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   BFH, 03.08.2017 - V R 52/16   

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https://dejure.org/2017,41875
BFH, 03.08.2017 - V R 52/16 (https://dejure.org/2017,41875)
BFH, Entscheidung vom 03.08.2017 - V R 52/16 (https://dejure.org/2017,41875)
BFH, Entscheidung vom 03. August 2017 - V R 52/16 (https://dejure.org/2017,41875)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 4 Nr 16 Buchst k, SGB 11 § 15, SGB 11 §§ 36 ff, EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst g, UStG VZ 2009, UStG VZ 2010, SGB 11 § 36, SGB 11 § 40 Abs 1
    Umsatzsteuerfreiheit eines Hausnotrufsystems und von Betreuungsleistungen in einem Altenheim

  • Bundesfinanzhof

    Umsatzsteuerfreiheit eines Hausnotrufsystems und von Betreuungsleistungen in einem Altenheim

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 16 Buchst k UStG 2005 vom 19.12.2008, § 15 SGB 11, §§ 36 ff SGB 11, Art 132 Abs 1 Buchst g EGRL 112/2006, UStG VZ 2009
    Umsatzsteuerfreiheit eines Hausnotrufsystems und von Betreuungsleistungen in einem Altenheim

  • IWW

    § 4 Nr. 16 des Umsatzsteuergesetzes, § ... 4 Nr. 12 Buchst. a UStG, § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG, § 71 des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 15 SGB XI, §§ 36 ff. SGB XI, § 4 Nr. 16 UStG, § 40 Abs. 1 SGB XI, Abschn. 4.16.1 Abs. 1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses, § 71 SGB XI, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus Betreuungsleistungen und der Überlassung eines Hausnotrufssystems

  • Betriebs-Berater

    Umsatzsteuerfreiheit eines Hausnotrufsystems und von Betreuungsleistungen in einem Altenheim

  • rewis.io

    Umsatzsteuerfreiheit eines Hausnotrufsystems und von Betreuungsleistungen in einem Altenheim

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerfreiheit eines Hausnotrufsystems und von Betreuungsleistungen in einem Altenheim

  • rechtsportal.de

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus Betreuungsleistungen und der Überlassung eines Hausnotrufssystems

  • datenbank.nwb.de

    Umsatzsteuerfreiheit eines Hausnotrufsystems und von Betreuungsleistungen in einem Altenheim

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    USt-Freiheit eines Hausnotrufsystems und von Betreuungsleistungen in einem Altenheim

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer | Steuerfreiheit bei einem Hausnotrufsystem

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hausnotrufsystem - und seine Umsatzsteuerfreiheit

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerfreiheit eines Hausnotrufsystems in einem Altenheim

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Umsatzsteuerfreiheit eines Hausnotrufsystems und von Betreuungsleistungen in einem Altenheim

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    U.a. zur Steuerfreiheit eines Hausnotrufsystems im Altenheim

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Sind Hausnotrufsysteme im Altenheim umsatzsteuerfrei?

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 4 Nr 16 Buchst k, EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst g
    Steuerbefreiung, Seniorenwohnanlage, Altenpflegeheim, Altenheim, Betreuungsleistungen, Betreutes Wohnen

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 259, 160
  • FamRZ 2018, 70
  • BB 2017, 2709
  • DB 2017, 2717
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.09.2016 - V R 50/15

    Familienhotel als steuerbegünstigter Zweckbetrieb

    Auszug aus BFH, 03.08.2017 - V R 52/16
    Der Klägerin war es bei dieser Sachlage nicht möglich, den Nachweis einer Kostentragung durch die Pflegekassen in anderer Weise z.B. durch Nachfragen bereits beim Vertragsschluss zu führen (vgl. zu Nachweispflichten allgemein z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. September 2016 V R 50/15, BFHE 255, 216, unter II.3.a bb).
  • FG Berlin-Brandenburg, 02.06.2016 - 7 K 7107/13

    Umsatzsteuer 2009 und 2010

    Auszug aus BFH, 03.08.2017 - V R 52/16
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Juni 2016  7 K 7107/13 aufgehoben.
  • BFH, 01.12.2010 - XI R 46/08

    Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen eines Vereins für Rettungsdienste u. a., der

