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   BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,267
BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94 (https://dejure.org/1995,267)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1995 - V ZR 43/94 (https://dejure.org/1995,267)
BGH, Entscheidung vom 03. März 1995 - V ZR 43/94 (https://dejure.org/1995,267)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 463 S. 2
    Verkäufer aufklärungspflichtig hinsichtlich früherer Nutzung des Kaufgrundstücks als Werksdeponie

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundstücksverkauf - Werksdeponie - Aufklärungspflicht des Verkäufers - Arglistiges Verschweigen - Ersatz der erforderlichen Beseitigungsaufwendungen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundstückskaufvertrag; Schadensersatz wegen Verschweigens einer aufklärungspflichtigen Grundstücksbelastung; Grundstücksbelastung mit Schadstoffen; Aufwendungsersatz für Beseitigung von Schadstoffen; Werksdeponie; Schadstoffe; Aufklärungspflicht; Offenbarungspflicht; ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 463 S. 2
    Verkauf eines früher als Werksdeponie genutzten Grundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 463 S. 2
    Offenbarungspflichten des Verkäufers eines früher als Werksdeponie genutzten Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB § 463
    Vorliegen einer Zusicherung, arglistiges Verschweigen eines Fehlers

Besprechungen u.ä. (2)

  • baurechtsexperte.de (Entscheidungsbesprechung)

    Von der Offenbarungspflicht des Verkäufers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muß der Verkäufer über frühere Grundstücksnutzungen aufklären? (IBR 1995, 539)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1549
  • NJW-RR 1995, 655 (Ls.)
  • MDR 1995, 897
  • DNotZ 1996, 159
  • VersR 1995, 1358
  • WM 1995, 849
  • BB 1995, 895
  • DB 1995, 1269
 
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Wird zitiert von ... (65)

  • BGH, 06.11.2015 - V ZR 78/14

    Erwerb eines Hausgrundstücks: Beschaffenheitsvereinbarung außerhalb des

    Dazu hätten sie wissen müssen, dass ihre Angabe zur Wohnfläche von der nach der Verkehrssitte oder dem Ortsgebrauch üblichen Praxis (zu deren Bedeutung: Senat, Urteil vom 11. Juli 1997 - V ZR 246/96, NJW 1997, 2874, 2875; BGH, Urteil vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 231/06, NJW 2007, 2624, Rn. 15) abweicht, und sie damit gerechnet haben, dass die Käufer das nicht wussten und bei Offenbarung dieses Umstands den Kauf nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt abgeschlossen hätten (allgemein zu den Voraussetzungen der Arglist: Senat, Urteil vom 3. März 1995 - V ZR 43/94, NJW 1995, 1549, 1550).
  • BGH, 16.03.2012 - V ZR 18/11

    Haftungsausschluss beim Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen eines Mangels

    aa) Richtig ist zwar, dass das Tatbestandsmerkmal der Arglist in § 444 BGB nicht nur ein Handeln des Verkäufers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch Verhaltensweisen erfasst, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens und Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (vgl. Senatsurteile vom 3. März 1995 - V ZR 43/94, NJW 1995, 1549, 1550 und vom 22. November 1996 - V ZR 196/95, NJW-RR 1997, 270).
  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94

    Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform

    Kommt nur eine Haftung wegen vorsätzlich vergrabener Rückstände und deren Verschweigen in Betracht, so ist nur der Aufwand für die Beseitigung dieser Vergrabungen ersatzpflichtig, nicht jedoch die Kosten, die durch Beseitigung produktionsbedingter Rückstände, wie hier Abriß und Entsorgung des von der Klägerin früher benutzten Gebäudes entstehen (vgl. Senatsurt. v. 3. März 1995, V ZR 43/94, NJW 1995, 1549 = WM 1995, 849, 851).
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