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| BayObLG, 29.10.1992 - 3 ObOWi 93/92 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Papierfundstellen
- BayObLGSt 1992, 118
- UPR 1993, 102
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 06.04.1984 - 3 ObOWi 20/84
Auszug aus BayObLG, 29.10.1992 - 3 ObOWi 93/92
Unerheblich ist eine "Beeinträchtigung" allerdings nur dann, wenn sie nach dem Urteil eines umweltbewussten Betrachters unter Berücksichtigung von Umfang und Dauer der Störung nicht ins Gewicht fällt (Senatsbeschluss vom 6.4.1984 - 3 ObOWi 20/84 zur Beeinträchtigung des Ortsund Landschaftsbildes oder des Naturgenusses durch Ablagerungen).
- BGH, 13.07.1993 - III ZR 22/92
Kein Schadensersatz bei Baugenehmigung trotz Altlasten
Eine Haftung für die Überplanung des Geländes steht hingegen - im Unterschied zu den bisherigen Altlastenentscheidungen des Senats (Senatsurteile BGHZ 106, 323; 108, 224 [BGH 06.06.1989 - III ZR 251/87] ; 109, 380; 113, 367 [BGH 21.02.1991 - III ZR 245/89] ; 117, 363 [BGH 19.03.1992 - III ZR 16/90] ; Senatsurteil vom 17. Dezember 1992 - III ZR 114/91, für BGHZ vorgesehen = UPR 1993, 102; Senatsurteil vom 25. Februar 1993 - III ZR 47/92, zur Veröffentlichung vorgesehen;… Senatsbeschlüsse vom 9. Juli 1992 - III ZR 87/91 = BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Baugenehmigung 8 = UPR 1992, 439;… III ZR 78/91 = BGHR NW OBG § 39 Abs. 1 Buchst. b Maßnahme 4 = UPR 1992, 438 und 105/91 = UPR a.a.O.) - nicht in Rede.
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