    Auszug aus BFH, 03.08.2017 - V R 52/16
    b) Vorsorglich weist der erkennende Senat darauf hin, dass der BFH bereits zu der früher bestehenden Rechtslage ausdrücklich entschieden hat, dass es sich bei einem Hausnotrufdienst um eine anerkannte Einrichtung mit sozialem Charakter (BFH-Urteil vom 1. Dezember 2010 XI R 46/08, BFHE 232, 232, unter II.2.b bb) und damit auch um eine Einrichtung zur Betreuung hilfsbedürftiger Personen handeln kann.
  • SG Aachen, 09.08.2016 - S 20 SO 28/16

    Anspruch auf weitere Leistungen der Hilfe zur Pflege in Höhe für die

    Auszug aus BFH, 03.08.2017 - V R 52/16
    Zu den Anspruchsberechtigten gehören Pflegebedürftige der Pflegestufe I (vgl. z.B. Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 9. August 2016  S 20 SO 28/16, ZFSH/SGB, Sozialrecht in Deutschland und Europa 2016, 693).
  • BFH, 13.06.2018 - XI R 20/16

    Zur Umsatzsteuerbefreiung von Subunternehmerleistungen im Bereich der ambulanten

    bb) Sie beruht unionsrechtlich auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL, der inhaltlich dem bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (Richtlinie 77/388/EWG) entspricht (vgl. dazu BFH-Urteil vom 3. August 2017 V R 52/16, BFHE 259, 160, BFH/NV 2018, 165, Rz 18).

    Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. k UStG 2009 wird daher insbesondere dann ausgelöst, wenn der Unternehmer die Erstattung der Kosten, die seinen Leistungsempfängern aufgrund seiner Leistung entstanden sind, durch Sozialversicherungs- oder --wie hier-- Sozialhilfeträger konkret nachweisen kann (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 259, 160, BFH/NV 2018, 165, Rz 20).

  • FG Schleswig-Holstein, 29.01.2019 - 4 V 135/17

    Aussetzung der Vollziehung: Zur Frage der (partiellen) Umsatzsteuerfreiheit bei

    Zu einer solchen Leistung hat der BFH in seiner Entscheidung vom 3. August 2017 (V R 52/16, BFHE 259, 160) ausgeführt, dass eine Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG grds. in Betracht komme.

    Dieser Ansatz steht im Einklang mit der steuerlichen Behandlung des vom BFH im Urteil vom 3. August 2017 (V R 52/16, BFHE 259, 160) zugrunde gelegten Sachverhaltes, in welchem ebenfalls die gesondert abgerechneten Leistungen wie Speisen und Wäschedienst mit dem Regelsteuersatz und unabhängig von der Gestellung vom Notruftelefon behandelt wurden.

  • FG Münster, 25.01.2022 - 15 K 3554/18

    Leistungen im Zusammenhang mit betreutem Wohnen sind umsatzsteuerfrei

    Ob im vorangegangenen Kalenderjahr Betreuungs- oder Pflegekosten in mindestens 40 % bzw. 25 % der Fälle im Sinne von § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. k) bzw. l) UStG von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder der Sozialhilfe ganz oder zum überwiegenden Teil vergütet wurden, entscheidet sich nach Maßgabe sozialversicherungsrechtlicher Regelungen (hierzu und dem folgenden BFH-Urteil vom 3.8.2017 V R 52/16, BFHE 259, 160, HFR 2018, 239).

    Auf Grund dieser Pflegestufe ist der genannte Personenkreis - wie auch die Klägerin in der mündlichen Verhandlung betont hat - zum Leistungsbezug nach §§ 36 ff. SGB XI in der in den Streitjahren maßgeblichen Fassung berechtigt gewesen und konnte hiernach eine Kostendeckung für eine Vielzahl der von der Klägerin erbrachten Leistungen beanspruchen, sodass aus Sicht des Senats für Zwecke des § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. k) bzw. l) UStG eine überwiegende Kostentragung durch die Pflegekassen als Träger der Sozialversicherung zur Überzeugungsgewissheit unterstellt werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 3.8.2017 V R 52/16, BFHE 259, 160, HFR 2018, 239).

  • FG Niedersachsen, 11.06.2020 - 11 K 319/19

    Voraussetzungen einer Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus dem ambulanten

    25 Zur Vorgängervorschrift des § 4 Nr. 16 Buchst. k) UStG a.F. hat der BFH zudem in seiner Entscheidung vom 03. August 2017 (V R 52/16, BFH/NV 2018, 165) ausgeführt, dass die Frage, ob Betreuungs- oder Pflegekosten in mindestens 40 % der Fälle i.S. von § 4 Nr. 16 Buchst. k) UStG a.F. von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder der Sozialhilfe ganz oder zum überwiegenden Teil vergütet wurden, sich nach Maßgabe sozialversicherungsrechtlicher Regelungen entscheide.

