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   BGH, 24.01.1991 - V ZR 219/90   

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https://dejure.org/1991,13542
BGH, 24.01.1991 - V ZR 219/90 (https://dejure.org/1991,13542)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1991 - V ZR 219/90 (https://dejure.org/1991,13542)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1991 - V ZR 219/90 (https://dejure.org/1991,13542)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Überleitungsvorschriften zum Gerichtsverfassungsgesetz für anhängige Verfahren - Wirksamwerden des Beitritts auf den Bundesgerichtshof als den für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zuständigen Obersten Gerichtshof des Bundes - Rechtsmittel gegen die Entscheidung des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.12.1990 - VI ZR 319/90

    Zulässigkeit von Revisionen zum BGH nach Beitritt der ehemaligen DDR

    Auszug aus BGH, 24.01.1991 - V ZR 219/90
    Sie macht auch durch ihren Wortlaut deutlich, daß sie nur Fälle erfaßt, in denen nach dem Recht der früheren DDR ein Rechtsmittel überhaupt statthaft war (ebenso BGH, Beschl. v. 18. Dezember 1990, VI ZR 319/90, WM 1991, 115); der Ablauf der Rechtsmittelfrist setzt deren gesetzliche Anordnung, diese wiederum das Vorhandensein der Rechtsmittelmöglichkeit voraus.
  • BGH, 27.02.1991 - V ZR 221/90

    Möglichkeit der Kassation - Zulässigkeit eines Rechtsmittels - Wirksamwerdens des

    Dies bedeutet, daß das Rechtsmittel, wenn es bereits nach dem Recht der ehemaligen DDR nicht statthaft war, unzulässig bleibt (BGH, Beschl. v. 18. Dezember 1990, VI ZR 319/90, WM 1991, 115; Senatsbeschlüsse v. 24. Januar 1991, V ZR 219/90 und V ZB 17/90).
  • BGH, 27.02.1991 - V ZR 218/90

    Kassation eines Berufungsurteils - Möglichkeit der Einleitung eines

    Hiernach waren vor Inkrafttreten dieses Gesetzes anhängig gewordene Verfahren nach den neuen Bestimmungen "weiterzuführen", also nicht schon rechtskräftig abgeschlossene Verfahren (BGH, Beschl. v. 18. Dezember 1990 aaO; Senatsbeschl. v. 24. Januar 1991, V ZR 219/90).
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