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Rechtsprechung
   VG Ansbach, 20.09.2006 - AN 11 K 06.01971   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,25090
VG Ansbach, 20.09.2006 - AN 11 K 06.01971 (https://dejure.org/2006,25090)
VG Ansbach, Entscheidung vom 20.09.2006 - AN 11 K 06.01971 (https://dejure.org/2006,25090)
VG Ansbach, Entscheidung vom 20. September 2006 - AN 11 K 06.01971 (https://dejure.org/2006,25090)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung eines bestimmten Sportschuhs mit elektronischen Bauteil als Elektrogerät; Passivlegitimation bei Beliehenen; Systematik und Inhalt des Begriffs "Elektro- und Elektronikgeräte"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • UPR 2007, 77
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Ansbach, 02.07.2008 - AN 11 K 06.02339

    Bestimmung des Anwendungsbereiches des ElektroG; "ortsfeste Anlagen" nicht …

    Die Kammer hat ferner in ihrer Rechtsprechung das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses im Hinblick auf die Anwendbarkeit des ElektroG im Vorfeld eines Registrierungsverfahrens bejaht (Urteil vom 20.0.2006, AN 11 K 06.01971, UPR 2007, 77 f.; vgl. hierzu auch BayVGH, Urteil vom 22.3.2007, GewArch 2008, 92 f.).
  • VG Ansbach, 16.07.2008 - AN 11 K 06.03206

    Zulässigkeit einer vorbeugenden negativen Feststellungsklage

    Entgegen der angedeuteten Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. hierzu auch ... in jurisPR-BVerwG 14/2008 Anm. 2 am Ende zum Beispiel des Laufschuhs mit elektronischer Fersendämpfung) hält die Kammer daher an der Auffassung fest, dass ein Gerät immer dann kein Elektrogerät im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 1 ElektroG darstellt, wenn allein eine Neben- oder Sekundärfunktion vom Vorhandensein elektrischen Stroms abhängt (vgl. hierzu bereits das Urteil des VG Ansbach vom 20.9.2006, AN 11 K 06.01971, UPR 2007, 77 f.), die Haupt- oder Primärfunktion aber auch ohne elektrischen Strom zur Verfügung steht.
  • VG Ansbach, 01.12.2010 - AN 11 K 10.00426

    Im Einzelfall zulässige und begründete Verpflichtungsklage auf Feststellung, dass …

    Die Kammer hat ferner in ihrer Rechtsprechung das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses im Hinblick auf die Anwendbarkeit des ElektroG im Vorfeld eines Registrierungsverfahrens bejaht (Urteil vom 20.9.2006, AN 11 K 06.01971, UPR 2007, 77 f.; vgl. hierzu auch BayVGH, Urteil vom 22.3.2007, GewArch 2008, 92 f.).
  • VG Ansbach, 06.03.2008 - AN 11 S 07.03346

    Vorläufiger Rechtsschutz bei auflösend bedingter Herstellerregistrierung nach dem …

    Importiert ein Hersteller Elektrogeräte, um sie in der Bundesrepublik in Verkehr zu bringen, bedarf es, je nachdem, ob er diese Geräte unter einer eigenen Marke oder aber ggf. unter einer anderen Marke, etwa derjenigen des Produzenten, in Verkehr bringt, jeweils einer eigenständigen Registrierung (…zur Registrierung unter einer bestimmten Marke vgl. Giesberts/Hilf, ElektroG, § 6 Rn. 2, § 11 Rn. 11, ferner VG Ansbach, Urteil vom 20.9.2006, AN 11 K 06.01971, UPR 2007, 77 f.) Jedes in Verkehr gebrachte Elektrogerät muss nach der Konzeption des ElektroG zu einem unter einer bestimmten Marke registrierten Hersteller in Beziehung gesetzt werden können.
  • VG Ansbach, 12.03.2008 - AN 11 K 07.03347

    Vorläufiger Rechtsschutz bei auflösend bedingter Herstellerregistrierung nach dem …

    Importiert ein Hersteller Elektrogeräte, um sie in der Bundesrepublik in Verkehr zu bringen, bedarf er, je nachdem, ob er diese Geräte unter einer eigenen Marke oder aber ggf. unter einer anderen Marke, etwa derjenigen des Produzenten, in Verkehr bringt, jeweils einer eigenständigen Registrierung (…zur Registrierung unter einer bestimmten Marke vgl. Giesberts/Hilf, ElektroG, § 6 Rn. 2, § 11 Rn. 11, ferner VG Ansbach, Urteil vom 20.9.2006, AN 11 K 06.01971, UPR 2007, 77 f.).
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