    Dies gelte umso mehr, als die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit gerade in den Fällen ermöglicht werden solle, in denen es an unmittelbaren Vertragsbeziehungen zu z.B. Sozialversicherungsträgern, wie nach § 4 Nr. 16 Buchst. b) ff. UStG vorausgesetzt, fehle (BFH, Urteil vom 03. August 2017, a.a.O. Rn. 19).

    § 4 Nr. 16 Buchst. k) UStG a.F. sei daher insbesondere dann anzuwenden, wenn der Unternehmer die Erstattung die Erstattung der Kosten, die seinen Leistungsempfängern aufgrund seiner Leistung entstanden seien, durch Sozialversicherungsträger konkret nachweisen könne (BFH, Urteil vom 03. August 2017, a.a.O. Rn. 20).

    Stehe fest, dass die Leistungsempfänger aufgrund der Zuerkennung einer Pflegestufe nach § 15 SGB XI zum Leistungsbezug nach §§ 36 ff. SGB XI berechtigt seien, könne für diese Leistungsempfänger eine Kostentragung durch die Pflegekassen als Sozialversicherungsträger unterstellt werden (BFH, Urteil vom 03. August 2017, a.a.O. Rn. 21).

  • FG Münster, 11.12.2023 - 15 K 448/20

    Umsatzsteuer - Unter welchen Voraussetzungen sind Leistungen im Bereich des

    Es bedarf keiner Entscheidung durch den erkennenden Senat, ob und wie viele der Bewohner des betreuten Wohnens zum Kreis der hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 4 Nr. 16 Satz 1 Hs. 1 UStG gehören und ob - in Anlehnung an die Rechtsprechung des BFH (z.B. BFH-Urteil vom 3.8.2017 V R 52/16, BFHE 259, 160) - mit der Zuerkennung eines Pflegegrades von einer Hilfsbedürftig auszugehen ist und ob - unabhängig von zusätzlich feststellbaren Umständen - ab einem bestimmten Alter stets von einer Hilfsbedürftigkeit auszugehen ist.

    In diesen Fällen kann eine Kostentragung durch die Pflegekassen als Sozialversicherungsträger unterstellt werden (BFH-Urteil vom 3.8.2017 V R 52/16, BFHE 259, 160).

  • FG Münster, 25.02.2020 - 15 K 2427/17

    Umsatzsteuer - Setzt die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 UStG

    Es werde ergänzend darauf hingewiesen, dass zwischenzeitlich mit BMF-Schreiben vom 13.12.2017 das Beispiel 1 in Absatz 8 Satz 2 im Wortlaut klarstellend wie folgt geändert worden sei: "Daneben erbringt er die identischen Haushaltshilfeleistungen an hilfsbedürftige Privatpersonen, an hilfsbedürftige Privatversicherte sowie an die Krankenkasse B." Auch der BFH fordere mit Urteil vom 03.08.2017 (Az.: V R 52/16) für die Umsatzsteuerfreiheit eines Hausnotrufsystems und von Betreuungsleistungen in einem Altenheim ebenfalls, dass die Grundvoraussetzungen der Pflegebedürftigkeit für den Leistungsempfänger vorliegen müssten.
  • FG Hessen, 20.10.2021 - 1 K 736/19

    Steuerbefreite Umstätze durch selbstständige Tätigkeit im Bereich der ambulanten

    Sie beruht unionsrechtlich auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL), der inhaltlich dem bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (Richtlinie 77/388/EWG) entspricht (vgl. dazu BFH-Urteil vom 3. August 2017 V R 52/16, BFHE 259, 160, BFH/NV 2018, 165, Rz 18).
  • FG Düsseldorf, 14.12.2022 - 5 K 2911/18

    Befreiung von erbrachten Budgetassistenzleistungen eines Unternehmers an seine

    Nach der Entscheidung des V. Senates des BFH (vgl. BFH, Urteil vom 03.08.2017 V R 52/16 Hausnotrufsystem in einem Altenheim) sei § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG insbesondere dann anzuwenden, wenn der Unternehmer die Erstattung der Kosten, die seinen Leistungsempfängern aufgrund seiner Leistungen entstanden seien, durch die Sozialversicherungsträger konkret nachweisen könne.
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