8 LA 11/08
    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass § 48 Abs. 1 VwVfG i. V. m. § 1 Nds. VwVfG Rechtsgrundlage für die Rücknahme des Bewilligungsbescheides ist (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 21.2.2006 - 10 LB 45/03 -, AUR 2007, 244 ff., und v. 24.4.2008 - 10 LB 156/07 -, Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit, jeweils m. w. N.).

    Wenn also - wie hier aus den vorgenannten Gründen - die Voraussetzungen für ein aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht schutzwürdiges Vertrauen des Betroffenen am Bestand der ihm gewährten Subvention nicht gegeben sind, so wäre es mit dem Vorrang des Gemeinschaftsrechts unvereinbar, gleichwohl unter Rückgriff auf nationales Recht einen weitergehenden Vertrauensschutz anzunehmen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 24.4.2008, a. a. O., und Beschl. v. 18.7.2007 - 10 LA 233/05 -, AUR 2007, 375 ff.; BVerwG, Beschl. v. 5.4.2006 - 3 B 24/06 -, Buchholz 451.90 Sonstiges Europ. Recht Nr. 207, und v. 29.3.2005 - 3 B 117/04 -, AUR 2005, 301).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2006 - 11 N 61.06
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2008 - 8 LA 11/08
    Der Antragsteller handelt nur dann schuldlos und wendet den ansonsten zwingenden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.4.2006 - 11 N 61/06 -, juris) Subventionsausschluss ab, wenn er seinen Irrtum nicht verhindern konnte.
  • BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 23.05

    Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheides; Rücknahme eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2008 - 8 LA 11/08
    Als Gebietskörperschaft kann sich die Klägerin im Verhältnis zu der Beklagten als einem anderen Träger öffentlicher Gewalt ohnehin nicht erfolgreich auf ein schutzwürdiges Vertrauen berufen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.4.2006 - 3 C 23/05 -, BVerwGE 126, 7 ff., m. w. N.).
  • BVerwG, 29.03.2005 - 3 B 117.04

    Landwirtschaftsrecht; gemeinsame Marktorganisation; Beihilfeantrag Tiere;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2008 - 8 LA 11/08
    Wenn also - wie hier aus den vorgenannten Gründen - die Voraussetzungen für ein aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht schutzwürdiges Vertrauen des Betroffenen am Bestand der ihm gewährten Subvention nicht gegeben sind, so wäre es mit dem Vorrang des Gemeinschaftsrechts unvereinbar, gleichwohl unter Rückgriff auf nationales Recht einen weitergehenden Vertrauensschutz anzunehmen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 24.4.2008, a. a. O., und Beschl. v. 18.7.2007 - 10 LA 233/05 -, AUR 2007, 375 ff.; BVerwG, Beschl. v. 5.4.2006 - 3 B 24/06 -, Buchholz 451.90 Sonstiges Europ. Recht Nr. 207, und v. 29.3.2005 - 3 B 117/04 -, AUR 2005, 301).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2007 - 10 LA 233/05

    Anspruch eines Begünstigten gemeinschaftsrechtlicher Agrarförderung auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2008 - 8 LA 11/08
    Wenn also - wie hier aus den vorgenannten Gründen - die Voraussetzungen für ein aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht schutzwürdiges Vertrauen des Betroffenen am Bestand der ihm gewährten Subvention nicht gegeben sind, so wäre es mit dem Vorrang des Gemeinschaftsrechts unvereinbar, gleichwohl unter Rückgriff auf nationales Recht einen weitergehenden Vertrauensschutz anzunehmen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 24.4.2008, a. a. O., und Beschl. v. 18.7.2007 - 10 LA 233/05 -, AUR 2007, 375 ff.; BVerwG, Beschl. v. 5.4.2006 - 3 B 24/06 -, Buchholz 451.90 Sonstiges Europ. Recht Nr. 207, und v. 29.3.2005 - 3 B 117/04 -, AUR 2005, 301).
  • EuGH, 19.11.2002 - C-304/00

    Strawson und Gagg & Sons

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2008 - 8 LA 11/08
    Abschließend ist auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.11.2002 (C 304/00 -, EuGHE I 2002 S. 10737 ff.) zu verweisen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2005 - A 1 S 156/99

