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   BGH, 10.07.1998 - V ZR 76/97   

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https://dejure.org/1998,7145
BGH, 10.07.1998 - V ZR 76/97 (https://dejure.org/1998,7145)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1998 - V ZR 76/97 (https://dejure.org/1998,7145)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1998 - V ZR 76/97 (https://dejure.org/1998,7145)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein mit einem Mietwohnhaus bebauten Grundstück - Herausgabe des streitgegenständlichen Grundstücks - Rücktritt vom notariellen Vertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVO § 1 Abs. 2 Nr. 1
    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages nach Nichterteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 25.06.1976 - V ZR 121/73

    Pflicht zur Vertragstextänderung

    Auszug aus BGH, 10.07.1998 - V ZR 76/97
    Die Erfüllung des Vertrages kann zwar während des Schwebezustandes von keiner Seite verlangt werden (RGZ 116, 107), die Parteien sind aber verpflichtet, alles zu tun, um die Genehmigung des Vertrages herbeizuführen (BGHZ 67, 34, 35), sowie alles zu unterlassen, was die Durchführung des Vertragszweckes vereiteln würde.

    Zwar haben die Vertragspartner vor Genehmigungserteilung "alles in ihren Kräften stehende zu tun, um die Genehmigung zu erlangen" (Senat BGHZ 67, 34, 35 m.zahlr.N.).

  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus BGH, 10.07.1998 - V ZR 76/97
    Im Ansatz zutreffend geht das Berufungsgericht zwar davon aus, daß bei einem wegen Fehlens der behördlichen Genehmigung schwebend unwirksamen Vertrag (vgl. §§ 297 Abs. 1 ZGB, 2 Abs. 1 a GVVO/77) bis zur Erteilung der Genehmigung grundsätzlich keine Partei sich einseitig von dem Rechtsgeschäft lösen kann (z.B. BGH, Urt. v. 15. Oktober 1992, IX ZR 43/92, WM 1993, 648, 651 [OLG Köln 24.11.1992 - 22 U 72/92] m.zahlr.N.).

    Die Treupflicht der Beteiligten, die ein der behördlichen Genehmigung bedürftiges schuldrechtliches Rechtsgeschäft abgeschlossen haben, findet ihre Grenze dort, wo das Hindernis in Gestalt des gesetzlichen Genehmigungserfordernisses schon jetzt der dauernden Unmöglichkeit, die Genehmigung zu erhalten, gleichgesetzt werden muß (vgl. Senatsurt. v. 7. Oktober 1977, V ZR 131/75, NJW 1978, 1262) oder wo wegen des Eintritts außergewöhnlicher neuer Umstände oder des Bekanntwerdens bislang unbekannter erheblicher Umstände ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist (Senat, BGHZ 76, 242, 248; BGH, Urt. v. 15. Oktober 1992, IX ZR 43/92, NJW 1993, 648, 650 [BGH 15.10.1992 - IX ZR 43/92]; Palandt/Heinrichs, 56. Aufl., § 242 Rdn. 31, 18).

  • BGH, 08.10.1975 - VIII ZR 115/74

    Nachträgliche Genehmigung eines unter Verstoß gegen das

    Auszug aus BGH, 10.07.1998 - V ZR 76/97
    Denn ein Schuldverhältnis, aufgrund dessen eine Leistung gefordert werden kann, setzt, wenn es durch Rechtsgeschäft begründet werden soll, dessen Wirksamkeit nach § 305 BGB voraus (BGHZ 65, 123, 126 m.w.N.).
  • BGH, 20.11.1997 - III ZR 39/97

    Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters nach Rückgabe des

    Auszug aus BGH, 10.07.1998 - V ZR 76/97
    Die Klägerin hätte dagegen, wenn sie das Gebäude an die JCC (zurück-)übereignen müßte, dieser gemäß § 7 Abs. 7 Satz 1 bis 4 des Vermögensgesetzes (i.d.F. des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes vom 27. September 1994) ab 1. Juli 1994 die aus dem Miet-, Pacht- und sonstigen Nutzungsverhältnissen erzielten Entgelte zu zahlen (vgl. BGHZ 137, 183), ohne daß absehbar wäre, ob sie diese nach Bereicherungsgrundsätzen vom Beklagten auch tatsächlich erhielte.
  • BGH, 13.07.1951 - V ZR 22/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.07.1998 - V ZR 76/97
    Zu Recht folgert das Berufungsgericht daraus die Verpflichtung, vorweggenommene Teilerfüllungen, wie sie die Klägerin erbracht hat, einstweilen, also während der Dauer des Schwebezustandes, bestehen zu lassen (Senatsurt. v. 13. Juli 1951, V ZR 22/50, LM BGB § 986 Nr. 1; vgl. auch Senatsurt. v. 6. Oktober 1978, V ZR 211/77, WM 1979, 74).
  • BGH, 14.03.1980 - V ZR 115/78

    Rechtswirkungen einer zu Unrecht ausgestellten Negativbescheinigung

    Auszug aus BGH, 10.07.1998 - V ZR 76/97
    Die Treupflicht der Beteiligten, die ein der behördlichen Genehmigung bedürftiges schuldrechtliches Rechtsgeschäft abgeschlossen haben, findet ihre Grenze dort, wo das Hindernis in Gestalt des gesetzlichen Genehmigungserfordernisses schon jetzt der dauernden Unmöglichkeit, die Genehmigung zu erhalten, gleichgesetzt werden muß (vgl. Senatsurt. v. 7. Oktober 1977, V ZR 131/75, NJW 1978, 1262) oder wo wegen des Eintritts außergewöhnlicher neuer Umstände oder des Bekanntwerdens bislang unbekannter erheblicher Umstände ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist (Senat, BGHZ 76, 242, 248; BGH, Urt. v. 15. Oktober 1992, IX ZR 43/92, NJW 1993, 648, 650 [BGH 15.10.1992 - IX ZR 43/92]; Palandt/Heinrichs, 56. Aufl., § 242 Rdn. 31, 18).
  • BGH, 06.10.1978 - V ZR 211/77

