Rechtsprechung
| OVG Berlin, 18.09.1992 - 2 B 16.89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Straßenland; Bedürfnisanstalt; Geruchsbelästigungen; Stadtstreicher; Planungsrecht; Baugenehmigung; Bebauungsplan; Nachbarklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bedürfnisanstalt; Planungsrechtliche Zulässigkeit; Geruchsbelästigung; Beeinträchtigung der Umgebung; Mißbräuchliche Nutzung; Stadtstreicher
Papierfundstellen
- NVwZ 1993, 701 (Ls.)
- UPR 1993, 72
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2010 - 11 B 24.08
Bolzplatz in der Eosanderstraße bleibt zeitlich eingeschränkt offen
Denn eine von der Nutzungsordnung abweichende Benutzung des Bolzplatzes müsste sich der Beklagte nur dann zurechnen lassen, wenn der Bolzplatz nach seiner baulichen und technischen Ausgestaltung einen das übliche Maß wesentlich übersteigenden Anreiz für eine missbräuchliche Nutzung böte (i.d.S. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 28. Februar 2006 - 11 S 3.05 - OVG Berlin, Urteil vom 22. April 1993 - 2 B 6.91 -, NVwZ-RR 1994, 141 ff.; vgl. auch Urteil vom 18. September 1992 - 2 B 16.89 - UPR 1993, 72 f.). - VG Berlin, 07.05.2013 - 10 K 317.11
Anwohnerklagen gegen Spiel- und Sportplatz ohne Erfolg
Eine von der Nutzungsordnung abweichende Benutzung des Spielplatzes müsste sich der Beklagte nur dann zurechnen lassen, wenn der Spielplatz nach seiner baulichen und technischen Ausgestaltung einen das übliche Maß wesentlich übersteigenden Anreiz für eine missbräuchliche Nutzung böte (i.d.S. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. November 2010 - 11 B 24.08 - sowie Beschluss v. 28. Februar 2006 - 11 S 3.05 - OVG Berlin, Urteil vom 22. April 1993 - 2 B 6.91 -, NVwZ-RR 1994, 141 ff.; vgl. auch Urteil vom 18. September 1992 - 2 B 16.89 - UPR 1993, 72 f., sowie OVG Koblenz…, Urteil vom 24. Oktober 2012 - 8 A 10301712 - Rn. 29, juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2014 - 2 B 1.13
Feststellungsklage; Notwendigkeit einer Befreiung; Werbeanlage auf öffentlicher …
Rn. 18 Auf bauplanungsrechtlich festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen sind grundsätzlich nur diejenigen baulichen Anlagen zulässig, die der zweckentsprechenden Herrichtung der Verkehrsfläche dienen oder mit dieser Festsetzungsart aufgrund ihrer Zweckbestimmung vereinbar sind, wie etwa Busbahnhöfe, Wartehallen öffentlicher Verkehrsmittel, Telefonzellen, Anschlagsäulen und ähnliche Anlagen (vgl. zu einer öffentlichen Bedürfnisanstalt OVG Berlin, Urteil vom 18. September 1992 - 2 B 16.89 -, LKV 1993, S. 203; zu einer "klassischen" Litfaßsäule für Informationen, Veranstaltungshinweise, Ankündigungen und Aufrufe Hamb. OVG…, Urteil vom 20. Februar 1997 - Bf II 13/96 -, juris Rn. 37;… vgl. ferner Gierke in: Brügelmann, BauGB, Stand: Februar 2014, § 9 Rn. 217).
- VG Frankfurt/Oder, 17.01.2013 - 5 K 449/09
Immissionsschutzrecht
Denn eine von der gegebenen Spielplatzordnung und der Beschilderung abweichende Benutzung des Bolzplatzes müsste sich die Beklagte nur dann zurechnen lassen, wenn der Bolzplatz nach seiner baulichen und technischen Ausgestaltung einen das übliche Maß wesentlich übersteigenden Anreiz für eine missbräuchliche Nutzung böte (i.d.S. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 28. Februar 2006 - 11 S 3.05 - OVG Berlin, Urteil vom 22. April 1993 - 2 B 6.91 -, NVwZ-RR 1994, 141 ff.; vgl. auch Urteil vom 18. September 1992 - 2 B 16.89 - UPR 1993, 72 f.). - VG Berlin, 07.05.2013 - 10 K 107.11
Schädliche Umwelteinwirkung durch Sportplatznutzung
Eine von der Nutzungsordnung abweichende Benutzung des Sportplatzes müsste sich der Beklagte nur dann zurechnen lassen, wenn der Sportplatz nach seiner baulichen und technischen Ausgestaltung einen das übliche Maß wesentlich übersteigenden Anreiz für eine missbräuchliche Nutzung böte (i.d.S. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. November 2010 - 11 B 24.08 - sowie Beschluss v. 28. Februar 2006 - 11 S 3.05 - OVG Berlin, Urteil vom 22. April 1993 - 2 B 6.91 -, NVwZ-RR 1994, 141 ff.; vgl. auch Urteil vom 18. September 1992 - 2 B 16.89 - UPR 1993, 72 f., sowie OVG Koblenz…, Urteil vom 24. Oktober 2012 - 8 A 10301712 - Rn. 29, juris). - VG Karlsruhe, 25.09.1996 - 12 K 87/96
Errichtung einer beleuchteten Werbesäule mit Toilettenanlage als Verstoß gegen …
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Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 29.06.1992 - 8 S 593/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Abbruch als Vorhaben im Sinne des BauGB § 29; Berücksichtigung von Verschulden im Verwaltungsverfahren bei der Kostenverteilung im Verwaltungsprozeß
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bauplanungsrecht: Vollständiger Abbruch eines Bauwerks als Bauvorhaben - Gebühren und Kosten: Kostenverteilung bei rechtswidriger Versagung des gemeindlichen Ermessens
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 29.01.1992 - 1 K 647/91
- VGH Baden-Württemberg, 29.06.1992 - 8 S 593/92
Papierfundstellen
- VBlBW 1993, 19
- UPR 1993, 72
- ZfBR 1993, 44
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 13.11.1990 - 15 S 1102/90
Mitbestimmung des Personalrates bei Kürzung von Zeitspannen in einem Dienstplan - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.06.1992 - 8 S 593/92
Ein etwaiges außerprozessuales Verschulden der Beigeladenen im Verwaltungsverfahren läßt sich bereits aus Gründen der Gesetzgebungskompetenz nicht einer Norm des bundesrechtlich geregelten Verwaltungsprozeßrechts zuordnen (vgl. Schmidt, VBlBW 1991, 160;… a.A. Kopp, VwGO, 8. Aufl., § 154 RdNr. 8 und § 155 RdNr. 19).
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