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Rechtsprechung
   RFH, 11.01.1927 - V A 746/26   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1927,586
RFH, 11.01.1927 - V A 746/26 (https://dejure.org/1927,586)
RFH, Entscheidung vom 11.01.1927 - V A 746/26 (https://dejure.org/1927,586)
RFH, Entscheidung vom 11. Januar 1927 - V A 746/26 (https://dejure.org/1927,586)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 03.11.1983 - V R 4/73

    Eigenverbrauch bei Erwerbsgesellschaften: Änderung der Rechtsprechung

    Der Eigenverbrauch durch Entnahme von Gegenständen aus dem Unternehmen zu unternehmensfremden Zwecken ist bei Personengesellschaften ebenso wie bei Einzelunternehmern ein (willentlich gesteuerter) tatsächlicher Vorgang, nicht aber eine fiktive Leistung (Aufgabe der Rechtsprechung seit RFH-Urteil vom 11. Januar 1927 V A 746/26, RFHE 20, 147, RStBl 1927, 102).

    Vielmehr hat sie dem finanzpolitischen Motiv der Besteuerung des Eigenverbrauchs, einen unbelasteten Verbrauch durch Selbstversorgung zu verhindern (vgl. RT-Drs. 1914/1918 Nr. 1461 S. 29), das Bild eines fingierten Umsatzes entnommen und dieses durch Umdeutung in eine fingierte Lieferung des Unternehmens an den Unternehmer als Privatperson zum Tatbestandsmerkmal der Besteuerung gemacht (RFH-Urteil vom 11. Januar 1927 V A 746/26, RFHE 20, 147, RStBl 1927, 102; Urteil vom 11. Oktober 1929 V A 263/29, RFHE 26, 28, RStBl 1930, 122; Urteil vom 27. März 1931 V A 186/31, RFHE 28, 293, RStBl 1931, 367; BFH-Urteil vom 9. Februar 1961 V 66/58 U, BFHE 72, 475, BStBl III 1961, 173).

  • BFH, 03.11.1983 - V R 5/73
    Der Eigenverbrauch durch Entnahme von Gegenständen aus dem Unternehmen zu unternehmensfremden Zwecken ist bei Personengesellschaften ebenso wie bei Einzelunternehmern ein (willentlich gesteuerter) tatsächlicher Vorgang, nicht aber eine fiktive Leistung (Aufgabe der Rechtsprechung seit RFH-Urteil vom 11.01.1927 V A 746/26, RFHE 20, 147, RStBl 1927, 102).

    Vielmehr hat sie dem finanzpolitischen Motiv der Besteuerung des Eigenverbrauchs, einen unbelasteten Verbrauch durch Selbstversorgung zu verhindern (vgl. RT-Drs. 1914/1918 Nr. 1461 S. 29), das Bild eines fingierten Umsatzes entnommen und dieses durch Umdeutung in eine fingierte Lieferung des Unternehmens an den Unternehmer als Privatperson zum Tatbestandsmerkmal der Besteuerung gemacht (RFH-Urteil vom 11.1.1927 V A 746/26, RFHE 20, 147, RStBl 1927, 102; Urteil vom 11.10.1929 V A 263/29, RFHE 26, 28, RStBl 1930, 122; Urteil vom 27.3.1931 V A 186/31, RFHE 28, 293, RStBl 1931, 367; BFH-Urteil vom 9.2.1961 V 66/58 U, BFHE 72, 475, BStBl III 1961, 173).

  • BFH, 28.02.1980 - V R 138/72

    Behandlung der auf Privatfahrt angefallenen Unfallkosten bei der Bemessung des …

    Neben den Leistungen an Dritte wurden stets bestimmte Vorgänge, die sich zwischen dem unternehmerischen und dem nichtunternehmerischen Bereich abspielen, mit Umsatzsteuer aus der finanzpolitischen Erwägung belastet, die umsatzsteuerliche Vorzugsstellung der Selbstversorger einzuschränken (vgl. Urteile des Reichsfinanzhofs vom 7. Mai 1926 V A 230/26, RFHE 19, 93, RStBl 1926, 227, Mrozek-Kartei, Umsatzsteuergesetz 1926, § 1 Nr. 2 Rechtsspruch 1-2; vom 11. Januar 1927 V A 746/26, RFHE 20, 147, RStBl 1927, 102, Mrozek-Kartei, Umsatzsteuergesetz 1926, § 1 Nr. 2 Rechtsspruch 3; vom 11. Oktober 1929 V A 263/29, RFHE 26, 28, RStBl 1930, 122, Mrozek-Kartei, Umsatzsteuergesetz 1926, § 1 Nr. 2 Rechtsspruch 5-6; vom 27. März 1931 V A 186/31, RFHE 28, 293, RStBl 1931, 367, Mrozek-Kartei, Umsatzsteuergesetz 1926, § 1 Nr. 2 Rechtsspruch 10; vom 12. April 1935 V A 387/34, RFHE 37, 310, RStBl 1935, 925, Mrozek-Kartei, Umsatzsteuergesetz 1934, § 1 Ziff. 2 Rechtsspruch 1; vom 8. November 1940 V 513/38, RStBl 1941, 15, Mrozek-Kartei, Umsatzsteuergesetz 1934, § 1 Ziff. 2 Rechtsspruch 4, und vom 10. Oktober 1941 V A 131/40, RStBl 1942, 51, Mrozek-Kartei, Umsatzsteuergesetz 1934, § 1 Ziff. 2 Rechtsspruch 5-6).
  • BFH, 03.06.1954 - V 41/54 U

    Gebrauchte, instandgesetzte Gegenstände als Gebrauchtwaren im Sinne des Gesetzes …

    So steht es nicht in der Befugnis des Gerichts, von der Anwendung einer allgemeinen Vorschrift - hier der Steuerpflicht von Gebrauchtwaren - allein deshalb abzusehen, weil im Einzelfall ausnahmsweise die Nichtanwendung dieser Vorschrift mit ihrem Zweck vereinbar wäre (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs V A 746/26 vom 11. Januar 1927, Slg. Bd. 20 S. 147).
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