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   BVerwG, 22.04.1970 - V C 80.68   

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https://dejure.org/1970,413
BVerwG, 22.04.1970 - V C 80.68 (https://dejure.org/1970,413)
BVerwG, Entscheidung vom 22.04.1970 - V C 80.68 (https://dejure.org/1970,413)
BVerwG, Entscheidung vom 22. April 1970 - V C 80.68 (https://dejure.org/1970,413)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UnBefG § 2 Abs. 1 Nr. 5, 6; VwGO § 42

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 35, 173
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvL 15/64

    VwGO-Ausführungsgesetz I

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1970 - V C 80.68
    Indessen bestehen unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1966 (BVerfGE 20, 238 = NJW 1967, 435 [BVerfG 11.10.1966 - 2 BvL 15/64]) auf dem hier maßgebenden Rechtsgebiet für den erkennenden Senat diese Bedenken nicht.

    Die in § 42 Abs. 2 VwGO vorgesehene anderweitige Gesetzgebung kann auch ein Landesgesetz sein, in welchem auf das Erfordernis der eigenen Rechtsverletzung des Klägers verzichtet wird, und es bestehen auch keine Bedenken, daß dieser Verzicht in einem Landesgesetz - nämlich in § 24 des Ersten Vereinfachungsgesetzes vom 23. Juli 1957 (NRW GVBl. S. 189) - steht, das vor dem Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsordnung verkündet wurde (vgl. im übrigen v. Oertzen in DVBl. 1961, 650; Bettermann in NJW 1967, 435 [BVerfG 11.10.1966 - 2 BvL 15/64]).

  • BVerwG, 15.11.1967 - V C 71.67

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Blindenhilfe für Sehbehinderte - Begriff der

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1970 - V C 80.68
    Was zunächst die Frage der Blindheit anlangt, führt das Verwaltungsgericht zutreffend aus, daß es nach den beiden Urteilen des Senats (BVerwGE 28, 213 und 28, 216) für die Beurteilung der Blindheit allein auf die Störung der Sehfunktion ankommt, nicht aber auf sonstige beeinträchtigende Umstände, die mit der Sehfunktion in keinem Zusammenhang stehen.
  • BVerwG, 02.07.1965 - VII C 47.64
    Auszug aus BVerwG, 22.04.1970 - V C 80.68
    Zwar hat es der VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts für das Gebiet des Schulwesens für bedenklich gehalten, wenn die staatliche Aufsichtsinstanz durch Landesrecht darauf beschränkt wird, ihr Aufsichtsrecht im Wege der verwaltungsgerichtlichen Klage auszuüben (BVerwGE 21, 289).
  • BVerwG, 15.11.1967 - V C 210.66

    Anerkennung eines Mehrbedarfs für Pflege wegen Blindheit - Kriterien für die

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1970 - V C 80.68
    Was zunächst die Frage der Blindheit anlangt, führt das Verwaltungsgericht zutreffend aus, daß es nach den beiden Urteilen des Senats (BVerwGE 28, 213 und 28, 216) für die Beurteilung der Blindheit allein auf die Störung der Sehfunktion ankommt, nicht aber auf sonstige beeinträchtigende Umstände, die mit der Sehfunktion in keinem Zusammenhang stehen.
  • BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 4/07

    Begriff der Maßnahme der Dienstaufsicht

    Ausnahmsweise reicht es für die Zulassung des Rechtsmittels jedoch aus, wenn sich aus der Rechtsmittelbelehrung die Absicht des Gerichts zur Zulassung des Rechtsmittels erkennen lässt (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. April 1970 - V C 80.68 - Buchholz 310, § 134 VwGO Nr. 13, zu 1 der Gründe, vom 14. Juni 1972 - V C 74.71 - Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 15, zu II 1 der Gründe, und vom 16. Juni 1983 - 3 C 10.82 - Buchholz 451.53 Fischwirtschaft Nr. 1, zu II 1 der Gründe) oder sonstige Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Gericht durch die Rechtsmittelbelehrung die Zulassung des Rechtsmittels aussprechen wollte (BVerwG, Urteile vom 20. März 1981 - 8 B 54.81 - aaO und vom 28. Februar 1985 - 2 C 14.84 - aaO).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86

