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   BFH, 25.03.2015 - V B 163/14   

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https://dejure.org/2015,10292
BFH, 25.03.2015 - V B 163/14 (https://dejure.org/2015,10292)
BFH, Entscheidung vom 25.03.2015 - V B 163/14 (https://dejure.org/2015,10292)
BFH, Entscheidung vom 25. März 2015 - V B 163/14 (https://dejure.org/2015,10292)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Bundesfinanzhof

    Bekanntgabe unter Einschaltung eines Postserviceunternehmens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 122 Abs 2 Nr 1 AO
    Bekanntgabe unter Einschaltung eines Postserviceunternehmens

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 122 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO), § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO, § 116 Abs. 6 FGO, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Widerlegung der Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO

  • rewis.io

    Bekanntgabe unter Einschaltung eines Postserviceunternehmens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 122 Abs. 2 Nr. 1
    Widerlegung der Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO

  • datenbank.nwb.de

    Bekanntgabe von Verwaltungsentscheidungen durch ein privates Postserviceunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Einspruchsentscheidung - und der private Postservice

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 15.07.2013 - IX B 28/13

    Zugangsvermutung bei Beauftragung eines privaten Frankierservices -

    Auszug aus BFH, 25.03.2015 - V B 163/14
    Weist das FG eine Klage zu Unrecht durch Prozessurteil als unzulässig ab, statt zur Sache zu entscheiden, liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ein Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO vor (BFH-Beschlüsse vom 1. März 2013 IX B 144/12, BFH/NV 2013, 952, und vom 15. Juli 2013 IX B 28/13, BFH/NV 2013, 1537).

    Ein derartiger Mangel ist insbesondere gegeben, wenn das Gericht deshalb nicht zur Sache entscheidet, weil es zu Unrecht davon ausgeht, dass die Klagefrist versäumt ist (BFH-Urteil vom 24. September 1985 IX R 47/83, BFHE 145, 299, BStBl II 1986, 268; BFH-Beschlüsse vom 26. Mai 2010 VIII B 228/09, BFH/NV 2010, 2080 und in BFH/NV 2013, 1537).

  • BFH, 26.05.2010 - VIII B 228/09

    Klagefrist - fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung - Bekanntgabe - Datum der

    Auszug aus BFH, 25.03.2015 - V B 163/14
    Ein derartiger Mangel ist insbesondere gegeben, wenn das Gericht deshalb nicht zur Sache entscheidet, weil es zu Unrecht davon ausgeht, dass die Klagefrist versäumt ist (BFH-Urteil vom 24. September 1985 IX R 47/83, BFHE 145, 299, BStBl II 1986, 268; BFH-Beschlüsse vom 26. Mai 2010 VIII B 228/09, BFH/NV 2010, 2080 und in BFH/NV 2013, 1537).
  • BFH, 21.01.1999 - IV R 40/98

    Klage gegen Gewinnfeststellungsbescheid

    Auszug aus BFH, 25.03.2015 - V B 163/14
    Die Sachentscheidungsvoraussetzung der fristgerechten Klageerhebung ist vom BFH von Amts wegen und ohne Bindung an die tatsächlichen Feststellungen des FG zu prüfen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 40/98, BFHE 188, 523, BStBl II 1999, 563).
  • BFH, 24.09.1985 - IX R 47/83

    Finanzgerichtsverfahren - Klagefrist - Rüge - Rechtshängigkeit

    Auszug aus BFH, 25.03.2015 - V B 163/14
    Ein derartiger Mangel ist insbesondere gegeben, wenn das Gericht deshalb nicht zur Sache entscheidet, weil es zu Unrecht davon ausgeht, dass die Klagefrist versäumt ist (BFH-Urteil vom 24. September 1985 IX R 47/83, BFHE 145, 299, BStBl II 1986, 268; BFH-Beschlüsse vom 26. Mai 2010 VIII B 228/09, BFH/NV 2010, 2080 und in BFH/NV 2013, 1537).
  • BFH, 01.03.2013 - IX B 144/12

