Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 30.07.1997 - Bf V 17/96 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Hamburg, 11.07.2001 - 4 Bf 170/00 Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung ist der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides maßgeblich (ständige Rechtsprechung z.B. BVerwG, Urteil vom 2.2.1982, BVerwGE 65 S. 1 ff.; BVerwG, Beschluß vom 5.3.1997, GewArch 1997 S. 244; OVG Hamburg, z.B. Beschluß vom 9.9.1996, OVG Bs V 149/96; Beschluß vom 23.5.1997, OVG Bf V 37/96; Urteil vom 30.7.1997, OVG Bf V 17/96; Beschluß vom 8.7.1998, OVG Bf V 57/96; Beschluß vom 22.3.2000, 5 Bf 426/99 und Beschluß vom 26.1.2001, 5 Bf 444/00).Zur gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden, der seinen steuerlichen Erklärungspflichten nicht nachgekommen ist und der über hohe Steuerschulden verfügt.
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