    Auslegung der Sanktionsnorm ; Verstoß gegen eine Stilllegungsverpflichtung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2008 - 8 LA 11/08
    Ob darüber hinaus im Sinne des deutschen strafrechtlichen Verständnisses bereits ein so genannter dolus eventualis ausreicht, wie das Oberverwaltungsgericht Magdeburg (Urt. v. 24.2. 2005 - A 1 S 156/99 -, AUR 2005, 160 ff.) für die insoweit vergleichbare (OVG Koblenz, Beschl. v. 18.7.2006 - 8 A 10526/06 -, AUR 2007, 62 f.) Regelung in Art. 9 Abs. 2 Unterabs. 3 VO (EWG) Nr. 3887/1992 angenommen hat, erscheint zweifelhaft, kann vorliegend aber dahinstehen.
  • BVerwG, 05.04.2006 - 3 B 24.06

    Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs durch die Ablehnung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2008 - 8 LA 11/08
    Wenn also - wie hier aus den vorgenannten Gründen - die Voraussetzungen für ein aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht schutzwürdiges Vertrauen des Betroffenen am Bestand der ihm gewährten Subvention nicht gegeben sind, so wäre es mit dem Vorrang des Gemeinschaftsrechts unvereinbar, gleichwohl unter Rückgriff auf nationales Recht einen weitergehenden Vertrauensschutz anzunehmen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 24.4.2008, a. a. O., und Beschl. v. 18.7.2007 - 10 LA 233/05 -, AUR 2007, 375 ff.; BVerwG, Beschl. v. 5.4.2006 - 3 B 24/06 -, Buchholz 451.90 Sonstiges Europ. Recht Nr. 207, und v. 29.3.2005 - 3 B 117/04 -, AUR 2005, 301).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2006 - 8 A 10526/06

    Förderprogramm für die Landwirtschaft - zum Ausschluss bei falschen Angaben im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2008 - 8 LA 11/08
    Ob darüber hinaus im Sinne des deutschen strafrechtlichen Verständnisses bereits ein so genannter dolus eventualis ausreicht, wie das Oberverwaltungsgericht Magdeburg (Urt. v. 24.2. 2005 - A 1 S 156/99 -, AUR 2005, 160 ff.) für die insoweit vergleichbare (OVG Koblenz, Beschl. v. 18.7.2006 - 8 A 10526/06 -, AUR 2007, 62 f.) Regelung in Art. 9 Abs. 2 Unterabs. 3 VO (EWG) Nr. 3887/1992 angenommen hat, erscheint zweifelhaft, kann vorliegend aber dahinstehen.
  • OVG Niedersachsen, 11.03.2010 - 8 LB 43/08

    Zulässigkeit der Finanzierung der für die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln

    Hierfür genügt es, dass die Falschangaben mit einem sog. direkten Vorsatz erfolgt sind (vgl. Senatsbeschl. v. 20.6.2008 - 8 LA 11/08 -, juris Rn. 7 ff.).

    Ein Antragsteller, der - wie die Klägerin nach Nr. 4 des von ihr verwandten Förderantrags vom 23. Dezember 2002 - nicht nur seinen "baren Eigenanteil" anzugeben hat, sondern auch die "Leistungen Dritter" und die "anderweitige öffentliche Förderung", macht somit im Sinne des Art. 72 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 817/2004 absichtliche Falschangaben bzw. im Sinne des Art. 31 Abs. 2 Satz 1 VO (EG) Nr. 1975/2006 vorsätzlich falsche Angaben, wenn er ihm bekannte Finanzierungsbeiträge von Dritten bewusst nicht als solche angibt, sondern als Eigenanteil ausweist, obwohl ihm bewusst ist, dass es sich im rechtlichen Sinne um Leistungen Dritter und nicht um Eigenmittel handelt (vgl. Senatsbeschl. v. 20.6.2008 - 8 LA 11/08 -, juris Rn. 7 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 19.11.2013 - 10 LB 57/12

    Rücknahme des Bewilligungsbescheides für eine Betriebsprämie und deren

    Er ist nicht im Sinne eines "dolus directus 1. Grades" zu verstehen, sondern als "dolus directus 2. Grades" (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. vom 20.06.2008 - 8 LA 11/08 -, AUR 2008, 347).
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2010 - 10 LB 54/08