    Prozessurteil statt Sachurteil als Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 25.03.2015 - V B 163/14
    Weist das FG eine Klage zu Unrecht durch Prozessurteil als unzulässig ab, statt zur Sache zu entscheiden, liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ein Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO vor (BFH-Beschlüsse vom 1. März 2013 IX B 144/12, BFH/NV 2013, 952, und vom 15. Juli 2013 IX B 28/13, BFH/NV 2013, 1537).
  • BFH, 14.06.2018 - III R 27/17

    Bekanntgabe von Verwaltungsakten: Widerlegung der Zugangsvermutung bei

    Die Zugangsvermutung würde beispielsweise nicht eingreifen, wenn die Behörde einen privaten Postdienstleister beauftragt und dieser erst einen Tag nach Erhalt der Sendung diese an ein weiteres Unternehmen zur Weiterbeförderung weiterleitet (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Februar 2013 2 K 3274/11, Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 1090; vgl. BFH-Beschluss vom 25. März 2015 V B 163/14, BFH/NV 2015, 948; Müller-Franken in HHSp, § 122 AO Rz 392).
  • BFH, 05.09.2017 - IV B 82/16

    Neue Tatsachen im Verfahren über eine Nichtzulassungsbeschwerde

    aa) Wird über eine Klage objektiv fehlerhaft nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden, so liegt darin ein Verfahrensmangel (BFH-Beschlüsse vom 5. November 2007 IV B 166/06, BFH/NV 2008, 248, und vom 25. März 2015 V B 163/14).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn das Gericht zu Unrecht davon ausgeht, dass die Klagefrist versäumt wurde (BFH-Beschluss vom 25. März 2015 V B 163/14).

    Aber selbst wenn neues Vorbringen im Hinblick auf die Überprüfung der Sachentscheidungsvoraussetzung der fristgerechten Klageerhebung vom BFH im Verfahren über eine Nichtzulassungsbeschwerde von Amts wegen und ohne Bindung an die tatsächlichen Feststellungen des FG zu prüfen sein sollte (so wohl BFH-Beschluss vom 25. März 2015 V B 163/14, Rz 4), wäre das Vorbringen der Klägerin unter Berücksichtigung der Feststellungen des FG nicht geeignet, Zweifel an der Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO zu begründen oder diese Vermutung zu widerlegen.

  • BFH, 19.09.2017 - IV B 85/16

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler bei Abweisung einer Klage durch

    Wird über eine Klage objektiv fehlerhaft nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden, so liegt darin ein Verfahrensmangel (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. November 2007 IV B 166/06, BFH/NV 2008, 248, und vom 25. März 2015 V B 163/14).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn das Gericht zu Unrecht davon ausgeht, dass die Klagefrist versäumt wurde (BFH-Beschluss vom 25. März 2015 V B 163/14).

  • BFH, 07.05.2019 - III B 59/18

    Zugangsvermutung bei Postbeförderung durch zwei Postdienstleister

    Wird über eine Klage objektiv fehlerhaft nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden, so liegt darin ein Verfahrensmangel (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. November 2007 IV B 166/06, BFH/NV 2008, 248, und vom 25. März 2015 V B 163/14, BFH/NV 2015, 948).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn das Gericht zu Unrecht davon ausgeht, dass die Klagefrist versäumt wurde (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2015, 948, und vom 19. September 2017 IV B 85/16, BFH/NV 2018, 51).

  • BFH, 04.05.2016 - V B 108/15

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch - Besorgnis der Befangenheit -

    Weist das FG eine Klage zu Unrecht durch Prozessurteil als unzulässig ab, statt zur Sache zu entscheiden, liegt ein Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO vor (Senatsbeschluss vom 25. März 2015 V B 163/14, BFH/NV 2015, 948, Rz 2, m.w.N.).
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