    Zulässige Einführung und (einschränkende) Ausgestaltung eines Klagerechts für

    Die rahmenrechtlichen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes, insbesondere dessen § 29 Abs. 1, stehen der Einführung eines Verbandsklagerechts gleichfalls nicht entgegen (vgl. BVerwGE 35, 173 ; 37, 47 ; VGH Kassel, Beschluß vom 3. März 1982 - VIII TH 6/82 - NVwZ 1982, 263; Beschluß des erkennenden Senats vom 14. September 1987 - BVerwG 4 B 178.87 - DVBl. 1987, 1278).
  • BVerwG, 15.07.1977 - 6 C 57.76

    Einzugsgebietsregelung - Auslegung

    Es ist unschädlich, daß das Verwaltungsgericht die Sprungrevision nicht im Urteilstenor, sondern in den Entscheidungsgründen zugelassen hat (vgl. auch Urteile vom 22. April 1970 - BVerwG V C 80.68 - und vom 14. Juni 1972 - BVerwG V C 74.71 - [Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 13 und 15]).
  • BVerwG, 10.12.1970 - VIII C 97.70

    Wohngeld für vorübergehend genutzten Wohnraum - Wohngeld für teuren Wohnraum -

    Zur Zulässigkeit der saarländischen "Aufsichtsklage" des zuständigen Ministers gegen den Widerspruchsbescheid des Rechtsausschusses (im Anschluß an BVerfGE 20, 238 und an BVerwG V C 80.68; abgrenzend zu BVerwGE 21, 289).

    Der erkennende Senat folgt im übrigen dem Urteil des V. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. April 1970 - BVerwG V C 80.68 -, in dem es zu einer durch ein anderes Landesgesetz geregelten Aufsichtsklage heißt: "Die in § 42 Abs. 2 VwGO vorgesehene anderweitige Gesetzgebung kann auch ein Landesgesetz sein, in welchem auf das Erfordernis der eigenen Rechtsverletzung des Klägers verzichtet wird ...".

  • BVerwG, 16.02.1972 - V C 6.71

    Rechtsmittel

    Die Zustimmungserklärung unterliegt nicht dem Anwaltszwang (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. April 1970 - BVerwG V C 80.68 -).
  • BVerwG, 29.04.1993 - 7 A 3.92

    Bundesbahnstrecke Erfurt-Bebra II - § 42 Abs. 2 VwGO, § 36 BGB hessNatG verleiht

    Diese Ermächtigung richtet sich auch an den Landesgesetzgeber (vgl. BVerfGE 20, 238 (255) [BVerfG 11.10.1966 - 2 BvL 15/64]; BVerwGE 35, 173 (174) [BVerwG 22.04.1970 - V C 80/68]; 37, 47 (51) [BVerwG 10.12.1970 - VIII C 84/69]; BVerwG, Beschluß vom 14. September 1987 - 4 B 178.87 - DVBl. 1987, 1278).
  • BVerfG, 11.03.1975 - 1 BvL 13/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 1 Nr. 6 UnBefG

    Der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts verweist auf seine Rechtsprechung zur Auslegung des § 2 Abs. 1 Nr. 6 UnBefG (BVerwGE 35, 173 ; 39, 87; vgl. auch Urteil vom 17. Oktober 1974 - BVerwG V C 51.73 -).
  • BVerwG, 14.06.1972 - V C 74.71

    Einsatz von Vermögen und Waisengeld im Rahmen der Sozialhilfe - Verlangen nach

    Eine derartige Zulassung reicht aber nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. April 1970 - BVerwG V C 80.68 (in BVerwGE 35, 173 insoweit nicht abgedruckt) aus.
  • BVerwG, 24.07.1975 - V C 28.74

    Unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson im Nahverkehr

    Dasselbe gilt für die Statthaftigkeit der Aufsichtsklage (BVerwGE 35, 173).
  • BVerwG, 17.07.1973 - V C 86.72

    Streitgegenstand und Rechtsmittelzug bei Ausweisbegehren für Schwerbeschädigte

    Das Urteil vom 22. April 1970 in der Sache BVerwG V C 80.68 (BVerwGE 35, 173) erging auf eine Sprungrevision, nachdem die Berufung vom Verwaltungsgericht zugelassen worden war.
  • BVerwG, 17.01.1974 - V C 121.72

    Körperbehinderung und unentgeltliche Beförderung

  • OVG Bremen, 16.03.1976 - II BA 40/75

    Schwerbehinderte - unentgeltliche Personenbeförderung

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