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BGH, 17.10.1991 - V ZB 18/91 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde an den Bundesgerichtshof in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Pflicht des Beschwerdegerichts zur erneuten Anhörung eines aus der Untersuchungshaft vorgeführten Häftlings im ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86
Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung
Auszug aus BGH, 17.10.1991 - V ZB 18/91
Dabei ist der Bundesgerichtshof zwar an die Auffassung des vorlegenden Gerichts gebunden, daß es auf die von diesem herausgestellte Rechtsfrage ankomme (BGHZ 99, 90, 92 [BGH 11.11.1986 - V ZB 1/86] m.w.N.), er hat jedoch nachzuprüfen, ob ein Abweichungsfall vorliegt (BGHZ 7, 339, 341; BGH, Beschl. v. 24. Februar 1981, IVb ZB 730/81, DAV 1982, 460). - BGH, 23.10.1952 - V ZB 18/51
Ungeregelter Nachlaß. Vorlegungspflicht
Auszug aus BGH, 17.10.1991 - V ZB 18/91
Dabei ist der Bundesgerichtshof zwar an die Auffassung des vorlegenden Gerichts gebunden, daß es auf die von diesem herausgestellte Rechtsfrage ankomme (BGHZ 99, 90, 92 [BGH 11.11.1986 - V ZB 1/86] m.w.N.), er hat jedoch nachzuprüfen, ob ein Abweichungsfall vorliegt (BGHZ 7, 339, 341; BGH, Beschl. v. 24. Februar 1981, IVb ZB 730/81, DAV 1982, 460). - BGH, 24.02.1982 - IVb ZB 730/81
Erforderlichkeit einer erneuten Anhörung des Mündels in der Beschwerdeinstanz bei …
Auszug aus BGH, 17.10.1991 - V ZB 18/91
Dabei ist der Bundesgerichtshof zwar an die Auffassung des vorlegenden Gerichts gebunden, daß es auf die von diesem herausgestellte Rechtsfrage ankomme (BGHZ 99, 90, 92 [BGH 11.11.1986 - V ZB 1/86] m.w.N.), er hat jedoch nachzuprüfen, ob ein Abweichungsfall vorliegt (BGHZ 7, 339, 341; BGH, Beschl. v. 24. Februar 1981, IVb ZB 730/81, DAV 1982, 460).
- OLG Frankfurt, 05.07.1984 - 20 W 169/84
Auszug aus BGH, 17.10.1991 - V ZB 18/91
Es prüft daher auch nicht, ob seine beabsichtigte Gesetzesauslegung von dem Beschluß des Oberlandesgerichts F. vom 5. Juli 1984 (NJW 1985, 1294) abweicht. - OLG Celle, 22.04.1988 - 17 W 10/88
Auszug aus BGH, 17.10.1991 - V ZB 18/91
Daran sieht es sich durch den Beschluß des Oberlandesgerichts C. vom 22. April 1988 (OLGZ 1988, 287 ff) gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. - BayObLG, 29.01.1980 - BReg. 3 Z 6/80
Auszug aus BGH, 17.10.1991 - V ZB 18/91
Auch das Oberlandesgericht C. (…aaO) meint, von einer nochmaligen Anhörung könne ausnahmsweise abgesehen werden, wenn davon ersichtlich keine für die Entscheidung bedeutsamen tatsächlichen Erkenntnisse zu erwarten seien (ebenso BayObLGZ 1980, 20, 22; KG, OLGZ 1975, 257, 267). - BayObLG, 18.01.1980 - BReg. 3 Z 3/80
Auszug aus BGH, 17.10.1991 - V ZB 18/91
Auch eine Abweichung der beabsichtigten Entscheidung des vorlegenden Oberlandesgerichts von dem Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 18. Januar 1989 (BayObLGZ 1980, 15) ist nicht erkennbar; denn der Verfahrensbevollmächtigte des Betroffenen war vor der Anhörung noch nicht bestellt, seine Benennung erfolgte erst nach Verkündung der Haftanordnung.
- BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05
Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in …
Erheblich ist nur eine Abweichung im Ergebnis, nicht schon eine Abweichung in der Begründung (BGH Beschluss vom 17. Oktober 1991 - V ZB 18/91 - NdsRPfl 1991, 298).