Rechtsprechung
| RFH, 11.02.1927 - V A 890/26 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 29.06.1965 - VI 13/64 S
Rechtsweg bei Streitigkeiten um öffentliche Abgaben - Konkursvorrecht einer …
Später hat der Reichsfinanzhof im Urteil V A 890/26 vom 11. Februar 1927 (Slg. Bd. 20 S. 240) an dieser Rechtsauslegung nicht festgehalten und hat wie auch das Reichsgericht im Urteil VI 540/26 vom 18. März 1927 (Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 116 S. 368) die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bejaht, weil die Frage des Vorrechts durch Aufstellung einer Rangordnung in § 61 KO das Vorrecht einer Steuerforderung eine Frage des sachlichen Konkursrechts sei, nicht des Steuerrechts oder des Steuerverfahrensrechts.Dem Steuergläubiger kommt keine Sonderstellung im Konkursverfahren zu; er steht wie andere Konkursgläubiger (Urteile des Reichsfinanzhofs Gr.S. 1/26 vom 25. Oktober 1926, Slg. Bd. 19 S. 355; V A 890/26 vom 11. Februar 1927, a. a. O.; VI A 686/34 vom 8. Mai 1935, Slg. Bd. 38 S. 18).
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