    Anspruch auf Schlachtprämien und Sonderprämien für männliche Rinder trotz einer

    Ein Antragsteller handelt nur dann i.S.d. Art. 44 Abs. 1 VO (EG) Nr. 2419/2001 schuldlos, wenn er seinen Irrtum nicht verhindern konnte (Nds. OVG, Beschluss vom 20. Juni 2008 - 8 LA 11/08 -, RdL 2008, 249 = AUR 2008, 347; Senatsbeschluss vom 27. Juli 2010 - 10 LA 38/09 -, n.v.).
  • OVG Niedersachsen, 27.07.2010 - 10 LA 38/09

    Erkundigung über die Beihilfefähigkeit einer beantragten Fläche als

    Nach der Rechtsprechung des 8. Senats des erkennenden Gerichts handelt ein Antragsteller nur dann im Sinne des Art. 44 Abs. 1 Alt. 2 der genannten Verordnung schuldlos, wenn er seinen Irrtum nicht verhindern konnte (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 20. Juni 2008 - 8 LA 11/08 -, RdL 2008, 249).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2013 - 3 B 7.13

    Agrarsubventionen; Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete; Falschangaben;

    Art. 5 Abs. 1 dieser Verordnung nennt insoweit (lediglich) Unregelmäßigkeiten, die vorsätzlich begangen oder durch Fahrlässigkeit verursacht werden können, eine besondere Kategorie absichtlichen Verhaltens existiert danach nicht (ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Juni 2008 - 8 LA 11/08 -, juris Rn. 6 ff.; vgl. ferner OVG Magdeburg, Urteil vom 24. Februar 2005 - A 1 S 156/99 -, juris Rn. 51, wonach alle Vorsatzformen vom Begriff "Absicht" erfasst sind).
  • OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 109/10

    Handeln eines Antragsstellers ohne Schuld i.S.d. Art. 44 Abs. 1 Verordnung (EG)

    Ein Antragsteller handelt nur dann im Sinne des Art. 44 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 ohne Schuld, wenn er seinen Irrtum nicht verhindern konnte (Senatsurteil vom 1. September 2010 - 10 LB 54/08 -, AUR 2011, 35; Beschluss des 8. Senats des erkennenden Gerichts vom 20. Juni 2008 - 8 LA 11/08 -, RdL 2008, 249 = AUR 2008, 347 = UPR 2009, 108).
  • OVG Niedersachsen, 24.02.2011 - 8 LA 214/10

    Bezeichnung "Labordiagnostik

    Eine solche Frage ausgelaufenen Rechts verleiht einer Rechtssache regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.12.2010 - 5 B 14.10 -, juris Rn. 3 (zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO); Senatsbeschl. v. 20.6.2008 - 8 LA 11/08 -, juris Rn. 25).
  • VG Cottbus, 11.05.2021 - 3 K 573/16
    Nach der Rechtsprechung handelt aber derjenige ohne Schuld im Sinne der Vorschrift, dem im Rahmen einer wertenden Betrachtungsweise, bei der insbesondere Vertrauensschutzgesichtspunkte eine Rolle spielen können, die festgestellten Unregelmäßigkeiten billigerweise nicht angelastet werden können (VG Lüneburg, Urteil vom 02. März 2020 - 1 A 151/19 - juris Rn. 36; zu der wortlautidentischen Vorschrift des Art. 44 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2419/01 VG Oldenburg, Urteil vom 08. März 2005 - 12 A 4191/02 - juris Rn. 24; bestätigt durch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29. Juni 2007 - 10 LA 69/05 - juris Rn. 4 ff.; Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 10 LB 191/11 - Rn. 39; VG Minden, Urteil vom 16. November 2005 - 3 K 2986/03 - juris Rn. 40) bzw. der seinen Irrtum nicht verhindern konnte (OVG Niedersachsen, Urteil vom 17. Januar 2012 - 10 LB 109/10 - juris Rn. 31, Beschluss vom 20. Juni 2008 - 8 LA 11/08 - juris Rn. 11).
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