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   BFH, 17.01.1990 - V B 130/89   

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https://dejure.org/1990,11418
BFH, 17.01.1990 - V B 130/89 (https://dejure.org/1990,11418)
BFH, Entscheidung vom 17.01.1990 - V B 130/89 (https://dejure.org/1990,11418)
BFH, Entscheidung vom 17. Januar 1990 - V B 130/89 (https://dejure.org/1990,11418)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Besteuerung bei der Bescheinigung "genereller Künstlereigenschaft"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • FG Nürnberg, 01.04.2014 - 2 K 1042/12

    Kein ermäßigter Steuersatz für Trauerredner und Hochzeitsredner

    Dabei ist grundsätzlich jeder Umsatz im Einzelnen zu prüfen (BFH-Beschluss vom 17.01.1990 V B 130/89, BFH/NV 1990, 535).
  • FG Nürnberg, 21.09.2010 - 2 K 921/08

    Ermäßigter Steuersatz für umsatzsteuerpflichtige Leistungen eines Sportfotografen

    Dabei ist grundsätzlich jeder Umsatz im Einzelnen zu prüfen (BFH-Beschluss vom 17.01.1990 V B 130/89, BFH/NV 1990, 535).

    Aufgrund der Vorgabe, dass die Vorschriften über die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes als Ausnahmeregelungen eng auszulegen sind, wäre der Kläger verpflichtet gewesen, unter Berücksichtigung der besonderen Umstände seines Unternehmens jeden einzelnen ausgeführten Umsatz dahin zu überprüfen, ob gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG 1993 die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben, der Gegenstand des jeweiligen Geschäftes gewesen war (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17.01.1990 V B 130/89, BFH/NV 1990, 535 und vom 12.05.2005 V B 119/04, BFH/NV 05, 1826).

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.02.2017 - 5 K 5052/15

    Leistungen eines Hochzeits- und Portraitfotografen unterliegen dem

    Dabei ist grundsätzlich jeder Umsatz im Einzelnen zu prüfen (vgl. BFH, Beschluss vom 17. Januar 1990 - V B 130/89, BFH/NV 1990, 535).
  • FG Hessen, 10.08.2018 - 6 V 313/18

    § 12 Abs. 2 Nr. 7b UStG, § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG, UStAE Abschnitt 12.7 Abs. 9,

    Dabei ist grundsätzlich jeder Umsatz im Einzelnen zu prüfen (vgl. BFH-Beschluss vom 17.01.1990 V B 130/89, BFH/NV 1990, 535).
  • FG Schleswig-Holstein, 02.02.2018 - 4 V 150/17

    Aussetzung der Vollziehung: Bindung selbst gefertigter Bilder durch eine

    Die Vorschriften über die Anwendungen des ermäßigten Steuersatzes (§ 12 Abs. 2 UStG) sind dagegen als Ausnahmeregelungen eng auszulegen und kommen nur unter den vom Gesetz bestimmten Voraussetzungen in Betracht (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Januar 1990, V B 130/89, BFH/NV 1990, 535).
  • FG Schleswig-Holstein, 18.07.2017 - 4 K 64/16
    Die Vorschriften über die Anwendungen eines ermäßigten Steuersatzes (§ 12 Abs. 2 UStG ) sind dagegen als Ausnahmeregelungen eng auszulegen und kommen nur unter den vom Gesetz bestimmten Voraussetzungen in Betracht (vgl. BFH, Beschluss vom 17. Januar 1990 V B 130/89, BFH/NV 1990, 535 ).
  • FG Baden-Württemberg, 17.07.1996 - 13 K 174/92
    Gegenstand der dort genannten Leistungen ist die Übertragung von Nutzungen an Werken, die gemäß § 2 UrhG geschützt sind (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH- vom 17. Januar 1990 V B 130/89 , BFH/NV 1990, 535).
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