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   BFH - V R 19/07   

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BFH - V R 19/07 (https://dejure.org/9999,1352)
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Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG 1999 § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, UStG 1999 § 14
    Beteiligter; Hinterziehung; Scheinfirma; Scheingeschäft; Vorsteuerabzug

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 26.03.2009 - V S 8/07

    Prozesskostenhilfe: Anforderungen an eine zum Vorsteuerabzug berechtigende

    Streitig im Hauptsacheverfahren V R 19/07 ist der Vorsteuerabzug der Klägerin, Revisionsklägerin und Antragstellerin (Klägerin) aus Rechnungen der A-GmbH im Streitjahr 2000.
  • FG Köln, 12.03.2008 - 11 K 5870/04

    Vorsteuerabzug eines sich für die Erbringung seiner Leistung Subunternehmern

    Denn Bösgläubigkeit kann anspruchsbegrenzend wirken, weshalb im Urteil des FG Köln vom 19.12.2006 (6 K 84/02, EFG 2007, 627, Revision anhängig unter V R 19/07) im Wissen bzw. Wissen-Müssen des Leistungsempfängers ein selbständiger Klageabweisungsgrund gesehen wurde.
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