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   BGH, 26.04.2012 - V ZB 17/12   

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https://dejure.org/2012,12826
BGH, 26.04.2012 - V ZB 17/12 (https://dejure.org/2012,12826)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2012 - V ZB 17/12 (https://dejure.org/2012,12826)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2012 - V ZB 17/12 (https://dejure.org/2012,12826)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Haft zur Sicherung der Zurückschiebung bzw. Abschiebung; Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs wegen unterlassener Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für eine Haft zur Sicherung der Zurückschiebung bzw. Abschiebung; Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs wegen unterlassener Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftrecht - Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 26.04.2012 - V ZB 17/12
    Dagegen genügt die Eröffnung des Haftantrags zu Beginn der Anhörung, wenn dieser einen einfachen, überschaubaren Sachverhalt betrifft, zu dem der Betroffene auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Überraschung ohne weiteres auskunftsfähig ist (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 330 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 26.04.2012 - V ZB 17/12
    Unter Berücksichtigung der Regelung in Art. 5 Abs. 5 EMRK entspricht es billigem Ermessen, die Bundesrepublik Deutschland zur Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen zu verpflichten (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10 Rn. 18, juris).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09

    Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem

    Auszug aus BGH, 26.04.2012 - V ZB 17/12
    Eine Anhörung ist in aller Regel unverzichtbar, wenn es auf die Glaubwürdigkeit des Ausländers ankommt (vgl. Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 153).
  • BGH, 08.02.2012 - V ZB 260/11

    Gehörsverletzung durch Beschränkung der Mitteilung im Haftantrag auf einen Antrag

    Auszug aus BGH, 26.04.2012 - V ZB 17/12
    Auch wenn dies der Fall wäre, durfte das Beschwerdegericht nicht von einer erneuten Anhörung des Betroffenen absehen; dies kommt gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2, § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG nur dann in Betracht, wenn die Anhörung in erster Instanz ordnungsgemäß erfolgt ist (Senat, Beschluss vom 8. Februar 2012 - V ZB 260/11, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Die Aushändigung des Haftantrags soll dem Betroffenen - insbesondere bei einem nicht einfach gelagerten Sachverhalt, von dessen Vorliegen hier auch das Beschwerdegericht ausgeht - ermöglichen, sich gegenüber dem Haftantrag der Behörde zu verteidigen (vgl. Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323 Rn. 16; Beschluss vom 26. April 2012 - V ZB 17/12, juris Rn. 5).
  • LG Flensburg, 13.02.2013 - 5 T 36/13

    Haftrecht: Sicherungshaft gegen einen Ausländer zum Zweck der Zurückschiebung in

    Betrifft der Haftantrag einen einfachen, überschaubaren Sachverhalt, zu dem der Betroffene auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Überraschung ohne weiteres auskunftsfähig ist, genügt die Eröffnung des Haftantrages zu Beginn der Anhörung (BGH V ZB 17/12 vom 26.04.2012 ).
  • LG Passau, 24.07.2012 - 2 T 113/12

    Haftantrag, ordnungsgemäßer Haftantrag, rechtliches Gehör,

    Angesichts der Komplexität der Ausführungen kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass der Betroffene ohne vorherige Zuleitung des Haftantrags nicht in der Lage war, sich zu sämtlichen Angaben der beteiligten Behörde zu äußern (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt BGH, Beschluss vom 26.04.2012, Az: V ZB 17/12).
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