    Leistungsanspruch bei wegen Genehmigungspflichten schwebend unwirksamen Vertrags

    Auszug aus BGH, 10.07.1998 - V ZR 76/97
    Zu Recht folgert das Berufungsgericht daraus die Verpflichtung, vorweggenommene Teilerfüllungen, wie sie die Klägerin erbracht hat, einstweilen, also während der Dauer des Schwebezustandes, bestehen zu lassen (Senatsurt. v. 13. Juli 1951, V ZR 22/50, LM BGB § 986 Nr. 1; vgl. auch Senatsurt. v. 6. Oktober 1978, V ZR 211/77, WM 1979, 74).
  • BGH, 07.10.1977 - V ZR 131/75

    Zweckentfremdung von Wohnraum - Leistung unter Vorbehalt der Erteilung

    Auszug aus BGH, 10.07.1998 - V ZR 76/97
    Die Treupflicht der Beteiligten, die ein der behördlichen Genehmigung bedürftiges schuldrechtliches Rechtsgeschäft abgeschlossen haben, findet ihre Grenze dort, wo das Hindernis in Gestalt des gesetzlichen Genehmigungserfordernisses schon jetzt der dauernden Unmöglichkeit, die Genehmigung zu erhalten, gleichgesetzt werden muß (vgl. Senatsurt. v. 7. Oktober 1977, V ZR 131/75, NJW 1978, 1262) oder wo wegen des Eintritts außergewöhnlicher neuer Umstände oder des Bekanntwerdens bislang unbekannter erheblicher Umstände ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist (Senat, BGHZ 76, 242, 248; BGH, Urt. v. 15. Oktober 1992, IX ZR 43/92, NJW 1993, 648, 650 [BGH 15.10.1992 - IX ZR 43/92]; Palandt/Heinrichs, 56. Aufl., § 242 Rdn. 31, 18).
  • BGH, 07.04.1989 - V ZR 252/87

    Übernahme dinglicher Belastungen bei Schenkung eines Grundstücks; Versorgung des

    Auszug aus BGH, 10.07.1998 - V ZR 76/97
    Dies ist von Amts wegen zu beachten (BGHZ 107, 156, 159).
  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 311/89

    Entreicherung bei Rückabwicklung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus BGH, 10.07.1998 - V ZR 76/97
    An entsprechenden Feststellungen, die eine Saldierung ermöglichten (vgl. dazu auch BGHZ 116, 251 ff), fehlt es - aus der Sicht des Berufungsgerichts folgerichtig - jedoch noch.
  • BGH, 18.02.1972 - V ZR 23/70

    Rückauflassungsanspruch hinsichtlich eines Miteigentumsanteils an einem

  • RG, 09.02.1927 - V 222/26

    Genehmigungspflicht

  • RG, 22.12.1927 - VI 183/27

    Nichtiges Grundstücksgeschäft; Bereicherung

  • OLG Köln, 24.11.1992 - 22 U 72/92

    Nichtigkeit von Jahresabschlüssen einer Aktiengesellschaft wegen der Unterlassung

  • BGH, 02.10.2015 - V ZR 307/13

    Aufschiebend bedingter Grundstückskaufvertrag: Wirksamkeit des Verkaufs eines

    Sie sind gehalten, sich um den Eintritt der Bedingung zu bemühen (Senat, Urteil vom 10. Juli 1998 - V ZR 76/97, VIZ 1998, 577 und Urteil vom 25. Juni 1976 - V ZR 121/73, BGHZ 67, 34, 35).

    Eine entsprechende Möglichkeit hat der Senat für die Fälle schwebender Unwirksamkeit von Verträgen aufgrund noch nicht erteilter behördlicher Genehmigungen bejaht (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 1998 - V ZR 76/97, VIZ 1998, 577, 578; Urteil vom 14. März 1980 - V ZR 115/78, BGHZ 76, 242, 248).

  • BGH, 22.01.2016 - V ZR 27/14

    Erbbaurechtsvertrag mit einer niedersächsischen Gemeinde: Unwirksamkeit wegen

    d) Die Beklagte muss die Vereinbarung über den Erbbauzins auch nicht nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) gegen sich gelten lassen, obwohl sie ihrer Pflicht nicht nachgekommen ist, alles zu tun, um die Genehmigung des Vertrags herbeizuführen (zu dieser Pflicht aus dem Vertragsschluss: Senat, Urteil vom 25. Juni 1976 - V ZR 121/73, BGHZ 67, 34, 35; Urteil vom 10. Juli 1998 - V ZR 76/97, VIZ 1998, 577).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 3 L 154/12

    Anspruch auf Erschließung bei Aufhebung einer Baugenehmigung, Erteilung einer

    Die Erfüllung des Vertrages kann zwar während des Schwebezustandes von keiner Seite verlangt werden, die Parteien sind aber verpflichtet, alles zu tun, um die Genehmigung des Vertrages herbeizuführen, sowie alles zu unterlassen, was die Durchführung des Vertragszweckes vereiteln würde (BGH, U. v. 10.07.1998 - V ZR 76/97 - VIZ 1998, 577).
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